Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Für die Gewässer Weinske und Schwarzer Graben zwischen Röcknitz und der Mündung in die Elbe wird derzeit durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses soll zeigen, wie die beiden Fließgewässer in naher Zukunft im Einklang mit dem Hochwasserschutz die gesetzlichen Umweltziele entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreichen können. Dabei werden Maßnahmen ermittelt, die gezielt die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit verbessern. Außerdem soll das Konzept eine fachliche Grundlage für die nachhaltige Gewässerunterhaltung schaffen. Schon jetzt ist abzusehen, dass für eine naturnahe Entwicklung der Weinske und des Schwarzen Grabens Flächen direkt am Gewässer benötigt werden. Für die betroffenen Flächen könnte eine Umnutzung erforderlich werden. Untersucht wird der Gewässerabschnitt zwischen Röcknitz und der Mündung in die Elbe. Eigentümer von Grundstücken entlang dieser Gewässerabschnitte, die sich für das Projekt interessieren und sich mit ihren Flächen einbringen möchten, können sich jederzeit an die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen wenden. Beratungen zu Umnutzungen oder einem möglichen Verkauf der Flächen sind ebenfalls möglich. Ansprechpartner ist: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster Herr Oliver Naumann Tel.: 034206 / 588 - 260 E-Mail: oliver.naumann@ltv.sachsen.de
  • Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt unter anderem gegen zwei serbische Staatsangehörige im Alter von 43 und 46 Jahren wegen Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis. Den Beschuldigten liegt zur Last, mit bislang unbekannten Mittätern eine Aufzuchtanlage für Cannabis betrieben zu haben, um die Cannabisprodukte in der Folge gewinnbringend zu veräußern. Im Rahmen der Durchsuchung eines ehemaligen Autohauses in Hirschstein am 22. Juli 2026 wurden etwa 55 kg Cannabisblüten (brutto einschließlich Verpackungsmaterial), mehr als 2.500 Cannabis-Jungpflanzen, mehrere Feinwaagen, ein Vakuumiergerät und Verpackungsmaterial sichergestellt. Außerdem wurden die beiden o. g. Beschuldigten in dem Objekt angetroffen und vorläufig festgenommen. Sie wurden am 23. Juli 2026 der zuständigen Ermittlungsrichterin bei dem Amtsgericht Dresden vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle erließ und in Vollzug setzte. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Rebecca Gahse Stv. Pressesprecherin
  • Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bearbeitet Auslieferungsverfahren gegen im Ausland tatverdächtige oder strafrechtlich verurteilte und in Deutschland festgenommene Personen. Das Auslieferungsverfahren gewährleistet eine funktionierende rechtsstaatliche Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit anderen Staaten und stellt sicher, dass sowohl die Strafverfolgung und Strafvollstreckung im Ausland als auch die Rechte der verfolgten Personen gewahrt werden. Damit wird verhindert, dass international gesuchte oder verurteilte Straftäter im Freistaat Sachsen untertauchen können. Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit das Verfahren, beantragt die notwendigen Auslieferungshaftbefehle beim Oberlandesgericht Dresden und entscheidet gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abschließend über die Bewilligung der Auslieferung. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurden in Auslieferungsverfahren vom 1. Januar 2025 bis zum 18. Juli 2026 insgesamt 102 im Ausland tatverdächtige oder strafrechtlich verurteilte und in Deutschland festgenommene Personen ins Ausland überstellt. Weitere 63 Verfahren sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden anhängig. Bei den von den ausgelieferten Personen im Ausland begangenen Straftaten handelte es sich um Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, Raub, Drogendelikte, tödliche Verkehrsunfälle, Wirtschaftskriminalität, sonstige Verkehrsstraftaten, Diebstahl und Betrug. Die Auslieferungen erfolgten in annähernd alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit einem Schwerpunkt zu den sächsischen Nachbarländern der Tschechischen Republik und der Republik Polen. Ausgeliefert wurde aber auch ins europäische Ausland nach Italien, Belgien, Ungarn, Rumänien, Lettland oder Frankreich sowie in Drittstaaten wie Norwegen, Schweiz, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Türkei, Tunesien, Ukraine oder Großbritannien. Zum Hintergrund: Ein Auslieferungsverfahren ist ein formeller Rechtshilfeweg und läuft in Deutschland in zwei Hauptstufen ab: das Zulässigkeitsverfahren vor dem Gericht und das Bewilligungsverfahren durch die Justizverwaltung. Nach einer internationalen Fahndung (zum Beispiel über Interpol oder einen Europäischen Haftbefehl) wird die Person vorläufig festgenommen und dem örtlich zuständigen Amtsgericht zur Feststellung der Person und der Anordnung des Festhaltens vorgeführt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft die eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und die rechtlichen Voraussetzungen. Nach vollständiger Zusammenstellung der für die Auslieferung erforderlichen Dokumente und Informationen beantragt die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Dresden die Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung. Über den Antrag entscheidet das Oberlandesgericht unter Prüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Insbesondere wird geprüft, ob Auslieferungshindernisse – beispielsweise fehlende beidseitige Strafbarkeit, unzulässige Entscheidungen in Abwesenheit oder Verstöße gegen Grund- oder Menschenrechte – vorliegen. Die verfolgte Person wird zuvor angehört und während des gesamten Verfahrens anwaltlich vertreten. Erklärt das Oberlandesgericht die Auslieferung für zulässig, entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Rahmen ihrer Zuständigkeit (insbesondere bei Europäischen Haftbefehlen), ob die Auslieferung auch zu bewilligen ist oder veranlasst die Bewilligungsentscheidung unter Vorlage der Akten an das Sächsische Staatsministerium der Justiz (in Drittstaatfällen). Ist die Auslieferung bewilligt, wird die gesuchte Person an die Behörden des ersuchenden Staates übergeben, wobei die Generalstaatsanwaltschaft das Landeskriminalamt Sachsen mit der Organisation der Überstellung beauftragt.
  • Dresden, 23. Juli 2026: Die kommunale Wärmeplanung ist für viele Kommunen eine Herausforderung. Ist die Hürde der Planerstellung gemeistert, folgt die nächste Herausforderung: die Umsetzung. Wie diese erfolgen kann und welche Fördermöglichkeiten den sächsischen Kommunen zur Verfügung stehen, zeigt das Webinar Umsetzungsmanager in der KWP – Förderangebot für sächsische Kommunen von der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH am 25.08.2026. Die SAENA lädt Kommunen, deren Wärmeplanung fast abgeschlossen oder bereits fertiggestellt ist, ein, sich über die Fördermöglichkeiten durch die Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (Modul III) zu informieren. Die Onlineveranstaltung findet am 25.08.2026 um 10:00 Uhr statt. Wie kann es nach der Planerstellung weitergehen? Wie können die in der Planung festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden? Wer kümmert sich darum? Die Veranstaltung informiert zu diesen Fragen sowie über die Möglichkeit, einen kommunalen Umsetzungsmanager über die Richtlinie fördern zu lassen. Dadurch können personelle Kapazitäten zur professionellen und zielgerichteten Umsetzung der Wärmeplanung geschaffen werden. Referenten der SAENA sowie der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank stellen neben den Förderkonditionen auch das Antragsverfahren vor. Das Webinar richtet sich insbesondere an Kommunen, deren Wärmeplanung kurz vor dem Abschluss steht oder bereits vom Stadt- beziehungsweise Gemeinderat beschlossen wurde. Die Veranstaltungsdaten im Überblick: Umsetzungsmanager in der KWP – Förderangebot für sächsische Kommunen * 25. August 2026 10:00 bis 10:45 Uhr * Online via Microsoft Teams Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristige Koordinierungsaufgabe für Kommunen mit dem Ziel, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle betroffenen Akteure hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bestmöglich darstellen. Über die Sächsische Energieagentur Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz. Fachliche Ansprechpartnerin: Antje Fritzsche, Tel.: 0351 4910-3173 E-Mail: antje.fritzsche@saena.de Pressekontakt: Sylvia Hünlich, Tel.: 0351 4910-3158 E-Mail: sylvia.huenlich@saena.de * Hinweis zur sprachlichen Regelung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten
  • Der Freistaat Sachsen startet mit den Bewilligungen für das Programmjahr 2026 in der Städtebauförderung. Den Anfang macht das Bund-Länder-Programm »Lebendige Zentren«: Insgesamt 34 Städte und Gemeinden erhalten dafür Fördermittel in Höhe von rund 51 Millionen Euro. Vier Gesamtmaßnahmen in Bischofswerda, Grimma, Lauta und Oberlungwitz werden neu in das Programm aufgenommen. Für diese neu aufgenommenen Maßnahmen werden im Programmjahr 2026 insgesamt rund 19 Millionen Euro bewilligt. Alle Bescheide werden in den kommenden Tagen durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – zugestellt. Mit dem Programm »Lebendige Zentren« unterstützen Bund und Freistaat die Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten und Ortsteilzentren. Ziel ist, Zentren zu stärken, Nutzungen zu mischen und Orte zu entwickeln, die für Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Kultur und Bildung attraktiv bleiben. Das Programm gehört zu den drei Säulen der Städtebauförderung in Sachsen. Staatsministerin Regina Kraushaar sagt: »Mit dem Städtebauförderprogramm ‚Lebendige Zentren‘ können wir die Zukunft ganzer Stadtzentren mitgestalten. Plätze, Gebäude und Wege werden wieder eine Einheit und geben der Stadt jeweils ein einzigartiges Gesicht. Letztlich geht es aber nicht um Steine, sondern um Menschen: Das Programm stärkt den Alltag vor Ort: Für Familien, für einen florierenden Handel, für Vereine und für die Menschen, die dort leben und arbeiten.« In Bischofswerda (Landkreis Bautzen) fließen in diesem Jahr rund 1,7 Millionen Euro in die Gesamtmaßnahme »Stadtmitte Schiebock«. Bis 2040 sind Fördermittel von insgesamt etwa 6,5 Millionen Euro vorgesehen. Schwerpunkt ist die Belebung und Revitalisierung der Innenstadt, insbesondere der Altstadt. Geplant sind unter anderem die Umgestaltung des Altmarkts, die Weiterentwicklung der Außenanlagen am Schulstandort Kirchstraße sowie die Sanierung und Qualifizierung der Kreuzkirche als multifunktionale Jugend- und Kulturkirche. Die Stadt Grimma (Landkreis Leipzig) erhält für die Gesamtmaßnahme »Ortsmitte Nerchau« in diesem Jahr rund 6,6 Millionen Euro. Bis 2040 kann die Stadt mit insgesamt rund 10 Millionen Euro rechnen. Mit den Mitteln soll der Ortsteil Nerchau als zentraler Versorgungsstandort gesichert und das Ortsbild aufgewertet werden. Vorgesehen sind unter anderem die Sanierung des ehemaligen Kulturhauses, die Entsiegelung und Begrünung des ehemaligen Bahngeländes sowie die stadtklimatische Aufwertung entlang der Hauptstraße und auf den zentralen Plätzen. Auch Lauta (Landkreis Bautzen) wird neu in das Programm aufgenommen. Für die Gesamtmaßnahme »Neue Mitte« stehen in diesem Jahr rund 2,5 Millionen Euro bereit. Bis 2040 sind insgesamt etwa 9,7 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist es, die Kernstadt als lebendigen Mittelpunkt mit gesicherter Versorgung, hoher Aufenthaltsqualität und an den Klimawandel angepassten Grünräumen weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem die Erneuerung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie zwei Kindertagesstätten, der Grundschule, dem Rathaus, der Feuerwehr und dem Sportplatz sowie die Aufwertung von Wegen, Plätzen und Grünflächen. In Oberlungwitz (Landkreis Zwickau) wird die Gesamtmaßnahme »Industrie.Kultur.Mitte.« neu aufgenommen. Bis 2040 kann die Stadt mit rund 10 Millionen Euro Fördermitteln rechnen, davon werden in diesem Jahr etwa 8,1 Millionen Euro bewilligt. Im Mittelpunkt steht die Revitalisierung des Industrieareals der ehemaligen ROGO-FTO-Werke. Vorgesehen sind die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, neue Wegeverbindungen, die Gestaltung des angrenzenden Lungwitzbachgrünzugs sowie die Aufwertung von Aufenthalts- und Sportflächen. In den kommenden Wochen folgen die Bewilligungen auch in den beiden weiteren Städtebauprogrammen »Sozialer Zusammenhalt« und »Wachstum und nachhaltige Erneuerung«. Die Stadt- und Gemeindeentwicklung im Freistaat wird damit im Programmjahr 2026 schrittweise fortgesetzt. Hintergrund Die Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. In Sachsen wird sie über die Programme »Lebendige Zentren«, »Sozialer Zusammenhalt« sowie »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« umgesetzt. Gefördert werden keine Einzelvorhaben, sondern abgegrenzte Fördergebiete mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu beseitigen, Zentren zu stärken, soziale Infrastruktur zu sichern und den wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandel vor Ort zu gestalten. Seit 1991 sind über 6,6 Milliarden Euro von Bund und Land über die Programme der Städtebauförderung in Sachsens Städte und Gemeinden geflossen.