Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
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Gesetz über den Anspruch auf Freistellung zur Qualifizierung im Freistaat Sachsen beschlossen
Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit im Freistaat Sachsen beraten und beschlossen. Dazu erklärt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter: »Wir erleben es nicht häufig, dass ein Volksantrag am Ende tatsächlich in geltendes Recht überführt wird. Dieses Gesetz ist nicht in Hinterzimmern entstanden, sondern Ausdruck eines direkten Anliegens der Sächsinnen und Sachsen.« Über 55.000 Menschen haben den Volksantrag unterstützt – getragen von einer breiten Zivilgesellschaft. Nach vielen Diskussionen und Debatten sei die Verabschiedung des Gesetzes ein gutes Zeichen für die Lebendigkeit der Demokratie. »Mein Dank gilt allen, die sich über Jahre hinweg mit großem Engagement und Sachverstand an diesem Prozess beteiligt haben. Mit dem positiven Votum sendet der Landtag ein wichtiges Signal in Richtung Ehrenamt und Qualifizierung«, so Panter. Qualifizierungszeit ist ein entscheidender Hebel für die Ausbildung und Qualifikation im Ehrenamt, wie z.B. für das Rote Kreuz, die Kräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk - aber auch für Sportvereine, die z.B. Trainer im Jugendfußball suchen. Es gibt die Qualifizierungszeit als Bildungszeit bereits in allen anderen Bundesländern außer Bayern und bis dato Sachsen. Gleichzeitig macht Minister Panter deutlich, dass die hart geführte Diskussion um die Qualifizierungszeit auch die angespannte Lage vieler Unternehmen widerspiegelt. »Wir hören die Kritik aus der Wirtschaft und nehmen die Sorgen sehr ernst. Die wirtschaftliche Situation ist herausfordernd, Bürokratie und Berichtspflichten belasten viele Betriebe spürbar.« In dieser Lage werde die Qualifizierungszeit von manchen als zusätzlicher Druck empfunden – das sei nachvollziehbar. Die Debatte sei in weiten Teilen jedoch eine Stellvertreterdiskussion: »Einen richtigen Zeitpunkt« habe es für dieses Vorhaben nie gegeben – auch in wirtschaftlich guten Zeiten sei es stets abgelehnt worden. »Wir müssen jetzt das eine tun, ohne das andere zu lassen«, so der Minister. Das bedeute: den Kompromiss zur Qualifizierungszeit haben wir heute beschlossen und zugleich werden wir nun weiter mit Hochdruck an besseren Rahmenbedingungen für die Wirtschaft arbeiten. Sachsen müsse einfacher und schneller werden – mit schlankeren Verfahren, weniger Bürokratie, ohne unnötige Extraschleifen - und ohne Gold-Plating in Förderprogrammen. Die Entschlackung zentraler Instrumente wie der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) und der Abbau administrativer Hürden auf allen Ebenen seien dafür konkrete Schritte. Der nun gefundene Kompromiss sei ein verantwortungsvoller Ausgleich und verdiene Anerkennung. Wirtschafts- und Arbeitsminister Panter: »Mit der Begrenzung auf einen Teil der Belegschaft und der finanziellen Unterstützung kleiner Betriebe sorgt das Gesetz nun für eine faire und ausgewogene Umsetzung der Qualifizierungszeit.« Der bürokratische und administrative Erfüllungsaufwand werde so gering wie möglich gehalten. »Das haben wir versprochen – und daran werden wir uns halten.« -
Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH Bauen und Sanieren für die Zukunft – SAENA bei der Messe Haus® 2026
Dresden, 04.02.2026: Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist auch 2026 wieder bei der Messe HAUS® in Dresden vertreten. Im Rahmen der Fachausstellung ENERGIE haben Besucher vom 05. bis 08. März zwischen 10:00 und 17:00 Uhr die Möglichkeit, mit unseren Fachexperten am Stand C4 in Halle 4 über die aktuellen Herausforderungen und Möglichkeiten in den Bereichen Bauen und Sanieren zu sprechen. Was ist in Zusammenhang mit der Entscheidung für Wohneigentum zu beachten? Welche Sanierungsvorgaben gibt es? Wie ist die Förderlandschaft aktuell aufgestellt? Antworten auf diese und weitere Fragen bekommen Besucher am Stand der SAENA. Die auf dem Stand ausgestellte Wanderausstellung zur Gebäude-Energie-W(a)ende gibt zudem einen ausführlichen Überblick über die folgenden Bereiche: Wohnen, Arbeiten und Mobilität; Photovoltaikstrom optimal nutzen; zukunftsfähige Wärmeversorgung sowie nachhaltig und klimagerecht bauen. Ergänzt werden die Inhalte um ausgewählte Praxistipps. An allen vier Messetagen findet ein Fachforum zum Thema Bauen und Sanieren für die Zukunft im Saal Straßburg – direkt an die Halle 4 angrenzend – statt. Das vielseitige Programm umfasst 30-minütige Expertenvorträge zu verschiedenen Themen wie Photovoltaik, zukunftsfähige Heizsysteme, energetische Sanierung, Schimmelvermeidung oder Radon. Interessierte können ohne Voranmeldung zu den Vorträgen kommen und teilnehmen. Über die Sächsische Energieagentur Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz. Pressekontakt: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH Sylvia Hünlich Telefon: 0351 4910-3158 E-Mail: sylvia.huenlich@saena.de * Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten -
Sachsen und Chile wollen Zusammenarbeit in der Wissenschaft vertiefen
Nach der feierlichen Eröffnung des Saxon Science Liaison Office Chile (SSLO) im vergangenen Jahr haben sich der Freistaat Sachsen und die Republik Chile auf eine engere Zusammenarbeit verständigt. Im Namen des Sächsischen Wissenschaftsministeriums hat die Deutsche Botschafterin in Chile, Susanne Fries-Gaier, zusammen mit Victor Orellana Calderón vom chilenischen Bildungsministerium eine Joint Declaration of Intent (gemeinsame Absichtserklärung) unterzeichnet. Darin wird eine Stärkung des bilateralen akademischen Austauschs, wissenschaftlicher Forschung und technologischer Kooperation zwischen dem Freistaat Sachsen und Chile vereinbart. Mehrere sächsische Hochschulen unterhalten bereits gute Beziehungen zu Partnereinrichtungen in dem südamerikanischen Land. Mit dem SSLO Chile, das die TU Chemnitz mit Unterstützung des Sächsischen Wissenschaftsministeriums betreibt, gibt es seit dem vergangenen Jahr eine zentrale Anlaufstelle für Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor Ort. Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte zur gemeinsamen Absichtserklärung: »Die Absichtserklärung ist ein weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit mit Chile und ein klares Signal der Unterstützung des wissenschaftlichen Austauschs. Sowohl die sächsischen Wissenschaftseinrichtungen als auch die auf chilenischer Seite profitieren schon heute von einem guten Miteinander. Ich bin dankbar für die Unterstützung durch die deutsche Botschafterin in Chile, Susanne Fries-Gaier. Sie zeigt, dass die Vorreiterrolle Sachsens in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Chile hohe Bedeutung für den gesamten Wissenschaftsstandort Deutschland hat.« Im Studienjahr 2025 waren ca. 100 Studentinnen und Studenten aus Chile an einer Hochschule in Sachsen eingeschrieben. Mit der Netzwerkarbeit am SSLO Chile soll die Zahl weiter erhöht werden. -
Meta Konzern zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt
Der 4. Zivilsenat hat am 03.02.2026 in den ersten vier Parallelverfahren zu den sog. Business-Tools den Meta Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1500,- € sowie zur Unterlassung der Weiterverarbeitung hiermit gewonnener personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks "Instagram" verurteilt. Bei diesen "Business-Tools" handelt sich um Programmschnittstellen, die der Meta-Konzern Unternehmen zur Installation auf deren Webseiten anbietet. Sie dienen dazu, personenbezogene Daten der Webseitennutzer zu sammeln, die die Unternehmen dann mit dem Meta-Konzern teilen. Der 4. Zivilsenat hat sich in den entschiedenen Verfahren die Überzeugung verschafft, dass hierzu die zu einer Datenverarbeitung erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer nicht vorgelegen haben und sich die Beklagte hierfür auch nicht auf einen weiteren der nach der Datenschutzgrundverordnung möglichen Rechtfertigungsgründe berufen könne. Durch eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten entstehe ein Kontrollverlust, der bei betroffenen Nutzern ein Gefühl der umfassenden Überwachung hervorrufen könne. Dies rechtfertige es, einen immateriellen Schadensersatz auf der Grundlage von Art. 82 DSGVO auch dann zuzusprechen, wenn der einzelne Nutzer hierdurch keine psychische Beeinträchtigung erlitten habe. Nicht erforderlich sei es hierfür, dass der Nutzer nachweist, Webseiten besucht zu haben, die seine personenbezogenen Daten mit Hilfe dieser Business Tools an den Meta-Konzern weiterleiten. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind damit rechtskräftig. -
Clemens: »Berufsschulen gehören in die Regionen und nicht auf die Streichliste.«
Seit dem 1. August 2021 gibt es im Freistaat Sachsen eine landesweite Teilschulnetzplanung berufsbildender Schulen. In Vorbereitung auf die anstehende Fortschreibung hat das Kultusministerium eine Evaluation durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Kultusminister Conrad Clemens: »Unsere Berufsschulen in Sachsen sind erfolgreich. In den Landkreisen und in den großen Städten bilden wir junge Fachkräfte von morgen aus. Ich bin dankbar für die Arbeit, die an unseren Berufsschulen geleistet wird. Die umfassende Evaluation dieses Schulnetzes der Berufsbildenden Schulen zeigt: Wir müssen punktuell mit Augenmaß nachsteuern, aber das dezentrale Netz hat sich bewährt.« Die Evaluation zeigt, dass ein zentrales Ziel, nämlich Standort- und Planungssicherheit für die Beruflichen Bildungszentren (BSZ) und ihre Bildungsgänge, weitgehend erreicht wurde. Auch ist es gelungen, die BSZ im ländlichen Raum zu stabilisieren. Für die Evaluation wurden alle BSZ, deren Schulträger sowie ausbildende Unternehmen und Behörden befragt. Der Evaluationsprozess wurde durch einen Evaluationsbeirat begleitet. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Landesausschusses für Berufsbildung sowie des Landesamtes für Schule und Bildung und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zusammen. Es wird unter anderem empfohlen, * alle Bildungsgänge zu überprüfen, um stabile Bildungsangebote an den Standorten zu sichern; * fortlaufende Anpassungen zu ermöglichen, um neuen Entwicklungen Rechnung tragen zu können; * zu prüfen, ob der Zuschuss zu außerhäuslicher Unterbringung erhöht und die zumutbare Wegezeit reduziert werden kann; * auf Bundesebene darauf hinzuwirken, die gegenwärtige Anzahl von Fachrichtungen, Schwerpunkten und Spezialisierungen in dualen Ausbildungsberufen kritisch zu hinterfragen, um eine breite Palette an Ausbildungsberufen in Sachsen erhalten zu können; * für die Weiterentwicklung der BSZ ein entsprechendes Konzept für das gesamte BSZ-Netz unter Berücksichtigung der Profile zu entwickeln. Ausgehend von der Evaluation erstellt das SMK bis zur Sommerpause einen Arbeitsentwurf für die Fortschreibung. Der neue Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen soll zum Schuljahr 2027/2028 in Kraft treten. Hintergrund Im aktuellen Schuljahr besuchen insgesamt 108.924 Schülerinnen und Schüler eine berufsbildende Schule - 1.880 mehr als im Schuljahr zuvor. Insgesamt gibt es im Freistaat 244 Berufsschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Dort unterrichten rund 6.600 Lehrerinnen und Lehrer.