Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Wer heute seine Steuererklärung elektronisch abgibt, erwartet zu Recht: Das funktioniert einfach, sicher und zuverlässig. Genau daran arbeitet die sächsische Steuer- und Finanzverwaltung – gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund im KONSENS-Verbund. Eines der neuesten Produkte wird die »Steuererklärung mit einem Klick« sein. Das digitale Angebot kann ab Juli bundesweit genutzt werden und läuft über die »MeinELSTER+« App. Dabei handelt es sich um einen Erklärungsvorschlag für die Einkommensteuererklärung – einfach, unkompliziert und nah am Alltag der Menschen. Registrierte Nutzer erhalten über die ELSTER-App von ihrem Finanzamt eine fertige Steuererklärung mit allen vorhandenen individuellen Daten für das Steuerjahr 2025 sowie eine Steuervorschau direkt auf ihr mobiles Endgerät. Nach der Prüfung kann die Steuererklärung mit nur noch einem Klick abgesendet werden. Änderungen oder Anpassungen sind jederzeit möglich. Der Service startet zunächst für ledige, kinderlose Beschäftigte sowie für Ruheständler, die über Lohn/Gehalt bzw. Rente/Pension hinaus keine weiteren Einkünfte haben – zum Beispiel aus Vermietungen. Interessierte aus diesen Gruppen können sich bereits für den kostenfreien Service anmelden und erhalten ab Juli ihren fertigen Erklärungsvorschlag. Voraussetzungen sind ein ELSTER-Account und der Download der »MeinELSTER+« App. Das Angebot wird schrittweise für andere Gruppen erweitert. KONSENS – Steuer-IT mit dem »Einer für alle-Prinzip« Das neue Angebot der »Steuererklärung mit einem Klick« wird im KONSENS-Verbund entwickelt. Hinter KONSENS (die Abkürzung steht für »Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung«) verbirgt sich seit 2007 eines der größten IT-Gemeinschaftsprojekte der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Die bundesweit einheitliche Steuer-IT basiert auf dem »Einer für alle-Prinzip«. Lösungen, die an anderen Standorten entstehen, stehen auch den anderen Ländern unmittelbar zur Verfügung. Finanzminister Christian Piwarz: Gemeinsam stärker »Mit KONSENS bündeln wir unsere Kräfte über Ländergrenzen hinweg. Für Sachsen bedeutet das: Moderne IT, effiziente Verfahren und spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger. Diese Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Steuerverwaltung«, betont Sachsens Finanzminister Christian Piwarz. Welche Vorteile die digitalen Angebote aus dem KONSENS-Verbund für Steuerpflichtige und für die Arbeit der Finanzämter haben und wie sich das neue Angebot der »Steuererklärung mit einen Klick« in die Digitalisierungsstrategie der sächsischen Steuerverwaltung einfügt, erfahren Sie in unserem neuen Blogbeitrag unter: https://www.smf.sachsen.de/konsens-gemeinsam-fuer-eine-starke-steuer-it.html
  • In dieser Woche erhalten sächsische Landwirte und Naturschutzakteure rund 33,8 Millionen Euro aus der Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« sowie etwa 21,1 Millionen Euro aus der Richtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau«. Insgesamt werden damit über 3.500 Förderanträge für das Antragsjahr 2025 bewilligt. Die geförderten Flächen sind gegenüber dem Vorjahr erneut gewachsen – im Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um knapp zehn Prozent auf 88.700 Hektar, im ökologischen Landbau um etwa vier Prozent auf 87.300 Hektar. Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Breitenbuch: »Das ist ein starkes Signal für eine moderne, umweltbewusste Landwirtschaft im Freistaat. Immer mehr Landwirte in Sachsen nutzen die Chance, ihre Betriebe umweltfreundlicher und klimaschonender auszurichten. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Bewirtschaftung und setzen auf Vielfalt sowie Verantwortung. Und gezielte Förderung setzt die richtigen Anreize. Das ist genau der Weg, den wir unterstützen wollen – für eine vielfältige Landwirtschaft, die Natur schützt und gleichzeitig zukunftsfähig bleibt.« Die Mittel aus der Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« fließen vor allem in den Erhalt von artenreichem Grünland und extensiv bewirtschafteten Äckern als wertvolle Lebensräume für Insekten, Amphibien und Vögel des Offenlandes. Zudem unterstützen sie den Schutz von Klima, Wasser und Boden. Die Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau« zielt auf die nachhaltige Flächenbewirtschaftung durch Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb. Wer auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet und höhere Tierschutzstandards wie Auslauf oder Weidehaltung einhält, leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Artenvielfalt und kleinere, vielfältigere Flächenstrukturen. Die Finanzierung der Landesprogramme erfolgt mit Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sowie der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz).
  • Im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes hat der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts mit Beschluss vom 23. März 2026 (L 7 AS 84/26 B ER) entschieden, dass an den Antragsteller auch für den Zeitraum eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes Leistungen nach dem SGB II vorläufig zu erbringen sind. Im Verfahren wandte sich der Antragsteller gegen einen Bescheid des Jobcenters, mit dem Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bis zur Nachholung einer Mitwirkungshandlung in Form der Einreichung von Antragsunterlagen und Nachweisen versagt worden waren. Auf die gegen die Ablehnung des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz durch das Sozialgericht vom Antragsteller eingelegte Beschwerde hat der Senat entschieden, dass bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen und bei – nach den tatsächlichen Umständen fortbestehendem – gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland im vorliegenden Einzelfall Anspruch auf die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II auch für den Zeitraum des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bestehe. Denn der vorübergehende Aufenthalt im Ausland diene bei andauernder Arbeitsunfähigkeit – wie durch ärztliches Attest bestätigt – ausschließlich der Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit des Antragstellers. Im Einzelfall sei der Anspruch auch nicht wegen Nichterreichbarkeit (§ 7b SGB II) ausgeschlossen. Nichterreichbarkeit liege im konkreten Fall des Antragstellers nicht vor, weil ein wichtiger Grund (§ 7b Abs. 2 Satz 1 SGB II) vorliege und das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereiches zuzustimmen habe. Ein wichtiger Grund liege dann vor, wenn der Leistungsberechtigte aus anerkennenswerten, nachvollziehbaren und objektivierbaren Gründen an seiner täglichen Erreichbarkeit für das Jobcenter gehindert sei. Die Aufzählung der in § 7b Abs. 2 Satz 2 SGB II, § 3 der Erreichbarkeitsverordnung genannten Gründe sei dabei nicht abschließend. Es handele sich insbesondere nicht um einen Ferienaufenthalt. Die Entscheidung ist rechtskräftig (§ 177 SGG). Az.: Beschluss des SG Dresden vom 17. Februar 2026 – S 16 AS 156/26 ER Beschluss des Sächsischen LSG vom 23. März 2026 – L 7 AS 84/26 B ER Anmerkung: Die zunächst auf »sozialgerichtsbarkeit.de« erfolgte Veröffentlichung wurde zwischenzeitlich vorläufig zur Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte zurückgenommen.
  • In dem vorbezeichneten Verfahren vor dem Staatsschutzsenat hat der Vorsitzende die Termine am 7. und 8. Mai 2026 aufgehoben.
  • Mit der Eröffnung des Gedenkortes Torgau-Brückenkopf an diesem Dienstag (14. April 2026) wird ein zentraler Ort nationalsozialistischen Unrechts erstmals öffentlich zugänglich gemacht und in die sächsische Erinnerungslandschaft integriert. Die Errichtung des Gedenkortes wurde vom Freistaat Sachsen mit 150.000 Euro aus Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (sogenannte »PMO-Mittel«) finanziert. Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus und Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Sächsische Gedenkstätten erklärt: »Die NS-Militärjustiz war ein zentrales Instrument der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dennoch steht ihre Verbrechensgeschichte heute nicht immer im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Mit dem neuen Gedenkort am historischen Ort bieten sich nun neue Möglichkeiten für die Bildungs- und Vermittlungsarbeit zu diesem wichtigen Thema.« Während des Zweiten Weltkriegs war Torgau mit den Militärgefängnissen »Fort Zinna« und »Brückenkopf« und als Sitz des »Reichskriegsgerichts« Zentrum der Wehrmachtjustiz. Mehr als 60.000 Verurteilte waren in den Gefängnissen inhaftiert, mehrere Hundert wurden hingerichtet. Die Gedenkstätte Gedenkort Torgau mit Sitz in Schloss Hartenfels beleuchtet in ihrer im Jahr 2024 neu eröffneten Dauerausstellung "Mut und Ohnmacht" nicht nur die Verbrechen der NS-Militärjustiz, sondern auch die Geschichte der sowjetischen Speziallager und der DDR-Haftanstalten in Torgau. Das Militärgefängnis Brückenkopf diente während der NS-Zeit zugleich als Haft- und Hinrichtungsstätte. Bislang gab es am historischen Ort selbst keine Informationen zu den dort begangenen Verbrechen. Mit dem neuen Gedenkort im Hof des ehemaligen Gefängnisses wird nun erstmals eine unmittelbare Auseinandersetzung mit dieser Geschichte ermöglicht. Für den Gedenkort wurde der Grundriss einer ehemaligen Baracke im Hof des Gefängnisses zur nachgestaltet und mit Informationstafeln versehen. Er wird künftig in die Vermittlungsangebote der Gedenkstätte Erinnerungsort Torgau einbezogen und für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich und nutzbar gemacht. Hintergrund Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung. Staatsministerin Barbara Klepsch ist Stiftungsratsvorsitzende.