Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
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Straßenfest zum Christopher-Street-Day ist keine Versammlung
Das im Rahmen des diesjährigen Christopher-Street-Day vom 5. bis 7. Juni 2026 auf dem Altmarkt in Dresden geplante Straßenfest ist keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden heute in einem Rechtsstreit zwischen dem CSD Dresden e.V. als Antragsteller und Veranstalter des 33. Christopher-Street-Day 2026 und der Landeshauptstadt Dresden als Antragsgegnerin entschieden (Az. 6 L 300/26). Der Christopher Street Day (CSD) geht auf die Ereignisse des sogenannten »Stonewall-Aufstands« im Jahr 1969 in New York zurück, bei es zu einer gewalttätigen Razzia in einem von Homosexuellen frequentierten Lokal gekommen war. Den Besuchern des Lokals wurde »anstößiges Verhalten« vorgeworfen, es kam zu Verhaftungen und Anklagen. In Erinnerung an diese Vorgänge hat sich der Christopher Street Day zu einem politischen Protestformat für den Schutz und die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entwickelt. Der Antragsteller veranstaltet in Dresden jährlich im Mai und/oder Juni unter der Bezeichnung »Christopher-Street-Day« ein mehrtätiges »politisches Straßenfest« und einen Demonstrationszug. Die gesamte Veranstaltung ist in der Vergangenheit von der Versammlungsbehörde der Antragsgegnerin rechtlich stets als Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes behandelt worden. Die Folge davon war, dass die Veranstaltung als Versammlung lediglich angezeigt und nicht genehmigt werden musste. Mittelbare Folge hiervon war u. a. auch, dass die Absicherung der Versammlung (Sperrung von Straßen, Sicherung der Zufahrten usw.) der Antragsgegnerin und ggf. dem Polizeivollzugsdienst oblag, während dies bei – kommerziellen – Veranstaltungen grundsätzlich Sache des Veranstalters ist. Die rechtliche Einordnung des Straßenfestes als Versammlung war seit mehreren Jahren innerhalb der Stadtverwaltung umstritten. Im November 2025 wies die Landesdirektion Sachsen die Landeshauptstadt an, gegenüber dem CSD Dresden e.V. einen Bescheid zu erlassen, mit dem festgestellt werden sollte, dass das Straßenfest keine Versammlung im Rechtssinne ist. Dem ist die Stadt mit Bescheid vom 9. April 2026 nachgekommen. Dagegen hat der Antragsteller am 5. Mai 2026 vorläufigen Rechtsschutz beantragt. In seinem Beschluss vom 28. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht Dresden den Rechtsstandpunkt der Landesdirektion Sachsen übernommen. Es ist nicht der Argumentation des Antragstellers gefolgt, dass es sich bei dem Straßenfest und einer Mahnwache auf dem Altmarkt vom 5. – 7. Juni 2026 sowie einem Demonstrationszug, der am 6. Juni 2026 am Altmarkt startet und dort endet, um eine einheitliche Versammlung handelt. Das Verwaltungsgericht ist in Anlehnung an die in den Vorjahren getroffenen Feststellungen vielmehr der Auffassung, dass die Veranstaltung auf dem Altmarkt nicht wesentlich durch das Versammlungsgeschehen geprägt ist. Vielmehr trage die Veranstaltung den Charakter eines Straßenfestes, das durch kommerzielle und insbesondere gastronomische Angebote geprägt sei. Demgegenüber träten die dort vorhandenen Informationsangebote und die auch durch künstlerische Darbietungen artikulierten politischen Inhalte zurück. Der Demonstrationszug, der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht streitig war, ist auch nach Ansicht der Antragsgegnerin als Versammlung zu behandeln. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen erheben. -
Hochwasserschutzkonzept des Lockwitzbaches wird aktualisiert - Aktive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen aktualisiert derzeit das Hochwas-serschutzkonzept für den Lockwitzbach (Abschnitt Gewässer 1. Ordnung) aus dem Jahr 2004 zu einem sogenannten Hintergrunddokument für den Hoch-wasserrisikomanagementplan der Elbe. Dafür ist in den nächsten sechs Wo-chen eine aktive Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich. Der Entwurf des Hintergrunddokumentes steht ab heute (Donnerstag, 28. Mai 2026) im Beteiligungsportal Sachsen über den nachfolgenden Link zur Ein-sichtnahme und Rückäußerung bis zum 09.07.2026 zur Verfügung. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lt/beteiligung/themen/1065124 Die Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes ist Teil der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und bildet die was-serwirtschaftliche Grundlage für den Umgang mit Hochwasserrisiken an dem untersuchten Gewässerabschnitt. In die Bearbeitung fließen die Erfahrungen aus den Hochwassern nach 2002, die heutigen Warn- und Informationsmöglichkeiten sowie die aktuellen Hoch-wassergefahren- und -risikokarten ein. Die Wirkung der Hochwasserschutz-maßnahmen, die seit dem Hochwasser 2002 umgesetzt wurden, wird berück-sichtigt. Geprüft wird zudem, welcher Handlungsbedarf zur Hochwasservor-sorge besteht und wie der Hochwasserschutz weiter verbessert werden kann. Dabei werden nicht nur der bauliche Hochwasserschutz, sondern auch The-men wie die Gefahrenabwehr oder die Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Retentionsräume (Rückhalteräume) untersucht. Hintergrundinformation Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde 2010 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, wie innerhalb der EU mit dem Risiko durch Hochwasser umgegangen wird. So soll das Hochwasserrisiko durch Maßnahmen verringert werden, die zwischen Ober- und Unterliegern eines Flusses abgestimmt werden. Sie sol-len einen angemessenen Schutz bieten und gleichzeitig möglichst wenig in die Natur eingreifen. Dafür werden Hochwasserrisikomanagementpläne er-stellt. Außerdem werden Karten veröffentlicht, auf denen zu sehen ist, welche Flächen bei welchem statistischen Hochwasserereignis überschwemmt wer-den. Die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte wurden bereits nach dem Au-gusthochwasser 2002 erstellt und existieren damit länger als die europäische Richtlinie. Sie werden in den nächsten Jahren sukzessive für alle Gewässer I. Ordnung und Grenzgewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko in Sachsen überprüft und aktualisiert sowie als Hintergrunddokumente der Management-pläne für die Elbe bzw. Oder in das Hochwasserrisikomanagement eingebun-den. -
Bundesrat: Wirtschaftsausschuss unterstützt ostdeutschen Vorstoß für faire Kraftwerksverteilung
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat heute einem gemeinsamen Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung Kraftwerksstrategie in geltendes Recht um. Es soll die Stromversorgungssicherheit in Deutschland langfristig absichern und den Ausbau der erneuerbaren Energien ergänzen. Vorgesehen ist die Einführung eines Kapazitätsmarktes für den Stromsektor, damit ab 2031 ausreichend steuerbare Leistung zur Verfügung steht – auch bei Dunkelflauten und nach dem Kohleausstieg. Geplant ist die Ausschreibung von 11 GW neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten. Davon sollen 9 GW Langzeitkapazitäten, entsprechend rund 10 GW Kraftwerksleistung, räumlich verteilt werden: zwei Drittel im netztechnischen Süden und ein Drittel im Rest Deutschlands, zu dem auch der gesamte Osten gehört. Das vorgesehene Ausschreibungsdesign mit dem sogenannten »Südbonus« gewährleistet jedoch nicht, dass diese Verteilung tatsächlich erreicht wird. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Kapazitäten im Süden entstehen, während der Norden – zu dem auch potenzielle Kraftwerksstandorte in Sachsen zählen – unterproportional oder im schlimmsten Fall gar nicht berücksichtigt wird. Mit dem Antrag wird nochmals die Notwendigkeit untermauert, dass mindestens ein Drittel der auszuschreibenden Langzeitkapazitäten dringend im restlichen Bundesgebiet, zu dem der Osten Deutschlands gehört, vorgesehen werden sollte. Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter hatte diese Forderungen bereits erfolgreich in der Energieministerkonferenz adressiert. Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter: »Die Kraftwerke im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier haben jahrzehntelang die Versorgungssicherheit Deutschlands mit abgesichert. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn diese Regionen nun durch das im StromVKG vorgesehene Ausschreibungsdesign, den sogenannten Südbonus, abgehängt würden. Das würde die Energiewende zu einer regionalen Ungleichheit zementieren. Das akzeptieren wir nicht. Wir werden für einen fairen Anteil aller Regionen an der Energiezukunft Deutschlands kämpfen. Die Energiewende darf keine neue Teilung schaffen – weder zwischen Nord und Süd noch zwischen Ost und West.« -
Energieportal Sachsen zeigt Möglichkeiten der kommunalen Teilhabe an Freiflächen-PV und Windenergieanlagen auf
Dresden, 28.05.2026: Das Energieportal Sachsen der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH ist eine zentrale Plattform für Energie- und Klimaschutzthemen im Freistaat Sachsen. Im Rahmen der aktuellen Erweiterung werden nun auch Möglichkeiten zur kommunalen Teilhabe an Freiflächen-Photovoltaik- (Freiflächen-PV) sowie an Windenergieanlagen dargestellt. Nach Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben Kommunen die Möglichkeit, mit 0,2 Cent je Kilowattstunde an Windenergie- und Freiflächen-PV-Anlagen beteiligt zu werden. Dafür sind Vereinbarungen zwischen den Kommunen und den jeweiligen Anlagenbetreibern notwendig. Ein neuer Rechner innerhalb des Energieportals Sachsen stellt die Höhe der finanziellen Beteiligungsoptionen für Kommunen innerhalb der Gemeindegebiete übersichtlich dar. Die Aufschlüsselung der möglichen Erträge erfolgt abhängig vom jeweiligen Anlagenbetreiber. Somit ermöglicht das Energieportal eine Abschätzung, bei welchen Betreibern eine derartige Vereinbarung besonders lohnenswert ist und welche Beträge erwartet werden können. Darauf basierend können Kommunen fundierte Entscheidungen hinsichtlich der Beteiligung an Wind- und Freiflächen-PV-Anlagen treffen. In einem nächsten Schritt wird eine Energiestatistik eingeführt, die übersichtlich Daten zu Erneuerbare-Energien-Anlagen in Sachsen zur Verfügung stellt. Über das Energieportal Das Energieportal Sachsen ist ein kostenloses, nutzerfreundliches Online-Tool mit interaktiver Karte, Expertenverzeichnis sowie vielen Daten, Beispielen und Informationen. Das Portal dient als Basis für die Umsetzung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen und vereint verschiedene Themenbereiche, wie die Kommunale Wärmeplanung, Erneuerbare Energien, Effiziente Mobilität und weitere. Über die Sächsische Energieagentur Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz. Fachansprechpartnerin: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH Marie-Louise Jobst Telefon: 0351 4910-3142 E-Mail: marie-louise.jobst@saena.de Pressekontakt: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH Sylvia Hünlich Telefon: 0351 4910-3158 E-Mail: sylvia.huenlich@saena.de * Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten -
Verdacht des versuchten Totschlags - Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Haftbefehl
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden Verdacht des versuchten Totschlags Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Haftbefehls Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 36-jährigen Afghanen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Der Beschuldigte befand sich am 27. Mai 2026 gegen 09.20 Uhr mit einer Vielzahl anderer Muslime an der Straßenbahnhaltestelle Lennéplatz in der Nähe der Cockerwiese in Dresden, wo das Opferfest der Muslime gefeiert wurde. Dort traf er zufällig einen ihm bekannten 29-jährigen Afghanen, der sich ebenfalls anlässlich des Opferfestes dort mit mehreren Angehörigen befand. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den 29-jährigen Geschädigten mit einem von ihm mitgeführten Messer mit Tötungsvorsatz angegriffen und ihm Verletzungen am Hals und am Bauch zugefügt zu haben. Der Geschädigte überlebte den Angriff und musste in der Folge stationär behandelt werden. Der Beschuldigte wurde am 27. Mai 2026 vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 28. Mai 2026 den Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten beantragt. Der Beschuldigte soll noch heute dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt werden. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden – auch zu den Hintergründen des Tat – dauern an.