Neues aus Sachsen

Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
  • Der Sächsische Landtag hat heute das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen. Die Polizei wird künftig durch diese neuen rechtlichen Befugnisse in ihrer Handlungsfähigkeit im Bereich der Gefahrenabwehr gestärkt. Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Das neue Gesetz erlaubt der Polizei das zu tun, was sie mit Blick auf die heutige Sicherheitslage und Digitalisierung können soll. Die neuen Regelungen sind in vielfältigen Beratungen und in einem viel beachteten Anhörungsverfahren auch von anerkannten Experten juristisch bestätigt und konkretisiert worden. Wir bewegen uns damit auch im Vergleich mit anderen Bundesländern auf der Höhe der Zeit. Die Polizei Sachsen erhält für unsere Gefahrenabwehr ein absolut modernes Polizeigesetz mit Instrumenten auf dem aktuellen Stand der Technik und wird damit auch neuen Kriminalitätsformen entschieden begegnen können.« Die Novelle des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes setzt Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und berücksichtigt dabei die Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs sowie aktuelle polizeifachliche Erfordernisse. Der Verfassungsgerichtshof hatte dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2026 Zeit gegeben, die betroffenen Regelungen neu zu fassen. Mit dem heutigen Beschluss soll die Novelle fristgerecht in Kraft treten. Zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs Drohneneinsatz und Drohnenabwehr: Das Gesetz regelt mit einer neuen Befugnisnorm den Einsatz von Drohnen durch die Polizei. Einerseits zur Abwehr von Drohnen durch den Einsatz von Laser oder GPS-Störern. Zum anderen zur Lageerkundung, beispielsweise zur Vermisstensuche oder Sichtung einer Gefahrensituation. Verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung: Das Gesetz gibt der Polizei die Befugnisse automatisierte Kennzeichenerkennung auch verdeckt einsetzen zu können. Bei schwerem Bandendiebstahl von Kfz durch reisende Tätergruppierungen können so gesuchte Fahrzeuge unauffällig aufgespürt werden. Anlassbezogener Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten: Die Polizei erhält mit dem Gesetz die Befugnis zum Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Der Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten im Internet verhindert, das Täter die Anonymität des Internets nutzen und ermöglicht zeitgemäße Polizeiarbeit in der digitalen Welt. Beispielsweise die gesuchte RAF-Terroristin Daniela Klette wurde mit diesem Verfahren durch Journalisten enttarnt. Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten: Frühzeitiges Erkennen von Gefahren im öffentlichen Raum: Das Gesetz eröffnet der Polizei den Einsatz intelligenter Videoüberwachung. Spezielle Bildanalysesoftware erkennt Gefahren und mögliche Straftaten im öffentlichen Raum auf Grund von Bewegungsmustern wie Stichbewegungen oder Rangeleien, ohne Gesichter oder ethnische Merkmale zu analysieren. Das Gesetz ermöglicht biometrischen Echtzeitabgleich nur bei konkretem Fahndungsanlass und mit Richtervorbehalt. Automatisierte Datenanalyse: Die neue Befugnis zur automatisierten Datenanalyse eröffnet der Polizei künftig komplexe Datenmengen effizient auszuwerten und relevante Zusammenhänge schneller erkennen zu können. Dadurch können Ermittlungen unterstützt, Ressourcen gezielter eingesetzt und potentielle Gefahrenlagen frühzeitiger identifiziert werden. Insbesondere bei komplexen Ermittlungen kann die Technologie dazu beitragen, wichtige Hinweise schneller zu finden. Das Gesetz ordnet dabei gleichzeitig umfangreiche grundrechtssichernde Schutzmechanismen an. Den Ausschluss von »Black-Box-Entscheidungen« durch die Anordnung der Überprüfung jeglicher Analyseergebnisse durch den Menschen, den Vorbehalt richterlicher Anordnung und umfassender Dokumentation der technischen Verarbeitungsschritte. Quellen-Telekommunikationsüberwachung: Kommunikation findet in der heutigen Zeit fast ausschließlich über verschlüsselte Messengerdienste statt. Dies gilt insbesondere für Kriminelle und Extremisten. Herkömmliche Telekommunikationsüberwachung kann diese Kommunikation nicht erfassen. Mit der Quellen-TKÜ wird ermöglicht, Nachrichten vor der Verschlüsselung zu übertragen. Mit richterlicher Anordnung erhält die Polizei die Befugnis im Einzelfall verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen. Damit kann die Polizei verdeckte Verabredungen für schwere Straftaten aufklären, wie beispielsweise im Fall der sogenannten »sächsischen Separatisten« durch ausländische Dienste. Präzisierung und Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich häuslicher Gewalt: Das Gesetz stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Polizei zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Wohnungsverweisungen, Rückkehrverbote, Kontaktverbote und Annäherungsverbote können künftig länger aufrechterhalten werden. Der Einsatz der elektronischen Überwachung wird erweitert und dadurch können Schutzanordnungen besser überwacht werden. Die neuen Datenübermittlungsbefugnisse der Polizei an fachlich zuständige Beratungsstellen stärken den schnellen und wirksamen Opferschutz.
  • Der Sächsische Landtag hat heute (24. Juni 2026) das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht beschlossen. Mit der Novelle des Sächsischen Straßengesetzes und des Sächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sollen Sanierungen, Ersatzneubauten von Brücken und Stützmauern sowie der Anbau von Radwegen an Staats- und Kreisstraßen künftig schneller geplant und mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgesetzt werden können. Staatsministerin Regina Kraushaar sagte heute im Landtag: »Wer unsere vorhandenen Brücken, Straßen oder Stützmauern in Ordnung bringt, damit sie uns allen wieder zuverlässig zur Verfügung stehen, soll nicht durch Verfahren müssen wie bei einem Neubau. Mit dem überarbeiteten Straßengesetz sorgen wir für Tempo, wo der Freistaat Verfahren selbst vereinfachen kann. Das ist ganz praktisch umgesetzte Entbürokratisierung für den Erhalt unserer Infrastruktur und wird vor Ort schnell Wirkung zeigen. Damit beginnen notwendige Sanierungen früher und neue Radwege an Straßen können entstehen.« Kern der Novelle ist eine klarere Unterscheidung zwischen Neubau und Erhalt. Ersatzneubauten von Brücken und Stützmauern im Bestand sollen künftig ohne Planfeststellungsverfahren möglich sein. Gleiches gilt für Sanierungen an Staats- und Kreisstraßen, wenn Trasse und Leistungsfähigkeit im Wesentlichen erhalten bleiben. Auch der Anbau von Radwegen an Staats- und Kreisstraßen wird erleichtert. Verkehrsministerin Kraushaar erklärte weiter: »Wir machen Verfahren schneller, ohne die Leitplanken des Rechtsstaats abzubauen. Wo neue Straßen entstehen, erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen oder zusätzlicher Verkehr entsteht, bleiben Umweltprüfung und Beteiligung selbstverständlich erhalten.« Die Wirkung der Novelle zeigt sich vor allem bei alltäglichen Erhaltungsmaßnahmen: Wenn eine Brücke im Zuge einer Staats- oder Kreisstraße ersetzt, eine Stützmauer erneuert oder ein Radweg an eine bestehende Straße angebaut werden soll, liegen technische Lösungen häufig deutlich früher vor als das notwendige Baurecht. Künftig können solche Vorhaben schneller geplant werden, wenn sie im Bestand bleiben und keine erheblichen zusätzlichen Eingriffe auslösen. Das entlastet die zuständigen Behörden und hilft zugleich den Menschen vor Ort: Umleitungen können kürzer ausfallen, Sanierungen früher beginnen, und Verbindungen in guter Verkehrsqualität für Pendler, Rettungsdienste, Unternehmen sowie Schülerinnen und Schüler stehen schneller wieder zur Verfügung. Das Gesetz setzt auch beim Radwegebau an. Beim straßenbegleitenden Radwegebau werden die Verfahren künftig zielgenauer ausgestaltet. Nicht jeder Radweg verursacht dieselben Eingriffe in Natur und Landschaft. Deshalb wird künftig häufiger eine Einzelfallprüfung genügen, wo bislang umfangreichere Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich waren. Für große, besonders eingriffsintensive Straßenbauvorhaben bleibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung weiterhin zwingend vorgeschrieben. Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Ausbau von Telekommunikationslinien entlang von Staats- und Kreisstraßen, die Verlängerung der Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen, Regelungen beim Wechsel der Straßenbaulast sowie den Schutz kommunaler Straßenbeleuchtungsanlagen. Das neu gefasste Straßengesetz schafft damit einen pragmatischen, rechtssicheren und verlässlichen Rahmen dafür, dass notwendige Sanierungen früher beginnen und Straßen, Brücken sowie Radwege schneller vor Ort wieder genutzt werden können. Zugleich gewinnt auch jede Behörde, die ein unnötiges Verfahren nicht führen muss, Zeit für die Verfahren, die wirklich komplex sind. Das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht tritt am ersten Tag des auf die Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt folgenden Kalendermonats der Verkündung in Kraft. Auf einen Blick: Was ändert sich mit dem neuen Straßengesetz Schnellere Sanierung im Bestand Sanierungen an Staats- und Kreisstraßen sowie Ersatzneubauten von Brücken und Stützmauern sollen künftig einfacher umgesetzt werden können, wenn Trasse und Leistungsfähigkeit im Wesentlichen erhalten bleiben. In diesen Fällen kann ein Planfeststellungsverfahren entfallen. Mehr Tempo beim Radwegebau Der nachträgliche Anbau von Radwegen an Staats- und Kreisstraßen wird erleichtert. Ziel ist, Radwege schneller planen und mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bauen zu können, ohne jedes kleinere Vorhaben wie ein großes Ausbauprojekt behandeln zu müssen. Prüfungen bleiben dort, wo sie nötig sind Bei neuen Straßen, erheblichen Ausbauten oder Vorhaben mit relevanten Umweltauswirkungen bleiben die vorgesehenen Verfahren, Prüfungen und Beteiligungen bestehen. Die Novelle setzt dort an, wo es um Sanierung, Ersatz und den Erhalt vorhandener Infrastruktur geht. Mehr Kapazität für komplexe Verfahren Wenn einfache Vorhaben nicht mehr durch unnötig aufwändige Verfahren müssen, werden in den Behörden und bei den Antragstellern Kapazitäten frei. Davon profitieren auch größere Projekte, bei denen Planfeststellung und Umweltprüfungen weiter erforderlich sind. Mehr Klarheit für Kommunen und Behörden Das Gesetz unterscheidet künftig deutlicher zwischen Unterhaltung, unerheblicher baulicher Umgestaltung und Ausbau. Das schafft mehr Rechtssicherheit im Vollzug und hilft Landkreisen, Kommunen und Straßenbaubehörden bei der praktischen Anwendung. Mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger Die Einsicht in Straßen- und Bestandsverzeichnisse wird erleichtert. Damit wird besser nachvollziehbar, welchen rechtlichen Status öffentliche Straßen haben. Weitere praktische Erleichterungen Das Gesetz enthält zudem Regelungen zur Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen, zum Ausbau von Telekommunikationslinien entlang von Staats- und Kreisstraßen, zum Wechsel der Straßenbaulast sowie zum Schutz kommunaler Straßenbeleuchtungsanlagen.
  • Die Arbeiten am Neubau der Brücke der B 101 bei Großenhain erreichen einen weiteren wichtigen Meilenstein. Nach Abschluss der Arbeiten an den Widerlagern werden seit Beginn dieser Woche in mehreren Nächten die Fertigteilstahlträger eingehoben. Bis Ende der Wochen sollen die sechs benötigten Verbundfertigteilträger über die Gleise der Deutschen Bahn liegen. Die Fertigstellung der neuen Brücke ist, vorbehaltlich der weiteren Witterungsbedingungen, für Ende 2026 vorgesehen. Einzelne Restarbeiten könnten noch 2027 erfolgen müssen. »Der Einhub der Stahlträger ist ein wesentlicher Schritt für den Neubau der Brücke. Mit dem heutigen Arbeitsfortschritt entsteht die tragende Basis für den eigentlichen Überbau. Damit ist ein zentraler Schritt im Bauablauf erreicht. Dass der Einhub unter Einsatz eines Großkrans planmäßig und ohne Einschränkungen erfolgen konnte, ist das Ergebnis einer sorgfältigen Vorbereitung und der engen Abstimmung aller Beteiligten. Wir liegen damit weiterhin im Gesamtzeitplan«, sagt Andreas Gruner, der zuständige Referatsleiter im Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Mit dem abgeschlossenen Einhub der Stahlträger Ende der Woche beginnen die weiteren Arbeiten am Überbau. Dazu zählen das Betonieren der Fahrbahnplatte, der Einbau der Abdichtung sowie die Herstellung der Kappen und der Fahrbahn. Im Anschluss folgen die Geländer und Ausstattungsarbeiten. Untersuchungen im Dezember 2024 bestätigten fortschreitende, erhebliche Schäden des Überbaus und eine fehlende Standsicherheit der Brücke, sodass diese kurzfristig gesperrt und bis zum 23. Dezember zurückgebaut wurde. Seit 2025 entsteht an gleicher Stelle ein neues Bauwerk. Die Bohrpfähle und Pfahlkopfplatten sind bereits hergestellt. Die Widerlager und angrenzenden Stützwände werden derzeit errichtet. Während der Arbeiten bleibt die Vollsperrung der B 101 bestehen. Der Verkehr wird weiterhin über die ausgewiesene Umleitung geführt. Die Umleitungsstrecke verläuft über die S 81, die S 100 und die S 101 zurück zur B 101. Die Gegenrichtung wird entsprechend geführt. Die Baukosten des Neubaus betragen rund 6,8 Millionen Euro. Sie werden aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner weiterhin um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen sowie um eine umsichtige Fahrweise auf den Umleitungsstrecken.
  • Zur heutigen Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag mit dem Titel »Sachsens Apotheken als Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung dauerhaft stärken« erklärt Staatsministerin Petra Köpping: »Die Arbeit der Apotheken, ihrer Leiter und der dort beschäftigten Angestellten ist von enormer Bedeutung. Die Arbeit geht weit über die bloße Abgabe von Arzneimitteln hinaus. Jede einzelne Apotheke im Freistaat ist wichtig. Vor etwa 20 Jahren gab es in Sachsen 1.002 öffentliche Apotheken, heute sind es nur noch etwa 860. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch öffentliche Apotheken ist aber überall im Freistaat gewährleistet. Das ist mir wichtig. Die Versorgung entspricht dem geltenden Landesentwicklungsplan. Auch ältere, chronisch kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten überall in Sachsen ihre Arzneimittel. Wenn nötig durch Botendienste, die öffentlichen Apotheken werden dafür extra vergütet. Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken ist angespannt. Die richtige Antwort darauf gibt der Bund, wenn er das sogenannte Packungsfixum zum 1. Juli 2026 von 8,35 Euro auf 9 Euro anhebt. Zum 1. Januar 2027 wird es auf 9,50 Euro steigen. Dafür habe ich mich eingesetzt. Diese Maßnahme wird die Einkommenssituation aller Apotheken verbessern und die Zahl der Apotheken stabilisieren. Welcher Wert dem beigemessen wird, sieht man daran, dass in Zeiten, in denen überall von Einsparungen in Milliardenhöhe gesprochen wird, eine Erhöhung realisiert wird. Das zukünftig vorgesehene Verfahren der Vergütungsverhandlungen zwischen den Partnern der Selbstverwaltung ist ein geeignetes Instrument, um eine angemessene Vergütung der Apotheken auch darüber hinaus sicherzustellen. Die Staatsregierung hat in ihrem konkreten Verantwortungsbereich alles unternommen, was die Situation der Apotheken stärkt. Apotheken dürfen bei Versorgungsmängeln untereinander mit Arzneimitteln aushelfen, ohne die Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln besitzen zu müssen. Apotheken dürfen Arzneimittel bei Engpässen auch auf Vorrat aus dem Ausland einführen. Die Einfuhr ist sonst nur auf konkrete Bestellung bzw. Verschreibung und somit ohne Bevorratung zulässig. Gemeinsam mit der Landesapothekerkammer haben wir dafür gesorgt, dass Sachsen bundesweit lange die größte Flexibilität bei den Öffnungszeiten von Apotheken aufwies. Das Bundesrecht hat mittlerweile nachgezogen. Alle Menschen sollen Zugang zu hochwertiger Arzneimittel-Versorgung haben. Dies ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und für mich ein wichtiges Anliegen.«
  • Verantwortlich: Anja Leuschner (al), Stefan Heiduck (sh), Julia Szagunn (js) "Sicher unterwegs mit dem Rad - informieren, ausprobieren und mitmachen!« - 2. Fahrradaktionstag lockt Schüler und Besucher an Bezug: Medieninformation der Polizeidirektion Görlitz Nr. 261 vom 16. Juni 2026 Bautzen, Seminarstraße, Schilleranlagen 23.06.2026, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Unter dem Motto »Sicher unterwegs mit dem Rad - informieren, ausprobieren und mitmachen!« hat der 2. Fahrradaktionstag am Dienstag auf dem Platz vor dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater an der Seminarstraße in Bautzen zahlreiche Schülerinnen und Schüler angelockt. Dabei drehte sich alles um die Themen Sicherheit im Straßenverkehr, Verkehrsregeln sowie den Diebstahlschutz. Außerdem standen die Bürgerpolizisten des Polizeirevieres Bautzen, Beamte des Verkehrsunfalldienstes der Verkehrspolizeiinspektion Görlitz, die Kreisverkehrswacht Bautzen, der Verein Teilrad - Bautzen, der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) sowie zahlreiche Fahrradhändler der Stadt Bautzen mit Rat und Tat zur Seite. Es drehte sich alles um die Themen Beleuchtung, Bekleidung, Helm, Fahrverhalten, Technik, Transport von Personen sowie Ladung, Gefahren im Straßenverkehr und Verhalten bei einem Verkehrsunfall. Beeindruckt waren die Schülerinnen und Schüler der umliegenden Oberschulen und Gymnasien von Vorführungen, wie schnell zum Beispiel Fahrradschlösser geknackt werden können, wie sicher ein rohes Ei in einem Helm ist oder aber wie gut die richtige Bekleidung im Dunklen leuchtet. Begeistert nutzten sie die Möglichkeit mit einem Lastenrad zu fahren und erfuhren auch, was Radfahren mit Demokratie zu tun hat. Am Ende resümierten die Organisatoren, die Partner sowie die Unterstützer einen erfolgreichen Tag, verbunden mit der Überzeugung, die Schüler und Besucher mit wichtigen Informationen sensibilisiert und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr geleistet zu haben. Die Polizei bedankt sich nochmals bei allen beteiligten Partnern sowie für die freundliche Unterstützung des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters. Anlage: Fotos der Aktion (sh) Fahndungs- und Kontrolltag Landkreise Bautzen und Görlitz 23.06.2026, 06:00 Uhr - 14:00 Uhr Am Dienstag hat in ganz Sachsen ein Fahndungs- und Kontrolltag stattgefunden. Auch in den Landkreisen Bautzen und Görlitz richteten Beamte des Polizeidirektion Görlitz mehrere Kontrollstellen ein. Besonders Augenmerk lag auf Drogen und Alkohol im Straßenverkehr, der internationalen Kfz-Verschiebung sowie Feststellung von offenen Haftbefehlen. Auch Geschwindigkeitskontrollen wurden an verschiedenen Stellen durchgeführt. Die Polizisten kontrollierten insgesamt 482 Personen und 2.378 Fahrzeuge. Hier sind die Tempokontrollen mit eingerechnet. Fünf Straftaten, darunter eine Verkehrsstraftat, fünf Ordnungswidrigkeiten sowie vier Fahndungstreffer waren das Ergebnis. Ein Messteam baute am Dienstagvormittag zudem die Anlage an der Autobahn 4 in Höhe des Parkplatzes An der Neiße auf. In knapp fünfeinhalb Stunden passierten 1.981 Fahrzeuge die Messstelle. 225 überschritten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Ordnungshüter verhängten 69 Verwarn- und 156 Bußgelder. Der Tagesschnellste war ein Citroen mit Görlitzer Kennzeichen. Dieser fuhr doppelt so schnell wie erlaubt - 161 km/h. Den Fahrer erwarten 700 Bußgeld, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. So klickten bei einem 19-Jährigen die Handschellen. Der Heranwachsende kam aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes für vier Wochen in den Jugendarrest. Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Bautzen stoppten auf der A 4 in Richtung Görlitz einen Kia und kontrollierten das Fahrzeug in Höhe Burkau. Die Ordnungshüter stellten fest, dass der Pkw zwischen dem 20. und 21. Juni 2026 in Hanau (Hessen) gestohlen wurde. Der 41-jährige polnische Kraftfahrer wurde vorläufig festgenommen. Die Soko Kfz ermittelt. In Bautzen nahmen Beamte ein Fahrzeug mit zwei vietnamesischen Staatsbürgern unter die Lupe. Der Beifahrer konnte keine gültigen Aufenthaltsdokumente vorweisen. Eine Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes war die Folge. Autobahnpolizeirevier Bautzen Gestohlener Pkw festgestellt - Tatverdächtiger vorläufig festgenommen und in Untersuchungshaft Bezug: Medieninformation Polizeidirektion Görlitz Nr. 269 vom 23. Juni 2026 BAB 4, Dresden - Görlitz, Rasthof Oberlausitz 22.06.2026, 12:50 Uhr Beamte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Bautzen haben am Montagnachmittag auf der A 4 in Richtung Görlitz einen Toyota mit polnischen Nummernschildern festgestellt. Die Polizisten überprüften die Kennzeichen. Diese waren auf einen Lexus ausgestellt. Als der Fahrer die Beamten bemerkte, gab er Gas. Die Ordnungshüter blieben dran und stoppten das Fahrzeug auf dem Rasthof Oberlausitz. Der Verdacht der Gesetzeshüter erhärtete sich. Der Highlander wurde am 18. Juni 2026 bei Bad Berleburg gestohlen. Der polnische Kraftfahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und wurde vorläufig festgenommen. Für den Toyota rückte ein Abschlepper an. Eine kriminaltechnische Untersuchung wird die Folge sein, bevor das Fahrzeug an den rechtmäßigen Eigentümer übergeben werden kann. Ein Haftrichter erließ gegen den 33-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl. Der Täter wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. (sh) Einen zu geringen Abstand… BAB 4, Görlitz - Dresden, Bautzen-Ost 23.06.2026, 17:30 Uhr …hatte eine 38-jährige VW-Fahrerin am Dienstagnachmittag auf der A 4 in Richtung Dresden bei Bautzen gehabt. Die deutsche Fahrzeugführerin kollidierte beim Spurwechsel von links nach rechts mit dem Kia eines 41-Jährigen. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden konnte auf etwa 3.000 Euro geschätzt werden. Beamte des Autobahnpolizeireviers nahmen den Unfall auf. (js) Verunfallt BAB 4, Görlitz - Dresden, zwischen Pulsnitz und Ottendorf-Okrilla 23.06.2026, 21:15 Uhr In den Dienstagabendstunden ist es zu einem Unfall auf der A 4 in Richtung Dresden zwischen Pulsnitz und Ottendorf-Okrilla gekommen. Ein 42-jähriger Skoda-Fahrer wollte mit seinem Anhänger auf die linke Fahrspur wechseln. Offenbar übersah er dabei den 62-jährigen Skoda-Lenker und es kam zur Kollision. Verletzt wurde niemand, die Fahrzeuge blieben fahrbereit und es entstand Sachschaden von etwa 4.000 Euro. Eine Streife des Autobahnpolizeireviers nahm den Zusammenstoß auf. (js) Landkreis Bautzen Polizeireviere Bautzen/Kamenz/Hoyerswerda Für Wasserkocher gebremst Bautzen, Friedrich-Wolf-Straße 23.06.2026, 09:35 Uhr Eine 45-jährige Autofahrerin war am Dienstagvormittag gezwungen, für einen Wasserkocher auf der Friedrich-Wolf-Straße in Bautzen zu bremsen. Offenbar hatte eine 30-jährige Frau aus der Ukraine ihrem Ärger Luft gemacht, indem sie Gegenstände umherwarf. Unter anderem landete dabei auch das Küchengerät auf der Straße. Eine Streife kam vor Ort und sorgte für Ordnung. Die Beschuldigte wird sich wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verantworten haben. (al) Simson gegen Bobbycar Schirgiswalde-Kirschau, OT Schirgiswalde, Petersbach 23.06.2026, 20:05 Uhr Zu einem Unfall mit einem Kind ist es am Dienstagabend in Schirgiswalde gekommen. Ein 15-Jähriger war mit seiner Simson auf der Spielstraße Petersbach in Richtung Sohlander Straße unterwegs. Plötzlich schnellte ein Mädchen auf einem Bobbycar hinter einem parkenden Pkw hervor. Der Moped-Fahrer konnte nicht mehr bremsen und kollidierte mit der Siebenjährigen. Beide wurden leicht verletzt. An der S 51 entstand etwa 200 Euro Sachschaden. Eine Streife nahm den Unfall auf. (al) Verbotene Schmierereien Radeberg, Richard-Wagner-Straße 20.06.2026, 20:00 Uhr - 22.06.2026, 12:00 Uhr Über das vergangene Wochenende haben Unbekannte verbotene Schriftzüge an eine Hauswand an der Richard-Wagner-Straße in Kamenz angebracht. Polizisten nahmen eine Anzeige auf. Der entstandene Sachschaden konnte mit etwa 500 Euro beziffert werden. Der Staatsschutz ermittelt. (js) Motorradunfall S 177, in Höhe Abfahrt Großröhrsdorf 23.06.2026, 11:00 Uhr Zu einem Motorradunfall ist es am Dienstagvormittag auf der S 177 gekommen. Ein 25-Jähriger war mit seiner BMW unterwegs und geriet in Höhe der Abfahrt Großröhrsdorf ins Schleudern. Das Bike kollidierte mit einem Begrenzungspfahl und kam auf einer Wiese zum Liegen. Der Mann wurde leicht verletzt. Der Sachschaden belief sich auf rund 2.000 Euro. Ursächlich war offenbar eine Dieselspur auf der Fahrbahn. (sh) Traktor bestellt, doch nie geliefert Arnsdorf 23.06.2026, 11:45 Uhr Dienstagmittag hat ein Mann im Polizeistandort Radeberg Anzeige wegen Betruges erstattet. Der Geschädigte bestellte im Internet einen Traktor im Wert von 14.000 Euro und tätigte eine Anzahlung von etwa 50 Prozent. Die Arbeitsmaschine wurde jedoch nie geliefert. Der Vermögensschaden belief sich auf etwa 7.300 Euro. Der zuständige Revierkriminaldienst befasst sich mit den weiteren Ermittlungen. (js) Badeunfall Laußnitz, Würschnitzer Straße, Kieswerk 24.06.2026, 18:00 Uhr Zu einem schweren Badeunfall ist es am Sonntagabend in einer Kiesgrube an der Würschnitzer Straße in Laußnitz gekommen. Ein 16-Jähriger betrat widerrechtlich das Privatgelände des Kieswerks und verletzte sich bei einem Sprung ins Wasser schwer. Ein Rettungshubschrauber kam zum Einsatz. Die Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs dauern an. Betretungsverbot Die Polizei weist auch im Namen des Kieswerks darauf hin, dass das Betreten und vor allem Baden an den Kiesgruben strengstens verboten ist. Wie der Badeunfall gezeigt hat, birgt das Areal und die Gewässer nicht vorhersehbare Gefahren. Auch strafrechtliche Konsequenzen, wie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, sind die Folgen eines unerlaubten Badeausflugs. Die Polizei rät Bei den aktuellen Temperaturen sind viele auf der Suche nach einer Abkühlung. Dabei sollten Sie jedoch keinesfalls Risiken für Ihre Gesundheit eingehen und stets die Baderegeln beachten. Gehen Sie nur an Orten baden, an denen es erlaubt ist! Springen Sie nicht in unbekannte Gewässer! Gehen Sie nicht alleine baden! Verlassen Sie bei Gewitter sofort das Wasser! Verzichten Sie auf Alkohol und Betäubungsmittel! (sh) E-Bikes weg Großröhrsdorf, OT Hauswalde, Hauptstraße 23.06.2026, 18:30 Uhr Am Dienstagabend haben Fahrraddiebe an der Hauptstraße in Hauswalde zugeschlagen. Die Täter entwendeten zwei E-Bikes im Wert von knapp 7.400 Euro. Nach den Pedelecs wird gefahndet. Der Revierkriminaldienst Kamenz ermittelt. (sh) Mit Flasche geschlagen und beleidigt Hoyerswerda, Hufelandstraße 23.06.2026, 18:45 Uhr Ein bislang Unbekannter hat am Dienstagabend einen Postboten beleidigt und mit einer Flasche geschlagen. Der Vorfall ereignete sich auf der Hufelandstraße in Hoyerswerda. Durch den Schlag erlitt der Geschädigte Schmerzen und erstattete eine Anzeige bei dem örtlichen Polizeirevier. Der Revierkriminaldienst Hoyerswerda übernahm die Ermittlungen. (js) Kontrolle deckt mehrere Verstöße auf Hoyerswerda, Teschenstraße 23.06.2026, 21:45 Uhr Eine Streife hat am Dienstagabend einen deutschen E-Scooter-Fahrer auf der Teschenstraße in Hoyerswerda kontrolliert. Ein Drogentest reagierte bei dem 20-Jährigen positiv auf Cannabis, was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Die Beamten fanden außerdem eine größere Menge Cannabisblüten sowie ein nicht gekennzeichnetes Pfefferspray in den Taschen des jungen Mannes. Die ausgehändigten Papiere passten auch nicht zu dem Elektrofahrzeug. Das Sachgebiet Verkehr Hoyerswerda ermittelt nun wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinflusses und der Verstöße gegen das Waffengesetz, Pflichtversicherungsgesetz sowie das Konsumcannabisgesetz. (js) Landkreis Görlitz Polizeireviere Görlitz/Zittau-Oberland/Weißwasser Betrug Görlitz 25.05.2025 - 23.06.2026 Am Dienstag hat ein 56-Jähriger auf dem Polizeirevier Görlitz eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Er investierte rund 50.000 Euro. Der Geschädigte recherchierte das Unternehmen und stieß dabei auf eine Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, woraufhin er sich bei der Polizei meldete. Die Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizeiinspektion. (js) E-Bike gestohlen Görlitz, Luisenstraße 22.06.2026, 23:00 Uhr - 23.06.2026, 15:00 Uhr Von Montag auf Dienstag haben Unbekannte ein E-Bike aus einem Hinterhof der Luisenstraße in Görlitz gestohlen. Das grüne Raymon hatte einen Wert von etwa 3.400 Euro. Beamte des Görlitzer Reviers nahmen eine Anzeige auf und sicherten umfangreich Spuren. Die Ermittlungen dauern an. (js) Unfall mit Fahrerflucht Görlitz, Robert-Bosch-Straße 23.06.2026, 09:00 Uhr Zu einem Unfall mit Fahrerflucht ist es am Dienstagvormittag auf einem Parkplatz an der Robert-Bosch-Straße in Görlitz gekommen. Ein Skoda streifte offenbar den geparkten Opel eines 42-Jährigen und verließ die Unfallstelle, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Es entstand Sachschaden von knapp 750 Euro. Ein Zeugenhinweis brachte die Polizisten auf die Spur eines 75-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Ermittlungen des Verkehrs- und Verfügungsdienstes Görlitz dauern an. (sh) Pkw vs. Fahrrad Niesky, Am Markt 23.06.2026, 14:00 Uhr Zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrrad ist es am Dienstagnachmittag in Niesky gekommen. Eine 20-Jährige war mit ihrem Fiat auf der Straße Am Markt unterwegs und hatte die Absicht, die Horkaer Straße in Richtung der Bahnhofstraße zu kreuzen. Dabei übersah die junge Frau offenbar einen vorfahrtsberechtigen 58-jährigen Radler, der die Horkaer Straße in Richtung Zinzendorfplatz befuhr. Eine Kollision war die Folge. Der Fahrradfahrer wurde leicht verletzt. Der Sachschaden belief sich auf rund 2.000 Euro. Beamte nahmen den Unfall auf. (sh) Diebstahl Ebersbach-Neugersdorf, OT Neugersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 22.06.2026, 21:30 Uhr - 23.06.20026, 07:30 Uhr Langfinger haben in der Nacht zu Dienstag zwei Fahrräder, Bauwerkzeuge und eine Sonnenbrille aus einem Gebäude der Rudolf-Breitscheid-Straße in Neugersdorf entwendet. Beamte des zuständigen Reviers nahmen eine Anzeige wegen des Diebstahls im besonders schweren Fall auf und sicherten Spuren. Die Unbekannten verursachten zwar keinen Sachschaden, doch etwa 1.600 Euro Stehlschaden. Die weiteren Ermittlungen übernahm der Revierkriminaldienst Zittau-Oberland auf. (js) Skoda entwendet Ebersbach-Neugersdorf, OT Neugersdorf, Richard-Wagner-Straße 22.06.2026, 23:00 Uhr - 23.06.2026, 06:30 Uhr In der Nacht zu Dienstag haben Unbekannte einen Skoda auf der Richard-Wagner-Straße in Neugersdorf entwendet. Der Fabia hatte einen Wert von etwa 3.000 Euro. Beamte des Reviers Zittau-Oberland nahmen eine Anzeige auf und fahndeten nach dem Pkw. Die Soko Kfz übernahm die weiteren Ermittlungen. (js) Senior paroliert Löbau 23.06.2026, 17:45 Uhr Dienstagabend sind Beamte des Reviers Zittau-Oberland nach Löbau gerufen worden. Ein 72-jähriger deutscher Staatsangehöriger äußerte sich mehrfach beleidigend und fremdenfeindlich gegenüber dem Geschädigten. Der Senior pustete einen Alkoholwert von umgerechnet 1,42 Promille. Die Ordnungshüter nahmen eine Anzeige auf und übergaben die Ermittlungen dem Staatsschutz. (js) Blaufahrt beendet Weißwasser/O.L., Goethestraße 23.06.2026, 18:50 Uhr Eine Streife des örtlichen Reviers hat am Dienstagabend in Weißwasser eine Blaufahrt beendet. Die Ordnungshüter stoppten einen 74-Jährigen, der mit seinem Audi auf der Goethestraße unterwegs war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von umgerechnet 1,40 Promille. Für den ungarischen Kraftfahrer war die Fahrt beendet und eine Blutentnahme folgte. Er wird sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen. (sh)