Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Der Wolf MT15, der Ende November 2025 im Rahmen einer Managementmaßnahme im Süden des Landkreises Görlitz besendert worden war, ist am 13. März bei einem Verkehrsunfall im polnischen Czerwona Woda ums Leben gekommen. Das teilten das Landratsamt Görlitz und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in einer gemeinsamen Medieninformation mit. Die Bewegungsdaten der vergangenen Wochen zeigten, dass MT15 Ende Januar sein Elternterritorium Großhennersdorf verlassen hatte, um abzuwandern. Er hielt sich überwiegend im Landkreis Görlitz auf, wechselte jedoch mehrfach nach Polen. Seit dem 11. März befand er sich erneut dort, bevor er in der Nacht zum 13. März verunglückte. Nach der Besenderung im November 2025 hatte MT15 sein Verhalten deutlich verändert und zeigte ein für besenderte Wölfe typisches Aktivitätsmuster. Auffällige Sichtungen blieben aus, sodass die zuvor eingeleiteten Vergrämungsmaßnahmen zunächst Wirkung zeigten. Anfang März kam es jedoch erneut zu Nahbegegnungen in Niesky, Uhsmannsdorf und Niederseifersdorf. Bei einer dieser Begegnung näherte sich MT15 zwei Anwohnern rasch auf einem Grundstück an. Die Fachstelle Wolf des LfULG wertete dies als Rückfall in alte Verhaltensmuster und stufte die Situation als nicht tolerierbar ein. Daraufhin wurde gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung zur Entnahme des Tieres gemäß § 8 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) dokumentiert. Bevor diese umgesetzt werden konnte, wanderte der Wolf jedoch erneut nach Polen ab, wo er schließlich verunglückte. Hintergrund zur Besenderung und Vergrämung MT15 war seit Mitte Oktober 2025 durch wiederholte Nahbegegnungen und auffälliges Interesse gegenüber Menschen aufgefallen. Der heranwachsende männliche Welpe des Rudels Großhennersdorf hatte sich mehrfach Menschen auf unter dreißig Metern genähert und zeigte dabei ein neugieriges, spielerisches Verhalten. Zudem ließ er sich nicht oder nur auf kurze Distanz verscheuchen. Die Fachstelle Wolf hatte daher am 21. November 2025 gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung für Vergrämungsmaßnahmen gemäß § 5 SächsWolfMVO erklärt. Rechtlicher Hintergrund Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung regelt in den Paragraphen 6 bis 11 die Voraussetzungen für Entnahmen, unter anderem bei schadensträchtigen oder auffälligen Tieren. Paragraph 5 regelt die Vergrämung von Wölfen. Diese ist als milderes Mittel einer Entnahmeentscheidung vorgeschaltet, wenn Wölfe auffälliges Verhalten gegenüber Menschen zeigen. Die Fachstelle Wolf prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen für Managementmaßnahmen erfüllt sind und teilt diese dem jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt mit. Die Entscheidung über die Durchführung von Vergrämungs- oder Entnahmemaßnahmen obliegt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Zu einem auffälligen Verhalten zählt unter anderem das wiederholte Aufsuchen von Grundstücken oder das gezielte Annähern an Menschen. Welche Verhaltensweisen als auffällig gelten, hängt stets von der konkreten Situation ab. Ursache sind meist positive Erfahrungen des Tieres mit Menschen. Diese sollen durch gezielte negative Reize, sogenannte Vergrämungsmaßnahmen, korrigiert werden. Dabei werden in unerwünschten Situationen Schmerz- oder Schreckreize gesetzt, damit der Wolf negative Erfahrungen mit Menschen verknüpft (negative Konditionierung) und solche Situationen künftig meidet.
  • Am kommenden Samstag, 21. März 2026, lädt die Sächsische Landesvertretung in Berlin zum ersten »Sorbischen Ostermarkt – Serbske jutrowne wiki« ein. Franziska Brech, Beauftragte der sächsischen Staatsregierung für Angelegenheiten der Sorben: »Ich freue mich, dass sorbische Künstlerinnen und Künstler ihre vielfältigen und lebendigen Traditionen in Berlin präsentieren dürfen. Der Schutz und die Bewahrung der sorbischen Sprache und Kultur haben im Freistaat Sachsen Verfassungsrang und sind uns ein wichtiges Anliegen. Jährlich ziehen die sorbischen Ostertraditionen nicht nur viele Besucherinnen und Besucher in die Lausitz, sie sind vor allem ein authentischer Ausdruck für gelebte Identität. Neben dem alljährlich stattfindenden Osterreiten ist die Kunst des Ostereierverzierens ein besonderes Kulturgut. Diese Tradition wird nicht nur in den sorbischen Familien gepflegt, sondern viele Menschen in und außerhalb der Lausitz begeistern sich für die filigranen, symbolträchtigen kleine Kunstwerke. In Verbindung mit sorbischer Musik, sorbischer Sprache und Informationen zu sorbischen Trachten wird das Ostereierverziehen zum Ostermarkt in Berlin einen Einblick in das sorbische Leben in der Lausitz geben.« Markus Franke, Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund: »Auch in der Bundeshauptstadt wird sorbisch gesprochen und Sachsen in Berlin schließt ganz selbstverständlich auch die Sorben mit ein, deren Kultur wir mit dem ersten sorbischen Ostermarkt eine Bühne bieten. Wir sind gespannt, ob diese Premiere angenommen wird, um auch in Berlin zu zeigen: Sorbisch, na klar, das hat Tradition und Zukunft.« Im Mittelpunkt des Ostermarktes stehen sorbische Einrichtungen, Unternehmen und Ehrenamtliche aus der Lausitz. Sorbische Volkskünstlerinnen, teils in sorbischer Tracht, führen ihre Arbeit vor und leiten Workshops zum Ostereierverzieren in der Bossiertechnik an (ausgebucht). Natürlich gibt es auch Ostereier, gestaltet in unterschiedlichen Techniken zum Verkauf. Der Ostermarkt lädt mit regionalen Speisen zum Verweilen ein und bietet darüber hinaus ein umfangreiches Rahmenprogramm: Für die musikalische Umrahmung sorgen Miłosz Wieliński (sorbische Geige) und Andreas Hentzschel (Dudelsack); beide sind Musiker des Sorbischen National-Ensembles Bautzen. Sie spielen traditionelle Duos aus der Schleifer Gegend und Crossover-Musik. Andrea Paulik, Museologin beim Sorbischen Museum gibt in Vorträgen Einblicke in die verborgene Symbolik der Eierverzierungen, zu Frühlingsbräuchen und sorbischen Trachten. Das Görlitzer Label LABA, das seit 2016 faire, kreative und regionale Kleidung und Accessoires herstellt, ist ebenso mit einem Marktstand vertreten wie auch der Domowina-Verlag, der mit einem ausgewählten Verlagsangebot rund um Ostern für Kinder und Erwachsene anreist. Lust auf noch mehr Lausitz machen die Stände des Sorbischen Kulturtourismus e.V. und der sorbischen Kulturinformation Bautzen. »Auf sorbischen Spuren in Berlin« heißt das Programm des Sorbischen Instituts. Letzteres feiert in diesem Jahr 75 Jahre sorabistische Forschung und hat aus diesem Anlass eine neue Angebotsreihe »Sorabistik vor Ort« gestartet. Termin: Samstag, 21. März 2026, 10:00 – 16:00 Uhr Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund, Brüderstraße 11/12, 10178 Berlin Mehr Informationen und den Link zur Anmeldung gibt es hier: https://www.landesvertretung.sachsen.de/sorbischer-ostermarkt-serbske-jutrowne-wiki-15069.html
  • Mit dem »Soforthilfe-Zuschuss Bund« im Jahr 2020 sollten durch den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 zu erwartende Liquiditätsengpässe von Kleinstunternehmen und Soloselbständigen abgefedert werden. Ein Engpass bestand, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb in drei Monaten (Leistungszeitraum) nicht ausreichten, um die Ausgaben aus dem betrieblichen Sach- und Finanzaufwand wie beispielsweise betriebliche Mieten/Pacht, Energiekosten, Leasing- und Finanzierungsraten zu bedienen. Der Tatsache, dass die Corona-Soforthilfe zu einem Zeitpunkt beantragt werden musste, als der Pandemieverlauf ungewiss war und die sich daraus entwickelnde Einnahmen- und Ausgabensituation nur geschätzt werden konnte (Prognose), wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Leistung in den Bewilligungsbescheiden mit einer klaren Zweckbindung versehen war. Die Tätigkeiten konnten oft schon nach einigen Wochen und nicht, wie bei Antragstellung angenommen, erst nach drei Monaten wiederaufgenommen werden. Deshalb hatten viele Empfänger höhere Zuschüsse erhalten, als ihnen nach den Programmbedingungen eigentlich zustanden. Allein in Sachsen sind für die Corona-Soforthilfen im Frühjahr und Sommer 2020 an über 84.000 Kleinstunternehmen und Selbständige mehr als 672 Millionen Euro ausgezahlt worden – aus Steuermitteln. Nachdem bekannt war, dass ein Großteil der Empfänger nicht für die Deckung eines Liquiditätsengpasses im Leistungszeitraum von drei Monaten benötigt wurde, musste die Überprüfung und Rückforderung angegangen werden. Deshalb wird das Rückmeldeverfahren der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) durchgeführt. Bereits im November 2021 wurden alle Leistungsempfänger in Sachsen brieflich aufgefordert, anhand einer Berechnungshilfe auf der Internetseite der SAB zu überprüfen, ob sie den Zuschuss entsprechend der Zweckbindung in voller Höhe behalten können. Einige tausend Unternehmen und Selbständige in Sachsen haben daraufhin den Zuschuss ganz oder teilweise zurückgezahlt. Vor dem offiziellen Start des Rückmeldeverfahrens haben insgesamt 10.000 Empfänger etwa 99 Millionen Euro an Soforthilfen zurückerstattet. Das Rückmeldeverfahren, das im November 2024 durch die SAB gestartet wurde, hat inzwischen eine hohe Beteiligung erreicht. Rund 85 Prozent der etwa 66.000 aufgeforderten Empfänger haben sich aktiv beteiligt. Davon haben 49.000 das Verfahren über das Förderportal der SAB durchlaufen, während weitere 7.000 freiwillig zurückgezahlt haben, ohne am Verfahren teilzunehmen. Die Rückforderungsquote liegt bei 65 Prozent. Bei 32.400 Empfängern wurden Rückforderungen in Höhe von insgesamt 169 Millionen Euro festgestellt. Der durchschnittliche Rückforderungsbetrag pro Fall beträgt 5.200 Euro. Seit Juli 2025 werden sehr großzügige Zahlungserleichterungen angeboten, um Betroffenen mehr Flexibilität bei der Rückzahlung zu ermöglichen und niemanden zu überlasten. Diese umfassen: • Flexible Rückzahlungsfristen: Bis zu 36 Monate mit festen Zinssätzen (0,5 Prozent bis 1,5 Prozent p.a.). Bisher wurden 3.400 Anträge auf Verlängerung der Rückzahlungsfrist bewilligt. • Die Einstellung der Forderungsverfolgung kann bei Vorliegen bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen gewährt werden. Innerhalb der gewählten Zahlungsfrist können zu frei gewählten Zeitpunkten variable Raten geleistet werden. So behalten die betroffenen Unternehmen volle Flexibilität. Der Gesamtbetrag einschließlich Zinsen muss bis zum Ende der Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Der Zins wird unabhängig von (Teil-)Zahlungen einmalig auf die Gesamtforderung erhoben. Im Einzelfall können Unternehmerinnen und Unternehmer auch von der Rückforderung ausgenommen werden, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Rückforderung zu leisten. Die Forderung wird dann eingestellt. Seit Juli 2025 wurden über 10.000 Anträge auf Einstellung der Forderungsverfolgung gestellt, davon wurden bereits über 9.000 bewilligt, 280 mussten abgelehnt werden, da die Voraussetzungen nicht vorlagen. Weitere Anträge werden aktuell bearbeitet. Die genauen Kriterien für die Einstellung der Forderungsverfolgung sind in den FAQs der SAB (abrufbar unter www.sab.sachsen.de) detailliert aufgeführt. Die Zahlungserleichterungen sind nur für offene Rückforderungen anwendbar. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich, wenn im Einzelfall eine besondere Härte vorliegt. Aktuell liegen 7.100 Widersprüche gegen Rückforderungsbescheide vor, die sich auf Rückforderungen von 55 Millionen Euro beziehen. Zudem sind 85 gerichtliche Verfahren mit einem Streitwert von 570.000 Euro anhängig. Das Rückmeldeverfahren läuft weiterhin. Das SMWA rechnet mit einem Abschluss bis Mitte 2026. Betroffene können weiterhin Anträge auf Zahlungserleichterungen stellen oder bei besonderen Härtefällen eine Einzelfallprüfung beantragen. https://www.wirtschaft.sachsen.de/unternehmensnachfolge-4310.html
  • Die Landesdirektion Sachsen hat 2025 Schwerpunktkontrollen in Kfz-Betrieben (Handel, Werkstätten, Lackierereien) durchgeführt. »Das oberste Ziel dieser Aktion galt der Sicherheit«, betonte LDS-Präsident Béla Bélafi. In Kraftfahrzeugbetrieben bestehe aufgrund von überwachungsbedürftigen Anlagen ein hohes Gefährdungspotential. Beispielhaft für Gefahren sind Explosionen oder Stromschläge infolge ungeprüfter Arbeitsmittel (bspw. Lackierkabinen, Hebebühnen, Tore). Es wurden 191 von über 4.500 Betrieben in Sachsen besichtigt, dabei wurden insgesamt 1.773 Mängel festgestellt. Darunter fielen 95 schwerwiegende Mängel. So wurden bei den Prüfungen von Druckbehältern insgesamt 74 Defizite festgestellt. Bei den Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Lackieranlagen) wurden 21 Mängel dokumentiert. Die restlichen Defizite betrafen sowohl technische Mängel oder fehlende Prüfungen der Arbeitsmittel, als auch fehlende formale Grundlagen des Arbeitsschutzes. Hierzu zählt die vollständige und gewissenhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als Fundament des Arbeitsschutzes. »Die Sicherheitskontrollen durch externe Fachleute unterstützen Betriebe dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Wer täglich im selben Betrieb arbeitet und dasselbe sieht, sieht irgendwann nicht mehr alles. Es sind die Alltagsroutinen, die den Blick für Risiken trüben können«, so Bélafi. Viele Betriebe seien daher dankbar für die fachlichen Hinweise von außen. Die Landesdirektion Sachsen ist zuständig für die Überwachung der Arbeitsmittelsicherheit und von überwachungsbedürftigen Anlagen. Überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend geprüft werden. Eine Herstellerwartung ist dabei nicht gleichzusetzen mit einer Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung.
  • Viele Nachfragen zum Tarifregister Sachsen verzeichnet das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) seit der Übernahme im Jahr 2022. Mehr als 500 individuelle Anfragen von Unternehmen, Einzelpersonen, Institutionen und sogar Gerichten wurden bislang beantwortet. Der Informationsbedarf betrifft besonders tarifliche Regelungen zu Entgelten und Zuschüssen, Kündigungsfristen oder auch Urlaubsansprüchen. Die Tarifauskunft steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. »Tarifverträge schaffen klare und faire Rahmenbedingungen im Arbeitsleben. Mit der Tarifauskunft unterstützen wir die Transparenz in Sachsen. Wir sehen, Tarifbindung wird zunehmend wichtiger im Wettstreit um Fachkräfte und Auszubildende«, sagt Sebastian Vogel, Leitung des ZEFAS. Neben individuellen Auskünften zu Branchentarifverträgen stellt das ZEFAS zu diesen auch Zusammenfassungen online bereit. Zu 87 Branchen finden Interessierte darin zentrale Regelungen wie Wochenarbeitszeit oder die Bezahlung ausgewählter Beschäftigtengruppen. Auch dieses Angebot wird intensiv genutzt: Mehr als 5.700 Downloads bestätigen das große Interesse. Deshalb baut das ZEFAS seinen Service aus: Seit Beginn des Jahres ist es auch möglich, sich automatisch über aktualisierte Datenblätter informieren zu lassen. Das Tarifregister Sachsen wird seit 2022 vom ZEFAS geführt. Es umfasst derzeit mehr als 6.500 Tarifverträge aus unterschiedlichen Branchen. Es beinhaltet alle Tarifvertragsabschlüsse, deren Änderungen oder Aufhebungen, die im Freistaat Sachsen gelten. Hintergrund: Das ZEFAS - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit - ist als Fachzentrum für die Themen der Fachkräftesicherung und der Gestaltung attraktiver Arbeitsbedingungen in und für Sachsen tätig. Es vernetzt Akteure, verstärkt die Sichtbarkeit für bestehende Angebote und sensibilisiert für zukunftsfähige Themen wie den Möglichkeiten der Verbundausbildung und Teilqualifizierung oder der Gestaltung gesunder Arbeitswelten.