Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) hat ihren Bericht für das Kalenderjahr 2025 vorgelegt. Im vergangenen Jahr hat die Anzahl der Beschwerden bei der UVBP leicht abgenommen. Insgesamt wurden 250 Beschwerden eingereicht. Dabei handelte es sich um 237 Bürgerbeschwerden und um 13 Beschwerden von Polizeibediensteten. Die Beschwerden hatten überwiegend Kritik am Verhalten von Polizeibediensteten zum Inhalt. 2024 hatte es insgesamt 268 Beschwerden bei der UVBP gegeben: 249 Bürgerbeschwerden und 19 Beschwerden von Polizeibediensteten. Im Ergebnis der Prüfung der abgeschlossenen Beschwerden erweisen sich im vergangenen Jahr 32 als "begründet" und 46 als "teilweise begründet" – das entspricht rund 31 Prozent des Beschwerdeaufkommens. 124 Beschwerden (zirka 50 Prozent) erwiesen sich als unbegründet. Bei 18 Beschwerden war die Bearbeitung mit Stand Ende Februar 2026 noch nicht abgeschlossen Zu 48 Beschwerden (rund 19 Prozent) konnte durch die UVBP aus unterschiedlichen Gründen keine Entscheidung getroffen werden. Dieses betrifft unter anderem Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen erfolgten. In 19 Fällen sind infolge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet worden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. In drei Fällen wurden infolge der Beschwerden disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen jeweils einen Polizeibediensteten eingeleitet. Über das Ergebnis entscheidet der dienstvorgesetzte Leiter der Polizeidienststelle. Bei den 78 als "begründet" oder "teilweise begründet" bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig wie: * unangemessenes Auftreten sowie unsensible Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte, wie Unfallaufnahmen, Notrufe und Anzeigenaufnahmen, * Verhaltensmängel bei polizeilichen Verkehrskontrollen, * Vorschriftswidriges Verhalten bei der Führung von Dienstfahrzeugen im Straßenverkehr, * Unterlassung der namentlichen Vorstellung oder nur unzureichendes Vorzeigen des Dienstausweises auf Verlangen des Betroffenen. In zahlenmäßig geringerem Maße als bei der Verhaltenskritik war in Einzelfällen die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten. Dieses betraf mehrfach: * fehlerhaftes Vorgehen im Zusammenhang mit der Erhebung von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsverstößen, * Ablehnung von Anzeigebegehren, * einzelne polizeiliche Maßnahmen bei Einsätzen anlässlich von Fußballspielen sowie von Versammlungen. * Nichtbeantwortung von Bürgeranfragen zu Ermittlungsangelegenheiten bzw. zum Stand von Ermittlungen. Im Jahr 2025 sind zudem 124 sonstige Anliegen bezüglich der Arbeit der sächsischen Polizei an die UVBP herangetragen worden. Die vorgetragenen Anliegen wiesen ganz überwiegend einen örtlichen oder einen auf einen spezifischen Sachverhalt gerichteten Bezug auf. Hauptsächlich wurden vorgetragen: * Anfragen zum Stand der Ermittlungen in Strafverfahren, * Bitten um Auskünfte zu persönlichen Daten bzw. deren Löschung, * Hinweise, die sich auf Probleme im örtlichen Wohnumfeld beziehen, wie beispielsweise die Parksituation betreffend oder (nächtliche) Ruhestörungen durch Nachbarn, * Bitten um Akteneinsicht, * einzelfallbezogenes Lob zum Handeln von Polizeibediensteten, * Bitten um örtliche Verkehrsüberwachung. Die Vorlage des Berichtes erfolgt auf der Grundlage des § 98 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, in welchem unter anderem die Aufgaben der UVBP gesetzlich geregelt sind. Dazu zählen auch die Vorlage und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arbeit und die Prüfergebnisse der Stelle. Weitere Details zur Beschwerdebearbeitung wie auch einige Fälle aus der Praxis sind im Jahresbericht 2025 nachzulesen, welcher unter der Rubrik Organisation / Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei im Internet unter www.sk.sachsen.de eingestellt wird. Erreichbarkeit der UVBP Die UVBP bei der Sächsischen Staatskanzlei ist unter der E-Mail-Adresse beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de oder wochentäglich von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr über das Bürgertelefon 0351-564-12266 zu erreichen. Nach erfolgter Terminvereinbarung sind persönliche Gespräche am Dienstsitz der UVBP in Dresden, Hoyerswerdaer Straße 20, möglich.
  • Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes künftig stärker an die Einhaltung tariflicher Standards zu knüpfen. Es ist eine Maßnahme zur Stärkung der Tarifautonomie und zur Verhinderung von Lohndumping. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter begrüßt das Vorhaben als wichtiges Signal für faire Wettbewerbsbedingungen: »Wer mit Steuergeld arbeitet, muss faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen garantieren. Das stärkt tarifgebundene Betriebe und schützt sie vor unfairem Wettbewerb. Beschäftigte mit Tarifbindung haben sowohl bessere Löhne als auch bessere Arbeitsbedingungen. Das ist gerechter, aber es hat auch ökonomische Vorteile. Tarifgebundene Unternehmen sind in der Regel produktiver und innovativer. Das Gesetz gilt für öffentliche Aufträge ab einem Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro. Das hilft insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, da sie sich häufig um Aufträge unterhalb dieser Schwellen bewerben.« Neben dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trägt das Gesetz auch zur Stärkung von Unternehmen bei, die bereits heute tarifgebunden arbeiten. Diese werden künftig vor unfairem Wettbewerb durch Anbieter geschützt, die ihre Leistungen ausschließlich über niedrige Löhne kalkulieren. Bisher konnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen, was zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Mit dem Tariftreuegesetz wird ein zentraler Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems in Deutschland geleistet. Gleichzeitig stärkt es die Qualität öffentlicher Leistungen und sorgt für nachhaltige wirtschaftliche Strukturen.
  • Das sächsische Kultusministerium lädt Schulen ein, sich auch im kommenden Schuljahr mit einem Kulturdenkmal zu beschäftigen und dieses zu »adoptieren«. Klassen, Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Lerngruppen aller Schularten können sich bis zum 15. Mai 2026 für das Landesprogramm »PEGASUS – Schulen adoptieren Denkmale« um eine der Prämien in Höhe von bis zu 500 Euro bewerben. Insgesamt stehen 7.500 Euro zur Verfügung. Die Stadt Dresden lobt als Kooperationspartner zusätzlich 1.500 Euro für Patenschaften über Kulturdenkmale in der Landeshauptstadt aus. Für Ideen zum Thema »UNESCO Welterbe in Sachsen« werden weitere 1.000 Euro vergeben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch archäologische Denkmale etwa Grabhügel, Burganlagen, Siedlungen oder Relikte des Bergbaus adoptiert werden können. Damit eröffnet das Programm vielfältige Möglichkeiten, sich neben Bau- und Kunstdenkmalen auch mit im Boden verborgenen Zeugnissen der Geschichte auseinanderzusetzen. Das Formblatt für die Bewerbung sowie weitere Informationen sind zu finden unter: www.schule.sachsen.de/pegasus PEGASUS ist ein gemeinsames Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen in Kooperation mit dem Landesamt für Archäologie Sachsen und dem Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden. Das Programm motiviert seit 1995 Schülerinnen und Schüler, sich aktiv mit der Geschichte ihrer Heimat zu beschäftigen. Alle Prämierten beteiligen sich automatisch am Wettbewerb um den Sächsischen Kinder- und Jugenddenkmalpreis des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung.
  • Autoren: Marko Laske (ml), Rocco Reichel (rr), Uwe Hofmann (uh) Landeshauptstadt Dresden Autofahrerin mit 2,7 Promille stieß gegen zwei Autos Zeit: 26.03.2026, 19:05 Uhr Ort: Dresden-Tolkewitz Die alkoholisierte Fahrerin (61) eines Skoda Citigo ist auf der Marienberger Straße gegen zwei Autos gestoßen. Die 61-Jährige war in Richtung Bodenbacher Straße unterwegs, als sie kurz vor der Bellingrathstraße gegen einen Skoda Octavia am Straßenrand stieß. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieser auf einen Audi geschoben. Die Beifahrerin (63) im Skoda wurde leicht verletzt, der Sachschaden beträgt rund 13.000 Euro. Die Skoda-Fahrerin stand mit etwa 2,7 Promille unter dem Einfluss von Alkohol, wie ein Test ergab. Polizisten veranlassten eine Blutentnahme bei der deutschen Staatsangehörigen und behielten ihren Führerschein ein. Sie ermitteln wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs. (uh) Einbruch in Schule Zeit: 25.03.2026, 14:35 Uhr bis 26.03.2026, 06:35 Uhr Ort: Dresden-Löbtau Unbekannte sind in eine Schule an der Clara-Zetkin-Straße eingebrochen. Im Inneren durchsuchten sie mehrere Räume und stahlen ein Tablet im Wert von etwa 800 Euro. Wie die Täter in das Gebäude gelangten, ist noch unklar. (ml) Unbekannte wollten Zigarettenautomat sprengen Zeit: 26.03.2026, 07:30 Uhr festgestellt Ort: Dresden-Trachau Unbekannte haben versucht einen Zigarettenautomat an der Bunsenstraße zu sprengen. Die Täter zündeten Pyrotechnik im Ausgabeschacht und beschädigten das Gerät. An Geld oder Zigaretten gelangten sie nicht. Der Sachschaden beträgt etwa 3.000 Euro. (ml) Akku von Notstromaggregat gestohlen Zeit: 25.03.2026, 16:30 Uhr bis 26.03.2026, 09:00 Uhr Ort: Dresden-Strehlen Unbekannte haben von einer Baustelle an der Tiergartenstraße einen Akku eines Notstromaggregats gestohlen. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls. (rr) Landkreis Meißen Einbrecher stahlen Fahrrad und E-Scooter Zeit: 26.03.2026, 01:55 Uhr der Polizei bekannt Ort: Meißen Einbrecher haben ein Mountainbike und einen E-Scooter aus einem Mehrfamilienhaus an der Kurt-Hein-Straße gestohlen. Die Täter gelangten auf unbekannte Weise in das Gebäude und brachen einen Kellerverschlag auf. Aus diesem stahlen sie das Mountainbike im Wert von rund 3.600 Euro. Außerdem entwendeten sie einen E-Scooter aus dem Treppenhaus. Dieser wurde wenig später an der Hospitalstraße von Polizisten wiedergefunden und dem Besitzer zurückgegeben. (uh) Einbruch in Geschäfte Zeit: 25.03.2026, 18:00 Uhr bis 26.03.2026, 05:30 Uhr Ort: Meißen Unbekannte sind in zwei Geschäfte an der Fabrikstraße eingebrochen. Die Täter hebelten mehrere Türen auf und gelangten so in die Räume beider Filialen, die sie durchsuchten. Ob sie etwas gestohlen haben, ist noch nicht bekannt. Allerdings hinterließen sie einen Gesamtschaden von rund 4.000 Euro. (uh) Baggerlöffel gestohlen Zeit: 26.03.2026, 08:55 Uhr Ort: Thiendorf, OT Sacka Unbekannte haben von einer Baustelle an der Großenhainer Straße einen Baggerlöffel gestohlen. Der Schaden beträgt etwa 700 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls. (rr) Räder gestohlen Zeit: 26.03.2026, 09:25 Uhr polizeibekannt Ort: Nossen Unbekannte haben von einem Firmengelände an der Lindigtstraße zwei Sätze Autoräder im Wert von insgesamt etwa 4.000 Euro gestohlen. Um auf das Gelände zu gelangen, hatten sie einen Zaun beschädigt. Der Sachschaden beträgt etwa 1.000 Euro. (rr) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Räuber erbeutete 350 Euro Zeit: 26.03.2026, 21:50 Uhr Ort: Freital-Deuben Ein Mann hat etwa 350 Euro in einer Tankstelle an der Poisentalstraße geraubt. Der Täter betrat das Tankstellengebäude, hielt einer Angestellten (62) eine Schusswaffe vor und verlangte Geld. Er nahm das Bargeld aus einer Kasse und lief davon. Herbeigerufene Polizisten suchten das Umfeld ab, konnten den Mann aber nicht mehr stellen. Sie ermitteln wegen des Raubes. (uh) Pressmaschine aus Peugeot gestohlen Zeit: 26.03.2026, 06:40 Uhr polizeibekannt Ort: Freital-Deuben Unbekannte sind auf der Dresdner Straße in einen Peugeot Partner eingebrochen und haben daraus eine Pressmaschine gestohlen. Um in das Auto zu gelangen, hatten sie eine Scheibe eingeschlagen. Der Schaden beträgt insgesamt etwa 2.300 Euro. (rr) Unfall mit 1,3 Promille Zeit: 26.03.2026, 13:55 Uhr Ort: Freital-Hainsberg Der alkoholisierte Fahrer (58) eines VW Bora ist auf der Südstraße auf einen VW Transporter (Fahrer 34) aufgefahren. Der 58-Jährige war in Richtung Tharandter Straße unterwegs. Als der Transporterfahrer vor ihm nach links abbog und daher die Geschwindigkeit verringerte, fuhr der 58-Jährige auf. Es entstand Sachschaden in Höhe von rund 4.000 Euro. Verletzte gab es nicht. Der 58-jährige deutsche Staatsangehörige stand mit mehr als 1,3 Promille unter dem Einfluss von Alkohol, wie ein Test ergab. Polizisten veranlassten eine Blutentnahme bei ihm und behielten seinen Führerschein ein. Sie ermitteln wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs gegen ihn. (uh) Bankmitarbeiter verhinderten Betrug Zeit: 26.03.2026 Ort: Pirna Aufmerksame Bankmitarbeiter haben verhindert, dass ein Mann (68) um 1.000 Euro betrogen wurde. Betrüger riefen den Senior an und stellten ihm einen angeblichen Gewinn von rund 38.000 Euro aus einem Gewinnspiel in Aussicht, verlangten aber vorher die Zahlung einer Gebühr von rund 1.000 Euro. Dazu sollte der Mann Guthabenkarten erwerben. Als er dazu bei seiner Bank das Geld abheben wollte, klärten ihn die Mitarbeiter über die Betrugsmasche auf und informierten die Polizei. Ein Schaden entstand dem Pirnaer nicht. (uh)
  • Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (21, 29 und 36 Jahre) und einen 25-jährigen Ägypter Anklage zum Landgericht Dresden - Jugendkammer - unter anderem wegen des Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 24-jährigen Deutschen am 19. Oktober 2024 gegen 19:30 Uhr an einem Jugendclub in Großenhain unter Todesdrohungen und Gewaltanwendung gezwungen zu haben, ihnen zu folgen und sich später in ein Auto verbringen zu lassen. Während der anschließenden etwa 10-minütigen Fahrt mit dem Auto sollen die Beschuldigten den Geschädigten mehrfach geschlagen haben, Hierdurch erlitt dieser erhebliche Schmerzen. Die Beschuldigten vermuteten, dass der Geschädigte seine aktuelle Freundin, die zugleich die Ex-Freundin des 29-jährigen Beschuldigten war, zur Prostitution verleiten würde. Hiervon wollten die Beschuldigten den Geschädigten in der Zukunft abhalten. Die Beschuldigten haben keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Der 25-jährige Ägypter und die 36-jährige Deutsche sind geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Die beiden anderen Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da die gesetzlichen Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung hierfür nicht vorliegen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.