Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Die sächsische Polizei warnt vor Wohnungseinbruch in der dunklen Jahreszeit. Zum Jahresende 2025 zeichnet sich ein Anstieg im Vergleich zu den 2.243 Fällen der Wohnungseinbruchsdiebstähle im Jahr 2024 ab. Der Gesamtschaden belief sich 2024 auf 6.126.643 Euro. Eine Ursache für die gestiegene Schadenshöhe sind auch höhere Vermögenswerte im Haushalt. Die abschließenden Zahlen für 2025 werden mit der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 vorgestellt. Weiterhin bleibt die Entwicklung der Wohnungseinbruchskriminalität deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (Entwicklung siehe Anlage): Seit dem Höchststand von über 4.600 Fällen im Jahr 2016 sind die Fallzahlen rückläufig. Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Jeder Wohnungseinbruch greift das Sicherheitsgefühl der Bürger in besonderer Weise an und ist weit mehr als nur materieller Schaden. Die Polizei unterstützt die Bürger vor Ort mit individuellen Sicherheitsberatungen, auch telefonisch, und leistet sehr gute Aufklärungsarbeit. Besonders in der dunklen Jahreszeit appelliere ich an alle, aufmerksam zu sein und auch in der Nachbarschaft füreinander wachsam zu bleiben.« Die Aufklärungsquote in Sachsen liegt mit 27,5 % im Jahr 2024 deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von unter 20%. Dies unterstreicht den Erfolg der Bekämpfungskonzeption Wohnungseinbruchsdiebstahl der sächsischen Polizei, die seit 2017 greift. Sicher durch die dunkle Jahreszeit Vom 22. Oktober bis 4. November 2025 führten die Polizeidirektionen Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau im Rahmen des bundesweiten Tags des Einbruchschutzes am 26. Oktober 2025 gezielte Schwerpunktfahndungen und Kontrollen durch. Diese Maßnahmen tragen zur Steigerung der Aufklärungsquote bei. Regelmäßig steigen die Fallzahlen in der dunklen Jahreszeit und während der Urlaubszeiten. Die Polizei Sachsen empfiehlt: * Nutzen Sie einen technischen Einbruchschutz an allen Eingängen – auch an Nebentüren und Kellern beispielsweise durch abschließbare Griffe, Pilzkopfverriegelungen oder Sicherheitsschlösser. * Alarmanlagen und Videoüberwachung: Schon einfache Systeme mit Lautalarm oder Push-Benachrichtigung wirken abschreckend. Beachten Sie bei der Nutzung von Kameras an Ihrem Eingang die Datenschutzbestimmungen. * Nachbarschaftliche Aufmerksamkeit: Melden Sie verdächtige Beobachtungen sofort unter 110 und tauschen Sie sich mit Nachbarn aus – etwa über Urlaubszeiten. * Geben Sie keine Abwesenheit in öffentlichen Profilen in den Sozialen Medien preis und achten Sie in den Privatsphäre-Einstellungen darauf, wer Ihre Beiträge sehen kann. * Kostenlose Beratung: Die Polizei Sachsen bietet individuelle Sicherheitschecks vor Ort an und informiert online unter https://www.polizei.sachsen.de/de/46874.htm und https://www.polizei.sachsen.de/de/38423.html (Tag des Einbruchschutzes 2025).
  • Wegen des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in mehreren Untereinheiten eines Geflügelbetriebs in der Gemeinde Ebersbach nahe Radeburg wurde entschieden, den gesamten Tierbestand zu töten. Zu dieser Entscheidung kam das Veterinäramt des Landkreises Meißen nach einer ausführlichen Risikobewertung. Aufgrund der Tragweite der Entscheidung unterstützten das angeforderte Epi-Team des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) bei der Risikobewertung. Auch der Tierhalter war eng in die Abstimmung eingebunden. Nachdem Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) und Friedrich-Löffler-Institut HPAI-Ausbrüche bei zunächst rund 80.000 Legehennen und dann noch einmal rund 40.000 Legehennen bestätigt hatten, wurde nun ein weiterer Ausbruch in einem dritten Stall festgestellt. Damit ist nun keine Ausnahme vom im EU-Tiergesundheitsrecht vorgeschriebenen Tötungsgebot mehr möglich. Insgesamt rund 310.000 weitere Tiere müssen nun getötet werden. Keulung, Reinigung und Desinfektion werden durch einen vom Sozialministerium vertraglich gebundenen Dienstleister erbracht. Neben den Ausbrüchen in dem Geflügelbetrieb in Ebersbach hatte es bereits im November einen Ausbruch bei 8000 Puten in einem Betrieb ebenfalls im Landkreis Meißen gegeben. Am 11. Dezember war das HPAI-Virus in einer Gänsezucht im Landkreis Leipzig festgestellt worden. Davon waren 6500 Tiere betroffen. Im Zoo Leipzig mussten nach der Erkrankung eines Graukopfpelikans an der Vogelgrippe weitere sieben Pelikane getötet werden. Zudem wurde bei rund 30 verendeten Wildvögeln in ganz Sachsen die Tierseuche festgestellt. Wegen des Ausbruchs in Ebersbach hat das Landratsamt Meißen mittels Allgemeinverfügungen eine Schutz- und Überwachungszone ausgewiesen. Diese reicht bis in den Landkreis Bautzen und die Stadt Dresden. Die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Meißen für Geflügel über 50 Tiere sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und - märkten bleiben bestehen. Auch für kleinere Geflügelhaltungen wird die Aufstallung empfohlen: https://shorturl.at/IKK5y. Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Dieser erneute Ausbruch und die notwendigen Maßnahmen sind sehr bitter für die Menschen und Tiere in dem Geflügelbetrieb im Landkreis Meißen. Ich kann die Trauer nachempfinden und verstehen. Es ist der größte Legehennenbetrieb in Sachsen und einer der größten in ganz Deutschland. Trotz Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen konnte der Ausbruch nicht verhindert werden. Obwohl die Tiere in einzelnen Einheiten in verschiedenen Ställen untergebracht sind, breitete sich die Krankheit weiter aus. Das zeigt, wie tückisch das Virus und wie groß das Risiko einer Weiterverbreitung sind. Die Fachleute haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, den gesamten Bestand zu töten. Es gibt aus tierseuchenrechtlicher Sicht jedoch keine Alternative dazu. Auch wenn über die Tierseuchenkasse Sachsen Entschädigungen für den Verlust der Tiere gezahlt werden, bleibt der Verlust groß. Denn der Betrieb steht vor einem nahezu kompletten Neuanfang.« Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Grundregeln der Biosicherheit einzuhalten. Dazu gehört auch die Anzeigepflicht der Geflügelhaltung (auch Kleinsthaltungen!) und das Hinzuziehen eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- und Todesfällen im Bestand. Hintergrund Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen. Mit der Neuregelung des Tiergesundheitsrecht in der EU im Jahr 2021 (VO (EG) 2016/429) wurde der Stellenwert von Biosicherheit grundlegend europaweit erhöht. Zudem wurden die Pflichten des Tierhalters auch in seuchenfreien Zeiten noch einmal ergänzt. Tierhalter sind nach aktuellem EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet: * Wissen über Gesundheit der Tiere, Biosicherheit und gute landwirtschaftliche Praxis zu besitzen * Tiergesundheitswissen (Seuchen, Biosicherheit, Tierwohl, Tierarzneimittelresistenzen) zu erwerben und damit * mehr Vorbeugung, bessere Biosicherheit (besserer Tiergesundheitsstatus, weniger Tierarzneimitteleinsatz) umzusetzen. Im Ausbruchsfall werden konkretisierende Regelungen, wie Aufstallungsgebote, Verbringungsverbote, Überwachungspflichten in der gelten Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises veröffentlicht. Mit Informationsmaterial zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Plakate und CityCards zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar. Ein Tierseuchen-Infobrief informiert regelmäßig über aktuellen Stand unter anderem der Geflügelpest und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung.
  • Berlin (18.12.2025) - Der Richterwahlausschuss hat am 18. Dezember 2025 in Berlin neue Richterinnen und Richter beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht gewählt, unter ihnen Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Antje Schiller zur Richterin am Bundesgerichtshof und Frau Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Dr. Franka Lau zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Die Richterinnen und Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes werden von der zuständigen Bundesministerin gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. Justizministerin Prof. Constanze Geiert beglückwünscht die Gewählten: »Bundesrichterinnen und -richter werden aufgrund ihrer herausragenden Qualifikation ausgewählt. Mit der Wahl von Frau Schiller und Frau Dr. Lau zu Bundesrichterinnen erhalten zwei exzellente ostdeutsche Juristinnen die Möglichkeit, ihre beeindruckende Karriere an den obersten Gerichten des Bundes fortzusetzen. Der Freistaat Sachsen ist stolz darauf, diese beiden hochqualifizierten und engagierten Richterpersönlichkeiten an den Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht zu entsenden. Die Wahl der beiden Juristinnen aus Sachsen unterstreicht zudem das hohe Niveau der sächsischen Gerichtsbarkeit und der Justiz insgesamt. Ich wünsche ihnen viel Erfolg und Freude in dem neuen verantwortungsvollen Amt.« Antje Schiller wurde im Jahr 2005 zur Richterin auf Probe ernannt und infolge dessen beim Sozialgericht Chemnitz und beim Landgericht Leipzig eingesetzt. 2009 wurde sie zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ernannt. Von 2012 bis 2015 war Frau Schiller als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2019 wurde sie zur Richterin am Landgericht Leipzig und 2024 – ebenfalls am Landgericht Leipzig – zur Vorsitzenden Richterin ernannt, als welche sie seitdem tätig ist. Dr. Franka Lau wurde im Jahr 2001 zur Richterin auf Probe ernannt und war infolge dessen beim Amtsgericht Leipzig sowie im Abordnungswege beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz tätig, wo ihr 2003 das Amt einer Regierungsrätin übertragen wurde. Im Jahr 2004 erfolgte ihre Ernennung zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Während einer mehrjährigen Abordnung an das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde sie zur Richterin am Sozialgericht ernannt und war im Anschluss an die Abordnung bei den Sozialgerichten Chemnitz und Dresden tätig. Von 2011 bis 2014 wurde Frau Dr. Lau als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Nach einer anschließenden Abordnung an das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz wurde sie dort 2014 zur Richterin ernannt. 2020 erfolgte die Ernennung zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Leipzig und 2025 zur Vorsitzenden Richterin am Finanzgericht in Leipzig, wo sie seitdem tätig ist.
  • Das Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) Leipzig ist seinem geplanten Umzug vom Stadtrand in die Leipziger Innenstadt einen Schritt nähergekommen. Heute (18.12.2025) wurde für das neue Institutsgebäude am Wilhelm-Leuschner-Platz das Richtfest gefeiert. Hier werden künftig 170 moderne Büroarbeitsplätze, das Archiv für Geographie, eine öffentliche Bibliothek und großzügige Ausstellungs- und Veranstaltungsräume untergebracht. Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte: »Der Neubau an diesem Standort ist auch eine Stärkung des Wissenschaftscampus am Wilhelm-Leuschner-Platz. Hier wächst ein neuer, inspirierender Ort der Begegnungen, des wissenschaftlichen Aus-tauschs und der internationalen Zusammenarbeit für die Bewältigung der großen Her-ausforderungen unseres Jahrhunderts. Darüber hinaus wird die Stadtgesellschaft davon profitieren, wenn ein Institut, das den Wandel von Räumen und Gesellschaften erforscht, in die Innenstadt zurückkehrt und seine Türen für die Öffentlichkeit öffnet.« Die Direktorin des IfL Prof. Dr. Judith Miggelbrink: »Ich freue mich sehr darauf, dieses Haus bald mit Leben zu füllen, hier zu arbeiten und seine Türen für den wissen-schaftlichen Austausch sowie den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern und unseren Nachbarn zu öffnen. Dass wir heute hier stehen, verdanken wir vor allem unseren Zu-wendungsgebern und der Stadt Leipzig, die uns tatkräftig unterstützt haben. Ihr Enga-gement für das IfL und den Wissenschaftsstandort wissen wir sehr zu schätzen. Ein be-sonderer Dank gilt heute den Bauleuten, die mit ihrer verlässlichen Arbeit dazu beigetra-gen haben, die Vision eines neuen Institutsgebäudes im Herzen der Stadt Wirklichkeit werden zu lassen.« Die Fertigstellung des Gebäudes ist für das zweite Halbjahr 2027 vorgesehen. Dann kann das Institut, dessen Anfänge im Jahr 1896 liegen, nach seiner Auslagerung 1996 in die Innenstadt zurückkehren. Der Bund und der Freistaat Sachsen tragen die Gesamtkosten in Höhe von 55 Millionen Euro gemeinsam. Das Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) in Leipzig ist das einzige außeruniversitäre Forschungsinstitut für Geographie in Deutschland. Es wird gemeinsam vom Bund und allen Bundesländern getragen und gehört zu den mehr als 90 Forschungs- und Ser-viceeinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft. Nach eigenen Angaben betreibt das IfL grundlagenorientierte Forschungen zur Regionalen Geographie Deutschlands und Euro-pas und vermittelt seine Forschungsergebnisse an eine breitere Öffentlichkeit. Unter der Überschrift »Geographien des Regionalen« entwickelt das Institut Perspektiven auf sozi-alräumliche Entwicklungen in einer globalisierten, von Differenzen, Vielfalt und Verflech-tungen geprägten Gesellschaft.
  • Unter der Leitung der Niederlassung Dresden I des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) werden zurzeit die Fassaden des Westflügels, Treppenturms und Nordwestflügels mit dem Schlosskapellenportal im Großen Schlosshof des Dresdner Residenzschlosses saniert. Die Arbeiten wurden Anfang 2024 begonnen und sollen im Frühjahr 2026 beendet sein. Die Sgraffiten im Großen Schlosshof zählen zu den ersten abgeschlossenen Arbeiten im Rahmen des Wiederaufbaus des Dresdner Residenzschlosses. Bereits in den 1980er- und 1990er-Jahren wurden diese wiederhergestellt und vermitteln den Besucherinnen und Besuchern des Residenzschlosses seitdem die Architektur und Geisteswelt der Renaissance. Nach 30 Jahren Standzeit wurde nun zum Werterhalt eine erste Reinigung und Konservierung notwendig. Die verwitterten Anstriche der Sandsteine wurden aufgearbeitet, die Fugen geschlossen und die Sgraffiten behutsam gereinigt. Zudem wurden die Flächen auf Risse und Hohlstellen kontrolliert, die nun entsprechend restauratorisch behandelt werden. In diesem Zuge wurde auch das Schlosskapellenportal – umgangssprachlich Schönes Tor oder goldene Pforte genannt – gepflegt. Das Portal, das einen römischen Triumphbogen darstellt, kam 2009 nach einer jahrhundertelangen Odyssee wieder ins Schloss zurück. Es besteht zu einem Drittel aus originalen Teilen, die vor 470 Jahren von italienischen Bildhauern geschaffen wurden. Nach 16 Jahren waren jetzt steinkonservatorische Maßnahmen notwendig, um die überfällige Lasur auftragen zu können, die die Flächen vor Verwitterung schützen soll. Auch gestalterisch entspricht die hellgraue Lasur den Vorstellungen der damaligen Bildhauer, die den prächtigen Bauteilen damit den Anschein von italienischem Marmor geben wollten. Des Weiteren wurden in einer Musterachse partielle Vergoldungen erarbeitet, die dann im kommenden Jahr fertiggestellt werden können. Die Kosten der Maßnahme, die dem Werterhalt zugeordnet ist, belaufen sich auf 1,74 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.