Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Mit dem Programm »Junges Wohnen« fördern der Bund und das Land Sachsen mehr bezahlbaren Wohnraum für Berufsschüler und Auszubildende. Für die Modernisierung des Wohnheims der Berufsschule für Hör- und Sprachgeschädigte in Leipzig stellen Bund und Land 1,39 Mio. Euro zur Verfügung. Mit rund 2,89 Mio. Euro wird der Umbau einer ehemaligen Garnisonsbäckerei zu einem Wohnheim der Sozialpflegeschule in Torgau gefördert. Kultusminister Conrad Clemens: »Eine gute Ausbildung darf nicht an hohen Mieten scheitern. Über das Programm "Junges Wohnen" schaffen wir moderne und bezahlbare Wohnräume für Sachsens Auszubildende. Damit sie beste Bedingungen zum Lernen und Leben vorfinden.« Mit dem Programm »Junges Wohnen« werden Neubau-, Erweiterungs-, und Modernisierungsvorhaben an Wohnheimen gefördert, die Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen ein zu Hause bieten. Die exakte Fördersumme für das Azubi-Wohnheim in Leipzig beträgt 1.391.700 Euro. Mit dem Bauvorhaben werden 36 Wohnheimplätze modernisiert, davon 12 barrierefrei. Der Umbau in Torgau wird von Bund und Land mit 2.886.208 Euro unterstützt. Das neue Azubi-Wohnheim wird 27 Wohnheimplätze bieten. Hintergrund: Das Kultusministerium hat erstmals im Jahr 2024 einen Anteil an Mitteln aus dem Bundesprogramm »Junges Wohnen« erhalten. Dabei handelt es sich um ein Bundesprogramm, mit dem die Schaffung preiswerten Wohnraums für Studenten und Auszubildende unterstützt werden soll. Für das Programm ist eine Mitfinanzierung der Länder erforderlich. Rund 77% speisen sich aus Mitteln des Bundes, rund 23% aus Landesmitteln.
  • Das neue europäische Interreg-Projekt »Saxon-Czech Innospace« will einen grenzüberschreitenden Innovationsraum für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen in der sächsisch-tschechischen Grenzregion schaffen. Im Mittelpunkt steht die Kultur- und Kreativwirtschaft, die in einzelnen Projekten branchenübergreifend und interdisziplinär mit Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel zusammenarbeitet. Im Rahmen dieser sogenannten Cross Innovation profitieren alle Beteiligten von neuen Ideen, Produkten und zukunftsfähigen Geschäftsmodellen. Dadurch stärken sie ihre wirtschaftliche Position, erschließen neue Wachstumspotenziale und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dazu erklärte Thomas Horn, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS), die das Projekt federführend umsetzt: »Mit dem Projekt schaffen wir eine Plattform, die die Kultur- und Kreativwirtschaft als Innovationstreiber in regionale Transformationsprozesse einbindet und den Wissenstransfer zwischen Branchen wie Industrie, Handwerk und Handel fördert. Durch moderierte Innovationswerkstätten und eine digitale Wissensplattform ermöglichen wir insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen den Zugang zu aktuellen technologischen Anwendungen und unterstützen praxisnahe Lösungen. Unser Ziel ist es, nachhaltige Kooperationen zu initiieren und eine Kompetenzstruktur für branchenübergreifende Innovationen zu etablieren, die auch über das Projektende hinaus Bestand hat.« Projektmaßnahmen und -umsetzung Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen: • In Innovationswerkstätten entwickeln interdisziplinäre Teams aus Kreativunternehmen und KMU prototypische Produkte und Dienstleistungen für definierte Handlungsfelder. • Ein Kooperationsleitfaden unterstützt die grenzüberschreitende und ko-kreative Zusammenarbeit von KMU. • Erkundungsreisen in Sachsen und Tschechien geben KMU und Multiplikatoren Einblicke in ausgewählte Produktions- und Kollaborationsorte. • Bei Cross-Border-Connect-Veranstaltungen präsentieren sächsische und tschechische Kreativunternehmen ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen. • Ergänzend entstehen Online-Module zu relevanten Themen wie internationales Steuerrecht, Förderprogramme und interkulturelle Kompetenz. Das von der EU geförderte Projekt wird federführend von der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) gemeinsam mit der AHK Services s.r.o. (Tochtergesellschaft der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer – AHK Tschechien) sowie dem Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen und der Plattform Kreativni.uk umgesetzt und läuft bis Ende 2028. INTERREG ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), welche auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und benachbarten Nicht-EU-Ländern abzielt. Die Programme sind dabei eingebettet in die Europäische Territoriale Zusammenarbeit.
  • Verantwortlich: Susanne Lübcke Ort: Torgau, Zinnaer Str. Zeit: 17.09.2026, gegen 08:20 Uhr Am Donnerstagmorgen kam es in Torgau zu einem Unfall, bei dem ein Opel auf einen Ford Transit, der zur Schülerbeförderung diente, auffuhr. Durch den Unfall wurden elf Personen verletzt, darunter neun Schülerinnen. Gegen 8:20 Uhr fuhr die Fahrerin (82, deutsch) eines Opel Corsa in der Zinnaer Straße in Richtung Torgau hinter einem Ford Transit. Der Transporter wurde zu diesem Zeitpunkt von einer 55-Jährigen zur Schülerbeförderung genutzt. In Höhe einer Bushaltestelle verringerte sie das Tempo, um nach weiteren möglichen Fahrgästen zu schauen. Aus bisher unbekannter Ursache fuhr die 82-Jährige auf den Ford auf. In Folge des Unfalls wurden sowohl die beiden Fahrerinnen als auch die neun Mädchen im Alter von 13 bis 16 Jahren, welche sich im Bus befanden, verletzt und mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Bis auf die Corsa-Fahrerin konnten alle das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung verlassen. Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf 15.000 Euro. Eine Fachfirma wurde für die Beseitigung von ausgelaufenen Betriebsstoffen herangezogen. Die Zinnaer Straße musste bis circa 11:30 Uhr gesperrt werden. Der Verkehrsunfalldienst war vor Ort und hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufgenommen.
  • Tage der Öffentlichkeit in der JSA am 25.09.2026 und 26.09.2026 Einblicke in den Jugendstrafvollzug: Die JSA öffnet ihre Türen Am 25. und 26. September 2026 lädt die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen (JSA) jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr zu den »Tagen der Öffentlichkeit« ein. Interessierte haben dabei die Gelegenheit, einen Einblick in die Anstalt, den Alltag im Justizvollzug und die vielfältigen Angebote für die Gefangenen zu erhalten. Im Rahmen eines Rundgangs können Besucherinnen und Besucher verschiedene Bereiche der JSA kennenlernen und sich über die Gestaltung des Vollzugs informieren. Vorgestellt werden unter anderem Bildungs- und Freizeitangebote sowie künstlerische Arbeiten von Gefangenen. Darüber hinaus werden Produkte präsentiert, die im Rahmen beruflicher Ausbildungsmaßnahmen in der JSA entstanden sind. Auch externe Partner stellen ihre Arbeit vor: Das Tierheim Oelzschau sowie das Seehaus Leipzig präsentieren ihre Angebote und geben Einblicke in ihre Arbeit und die Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug. Freitag, 25. September 2026 – Besuch von Gruppen Der erste Veranstaltungstag richtet sich ausschließlich an angemeldete Gruppen, beispielsweise Schulklassen oder andere interessierte Gruppen. Für den Besuch am 25. September 2026 ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Gruppen können sich über die Pressestelle der JSA anmelden. Der letzte Einlass ist gegen 14:00 Uhr vorgesehen. Samstag, 26. September 2026 – Tag für Einzelbesucher Am 26. September 2026 besteht für Einzelpersonen die Möglichkeit, die JSA im Rahmen eines festgelegten Rundwegs zu besichtigen. Eine vorherige Anmeldung ist an diesem Tag nicht erforderlich. Interessierte können innerhalb der Veranstaltungszeit von 10:00 bis 15:00 Uhr zur JSA kommen. Der letzte Einlass ist gegen 14:00 Uhr vorgesehen. Wichtige Hinweise für Besucherinnen und Besucher Zur Legitimation ist am Besuchstag ein gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass mitzubringen. Der Zutritt ist für Personen ab 14 Jahren möglich. Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahren dürfen die JSA nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten. Bitte beachten Sie, dass kein Geld, keine Mobiltelefone (Handys) und keine Smartwatches in die Anstalt mitgenommen werden dürfen. Diese Gegenstände sind vor dem Zutritt außerhalb der JSA zu lassen. Die JSA freut sich darauf, im Rahmen der »Tage der Öffentlichkeit« mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und einen transparenten Einblick in die Aufgaben und den Alltag des Jugendstrafvollzugs zu ermöglichen.
  • Das Sozialgericht Leipzig hat mit einem Eilbeschluss vom 16.09.2026 zu dem Aktenzeichen S 3 KR 316/26 ER entschieden, dass nach dem 31.07.2026 kein Anspruch mehr auf Versorgung mit Cannabisblüten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit der die Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V gestrichen worden sind. Zukünftig ist daher nur noch Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnungsfähig. Im entschiedenen Fall erhielt ein gesetzlich krankenversicherter Patient seit 2018 Cannabisblüten von seiner Krankenversicherung zur Behandlung seiner chronischen Schmerzerkrankung und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Er hatte hierfür eine Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V in der alten Fassung erhalten, wonach es in bestimmten Ausnahmefällen möglich war, auch Cannabisblüten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stand und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestand. Nachdem die Gesetzesänderung am 31.7.2026 in Kraft getreten war, hob die Krankenkasse die ursprüngliche Genehmigung auf und teilte dem Versicherten mit, dass er seinen Arzt wegen einer Medikamentenumstellung konsultieren müsse. Hiergegen wandte sich der Versicherte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der er die Fortführung der bisherigen Blütentherapie erreichen wollte, da seiner Auffassung nach die Gesetzesänderung bereits begonnene Therapien nicht umfassen könne, da die Aufhebung der bisherigen Bewilligung rechtswidrig sei und da er durch die Streichung der Blütentherapie in eine ausweglose Situation geraten könne, weil es ihm wegen einer Allergie nicht möglich sei, auf andere Präparate umzustellen. Das Sozialgericht hat den Antrag abgelehnt. Der Gesetzgeber habe die bisherige Fassung des § 31 Abs. 6 SGB V verändern dürfen und insbesondere auf Fehlentwicklungen in der Therapie mit Cannabisblüten und Cannabisprodukten reagieren dürfen. Auch das gesetzgeberische Ziel der Kosteneinsparung in der gesetzlichen Krankenversicherung sei zulässig. Im konkreten Einzelfall könnten aus der früheren Genehmigung keinerlei Rechtswirkungen mehr abgeleitet werden, weil diese ausdrücklich unter dem Vorbehalt gestanden habe, dass eine Rechtsänderung zu einer neuen Prüfung führen werde. Die neue Gesetzesfassung erlaube keine Verordnung von Cannabisblüten mehr und es liege auch kein Ausnahmetatbestand einer akut lebensbedrohlichen Erkrankung vor, die ganz ausnahmsweise auch außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegende Leistungen rechtfertigen könnte. Mit den vorliegenden medizinischen Attesten habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass er durch die Umstellung seiner Medikation in eine Lebensgefahr oder eine vergleichbare Situation geraten könne. Es könne eine Umstellung auf ein oral einzunehmendes Cannabisextrakt erfolgen. Gegen den Beschluss steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der Beschwerde zum Sächsischen Landessozialgericht zu.