Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
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Mutterschutz am Arbeitsplatz stärkt Arbeitgeber und Beschäftigte
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat im Jahr 2025 insgesamt 12.091 Schwangerschaftsmeldungen erhalten. Das sind 531 weniger als im Vorjahr. Als zuständige Arbeitsschutzbehörde berät die LDS schwangere und stillende Frauen sowie Arbeitgeber zum Mutterschutz am Arbeitsplatz. Im vergangenen Jahr wurden 305 Beratungsanfragen beantwortet und 1.134 Betriebskontrollen zum Mutterschutz durchgeführt. Dabei sind in 174 Fällen Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz festgestellt worden. Diese betrafen zum Beispiel Verstöße gegen das Verbot der Mehrarbeit und der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen oder fehlende Liegemöglichkeiten. Sobald ein Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Beschäftigten erfährt, muss er dies entsprechend dem Mutterschutzgesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. In Sachsen ist das die LDS. Die Meldung ist einfach über das Online-Formular möglich. Die Meldepflicht besteht erst, wenn die Beschäftigte dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft oder Stillzeit mitteilt. »Wir unterstützen Unternehmen dabei, sichere Arbeitsplätze für werdende Mütter zu schaffen«, sagt LDS-Präsident Béla Bélafi. »Davon profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.« Mutterschutz beginnt nicht erst, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft mitteilt. Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze bereits im Vorfeld so beurteilen und gestalten, dass schwangere und stillende Frauen dort sicher arbeiten können. Eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung schützt Mutter und Kind und ermöglicht es besser, die Beschäftigung fortzusetzen. Davon profitieren auch die Unternehmen: Sie gewinnen Planungssicherheit, können Vertretungen rechtzeitig organisieren und halten qualifizierte Fachkräfte möglichst lange im Betrieb. Die Landesdirektion Sachsen unterstützt Betriebe bei der Erstellung präventiver Gefährdungsbeurteilungen mit Checklisten sowie Beratung und kontrolliert die Umsetzung auch durch Betriebsbegehungen. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich sowohl schwangere und stillende Frauen als auch Arbeitgeber an die Arbeitsschutzbehörde wenden: Kontakt: arbeitsschutz@lds.sachsen.de Informationen: https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/mutterschutz-4086.html Informationen für Arbeitgeber: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-121860 Informationen für Schwangere und Stillende: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756 Bilanz: Mutterschutz in Zahlen Im Jahr 2025 erhielt die Landesdirektion Sachsen 12.091 Schwangerschaftsmeldungen – 2024 waren es 12.622 und 2023 noch 13.358. Die LDS hat im vergangenen Jahr 305 Beratungen von schwangeren und stillenden Frauen sowie Arbeitgebern dokumentiert – 2024 waren es 405 und 376 im Jahr 2023. 1.134 Kontrollen zur Beschäftigung werdender und stillender Mütter hat die Arbeitsschutzbehörde 2025 durchgeführt – 2024 waren es 1.053 und 522 im Jahr 2023. -
Infrastruktur-Zukunftsgesetz passiert Bundesrat: Sachsen erwartet spürbare Beschleunigung in der Praxis
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz im zweiten Durchgang zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere für Brücken-, Straßen- und Schieneninfrastrukturvorhaben geschaffen. Sachsen hat sich im Bundesratsverfahren bereits frühzeitig für eine Beschleunigung sowie für eine stärkere Vereinheitlichung, Digitalisierung und Praxistauglichkeit der Planungs- und Genehmigungsverfahren eingesetzt und hierzu eigene Vorschläge eingebracht. Mehrere dieser Anliegen wurden im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und finden im verabschiedeten Gesetz Berücksichtigung. Sachsens Infrastrukturministerin Regina Kraushaar meldete sich in der Sitzung zu Wort und mahnte eine spürbare Beschleunigung in der Vollzugspraxis an. Staatsministerin Kraushaar sagt zum Beschluss des Gesetzes: »Wer zügig Brücken sanieren, Schienen ausbauen und unsere Infrastruktur ertüchtigen will, muss die Bremsen lösen. Es ist gut, dass Bundestag und Bundesrat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist die richtige Richtung. Gleichwohl: Wir alle wissen, dass ein gutes Gesetz seine Feuerprobe nicht im Bundesgesetzblatt, sondern bei der Umsetzung in der Praxis bestehen muss. Unsere Behördenmitarbeiter vor Ort brauchen echte Arbeitserleichterungen, damit Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten tatsächlich schneller werden.« Die Ministerin kennt die Verfahren aus eigener Verwaltungspraxis. »Ich habe vor meiner Zeit als Ministerin die Landesdirektion Sachsen geleitet und weiß, wo in einem Planfeststellungsverfahren die Zeit verloren geht: oft schon, bevor ein Verfahren überhaupt richtig begonnen hat. Die Verfahren sind über die Jahre nicht nur länger, sondern auch grundlegend komplexer geworden. Deshalb kommt es jetzt auf klare Vorgaben für die Kolleginnen und Kollegen in den Behörden an, die diese Verfahren jeden Tag mit großem Engagement führen«, so Kraushaar. »Beschleunigung heißt für uns nicht weniger Umweltschutz und nicht weniger Beteiligung, sondern weniger Doppelprüfungen, weniger Berichtspflichten, frühestmögliche Konfliktklärung und mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten«, betonte die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung weiter. Aus Sicht des Freistaates sind drei Punkte für die weitere Umsetzung besonders zentral: einheitlichere Verfahrensregeln statt immer neuer Sonderwege, durchgängig digitale und praxistaugliche Verfahren sowie klare Prioritäten und verlässliche Finanzierung wichtiger Infrastrukturvorhaben. Für Sachsen bleibt außerdem wichtig, das Verfahrensrecht über diesen Beschluss hinaus weiter zu vereinheitlichen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz geht zwar erste Schritte bei der Bündelung der Verfahrensregelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der Aufhebung entsprechender Regelungen in den Fachgesetzen (sog. One-for-Many-Ansatz), erreicht aber noch nicht die vom Freistaat geforderte verbindliche, einheitliche und abschließende Regelung im VwVfG. Sachsen wird nun genau darauf achten, wie die neuen Regeln in der Praxis wirken. Jetzt kommt es vor allem darauf an, dass der Vollzug leistbar bleibt. Ein konkreter Erfolg für Sachsen ist, dass der Bund Anregungen der Länder aufgenommen hat – etwa bei der inzwischen deutlich angehobenen Schwelle für die UVP-Pflicht bei der Elektrifizierung bestehender Bahnstrecken. Der Entwurf sah eine feste Grenze von 60 Kilometern vor, ab der eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig geworden wäre. Der Freistaat hat das kritisiert, jetzt liegt sie bei 180 Kilometern. Das hilft verkehrlich wichtigen Vorhaben, etwa zwischen Leipzig und Chemnitz oder Dresden und Görlitz, schneller voranzukommen. Kraushaar abschließend: »Wir begleiten den Bund sehr gerne konstruktiv, weil das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Das Gesetz zum Schutz der Natürlichen Infrastruktur, das soeben in die Länderanhörung gegeben wurde, muss dieses Gesetz ergänzen und nicht – wie gerade zu befürchten ist – konterkarieren. Damit am Ende, und das ist uns gemeinsam das Wichtigste, die Menschen und die Wirtschaft in diesem Land davon profitieren: mit Brücken, Schienen und Straßen, deren Bau oder Sanierung zügig vorankommt.« Hintergrund Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren vor allem in den Bereichen Verkehr und Energie beschleunigen. Der Bund setzt dabei unter anderem auf stärkere Digitalisierung, vereinheitlichte Verfahrensregeln, Erleichterungen bei einzelnen Genehmigungsschritten sowie auf eine höhere rechtliche Priorisierung bestimmter Infrastrukturvorhaben. Nach dem Beschluss des Bundestages und der Befassung des Bundesrates kann das Gesetz nun den weiteren Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen. Sachsen hatte im Bundesratsverfahren unter anderem für ein stärker vereinheitlichtes Verfahrensrecht, den Abbau unnötiger Doppelprüfungen, eine praxistaugliche Digitalisierung der Beteiligungsverfahren sowie weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der Schieneninfrastruktur geworben. -
Agri-Photovoltaik belebt die Biodiversität auf dem Acker
Auf einer ökologisch bewirtschafteten Ackerfläche mit Agri-Photovoltaik-Anlage (Agri-PV) in Sachsen sind im ersten Betriebsjahr deutlich mehr Wildbienenarten festgestellt worden als auf einer vergleichbaren Ackerfläche ohne Solarmodule. Das zeigen erste Ergebnisse des laufenden Forschungsprojekts »BiodivAgriPV«, das vom Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fachlich begleitet wird. Die Untersuchung findet im Bio-Partnerbetrieb Gut Krauscha statt. Dort steht die erste Agri-PV-Anlage im Praxismaßstab in Ostdeutschland. Die senkrecht aufgestellten Solarmodule ermöglichen es, die Fläche gleichzeitig zur Stromerzeugung und zur landwirtschaftlichen Produktion zu nutzen. Ziel des Projektes ist es, den Einfluss der Anlage und der damit verbundenen neuen Strukturen unter den Solarmodulen auf die Biodiversität unter Praxisbedingungen zu erfassen. So konnten im Bereich der Agri-PV-Anlage im Juni und Juli 2025 bei vier Begehungen 27 Wildbienenarten nachgewiesen werden, auf der benachbarten Referenzfläche ohne PV lediglich elf Arten. Darunter befinden sich mehrere in Deutschland gefährdete Arten wie zum Beispiel die Senf-Blauschillersandbiene (Andrena agilissima). Die sogenannten Kuckucksbienen, die auf andere Wildbienenarten als Wirte angewiesen sind, wurden ausschließlich im Bereich der Agri-PV-Anlage festgestellt. Ein wesentlicher Grund für die höhere Artenvielfalt liegt in den Strukturen, die mit der Agri-PV-Anlage einhergehen. Da die Flächen direkt unter den Solarmodulen nicht bewirtschaftet werden, entstanden ein selbstbegrünter Brachestreifen sowie offene Bodenstellen durch die Pflugfurche, die von bodennistenden Wildbienen als Nistplätze genutzt werden. Die Kombination aus Nahrungsangebot und Nistmöglichkeiten auf engem Raum ist für viele Wildbienenarten entscheidend, da sie nur kurze Flugstrecken zurücklegen können. Zusätzlich wurde im Bereich der Agri-PV eine verlängerte Blühphase des dort angebauten Leindotters beobachtet. Durch die unterschiedlich starke Verschattung blühte dieser zeitlich versetzt, was den Wildbienen über einen längeren Zeitraum Nahrung bot. Die Ergebnisse zeigen, dass mit Agri-PV-Anlagen Strukturen angelegt werden, die Biodiversität fördern können. Ob diese Effekte anhalten und wie sie sich entwickeln werden, wird in den kommenden Jahren untersucht. Die laufenden Untersuchungen beinhalten neben den Wildbienen auch Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer sowie Pflanzen und werden bis Ende 2027 fortgesetzt, um die Entwicklung zu begleiten. In Deutschland kommen etwa 600 Wildbienenarten vor. In der zuletzt veröffentlichten Roten Liste von Deutschland aus dem Jahr 2011 sind 561 Arten hinsichtlich ihrer Gefährdung bewertet worden. Etwa die Hälfte stehen auf der Roten Liste, 39 Arten sind ausgestorben oder verschollen. Das entspricht einem Anteil von sieben Prozent. In Sachsen kommen über 400 Wildbienenarten vor. -
Altenberg: Bauarbeiten am Großen Galgenteich - Verbesserung der Dammstabilität der Talsperre
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen führt zurzeit Damminstandsetzungsmaßnahmen am Absperrdamm der Talsperre Großer Galgenteich in Altenberg durch. Das Staupersonal hat bei einer regulären Anlagenkontrolle einen Sickerwasseraustritt am luftseitigen Dammfuss, unmittelbar am Kleinen Galgenteich festgestellt. Um mögliche Ausspülungen im Dammbauwerk zu verhindern, wird die Austrittstelle mit einem Geotextil und grobem Filterkies als Auflastfilter und anschließend mit Oberboden bedeckt. Die Maßnahme wird in Eigenleistung durch die zuständige Staumeisterei durchgeführt und soll bis zum 15. Juli 2026 abgeschlossen sein. Durch den Einbau des Auflastfilters wird zum einen ein Gegendruck erzeugt und zum anderen kann das Sickerwasser durch den durchlässigen Boden schadlos abgeleitet werden. Im Vorfeld der Maßnahme mussten einige auf dem Damm im Bereich der Austrittsstelle stehende Bäume gerodet und ein Zaun entfernt werden. Er wird nach Abschluss der Bauarbeiten ersetzt. Die Arbeiten sind mit der unteren Naturschutzbehörde und der Stadtverwaltung Altenberg abgestimmt. Hinweis an die Redaktionen: Das angehängte Foto kann unter Angabe folgender Quelle lizenzfrei verwendet werden: © Landestalsperrenverwaltung Sachsen -
Mehrere Autos beschädigt - Tatverdächtiger gestellt | Parkautomaten aufgebrochen | Fußgänger verletzt
Autoren: Marko Laske (ml), Lukas Reumund (lr) Landeshauptstadt Dresden Mehrere Autos beschädigt – Tatverdächtiger gestellt Zeit: 09.07.2026, 22:30 Uhr Ort: Dresden-Äußere Neustadt Donnerstagabend haben Dresdner Polizisten einen Mann (43) gestellt, der auf der Alaunstraße drei Autos beschädigt hatte. Zeugen beobachteten, wie der 43-Jährige mehrere Außenspiegel abschlug. Herbeigerufene Polizisten stellten den Tatverdächtigen und brachten ihn ins Gewahrsam. Der Schaden an den drei beschädigten Fahrzeugen wurde mit etwa 3.000 Euro beziffert. Gegen den 43-jährigen Deutschen wird nun wegen der Sachbeschädigung ermittelt. (lr) Zwei Wohnungseinbrüche Zeit: 09.07.2026, 09:00 Uhr festgestellt Ort: Dresden-Johannstadt Unbekannte sind in eine Wohnung an der Arnoldstraße eingebrochen. Die Täter hebelten die Zugangstür auf und durchsuchten die Räume. Ob etwas gestohlen wurde, ist noch unklar. Zeit: 09.07.2026, 12:25 Uhr festgestellt Ort: Dresden-Friedrichstadt Bei einem Wohnungseinbruch an der Behringstraße haben Unbekannte einen Sachschaden von etwa 1.000 Euro angerichtet. Die Täter hebelten die Tür auf und durchsuchten sämtliche Räume. Ob etwas gestohlen wurde, ist noch unklar. (ml) Auto aufgebrochen Zeit: 08.07.2026, 23:55 Uhr bis 09.07.2026, 07:00 Uhr Ort: Dresden-Weißig In der Nacht zu Donnerstag sind Unbekannte in einen Audi A6 auf der Straße Am Weißiger Bach eingedrungen und haben mehrere Schlüssel aus dem Fahrzeug gestohlen. Abschließende Schadensangaben liegen noch nicht vor. (ml) Zwei Parkautomaten aufgebrochen Zeit: 09.07.2026, 02:10 Uhr bis 19:15 Uhr Ort: Dresden-Seevorstadt Gestern haben Unbekannte in zwei Parkautomaten am Wiener Platz aufgebrochen und die Geldkassetten aus den Geräten gestohlen. Schadensangaben liegen derzeit noch nicht vor. (ml) Landkreis Meißen Radfahrer verletzt Zeit: 09.07.2026, 08:35 Uhr Ort: Nünchritz Auf der Einmündung Glaubitzer Straße/Schulstraße ist am Donnerstag ein Fahrradfahrer (72) bei einem Unfall verletzt worden. Der 72-Jährige bog mit dem Fahrrad von der Schulstraße nach links auf die Glaubitzer Straße ab. Dabei wurde er von einem VW Golf (Fahrer 84) erfasst, der auf der Glaubitzer Straße in Richtung Karl-Marx-Straße fuhr. (lr) Mutmaßlich umgebautes Moped gestoppt Zeit: 09.07.2026, 06:55 Uhr Ort: Klipphausen, OT Naustadt Polizisten haben am Donnerstagmorgen auf der Pegenauer Straße ein Simson-Moped sichergestellt. Die Beamten kontrollierten das Moped (Fahrer 17) und stellten fest, dass dieses augenscheinlich umgebaut war und eine höhere Leistung erreichte. Eine Zulassung und Versicherung als Motorrad waren nicht vorhanden. Der 17-Jährige hatte keine entsprechende Fahrerlaubnis. Gegen ihn wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. (lr) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Fußgänger verletzt Zeit: 09.07.2026, 11:35 Uhr Ort: Neustadt in Sachsen Auf der Dresdner Straße ist am Donnerstag ein Fußgänger (68) bei einem Unfall leicht verletzt worden. Der 68-Jährige lief auf dem Fußweg. Als er eine Ausfahrt eines Marktes passierte, wurde er von einem Auto erfasst, dessen Fahrer (86) von der Ausfahrt auf die Straße fahren wollte. (lr) Jacke aus Auto gestohlen Zeit: 08.07.2026, 19:00 Uhr bis 09.07.2026, 05:30 Uhr Ort: Pirna In der Nacht zu Donnerstag haben Unbekannte auf der Seminarstraße eine Jacke aus einem Renault Master gestohlen. Die Täter schlugen eine Seitenscheibe des Transporters ein und stahlen neben der Jacke, in der sich persönliche Dokumente befanden, eine Warnweste. Der Wert des Diebesguts beträgt etwa 150 Euro, der Sachschaden beläuft sich auf rund 300 Euro. (lr)