Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
-
Radfahrer erfasste Fußgänger | Kabel gestohlen – Tatverdächtige gestellt
Autoren: Lukas Reumund (lr) und Uwe Hofmann (uh) Landeshauptstadt Dresden Radfahrer erfasste Fußgänger Zeit: 15.07.2026, 17:30 Uhr Ort: Dresden-Niederwartha Bei einem Unfall auf dem Elberadweg haben ein Radfahrer (41) und zwei Fußgänger (73, 76) Verletzungen erlitten. Der 41-Jährige war stadteinwärts auf dem Elberadweg unterwegs. Etwa 300 Meter nach Am Fährhaus erfasste er den 76-jährigen Fußgänger, woraufhin beide stürzte. Dabei fiel der 76-Jährige gegen die 73-Jährige. Diese wurde leicht, die beiden Männer schwer verletzt. Der Sachschaden beträgt rund 150 Euro. (uh) In zwei Autos eingebrochen Zeit: 14.07.2026, 19:00 Uhr bis 15.07.2026, 12:10 Uhr Ort: Dresden-Wilsdruffer Vorstadt/-Seevorstadt Unbekannte sind am Mittwoch in zwei Autos in Dresden eingedrungen. Auf der Josephinenstraße gelangten die Täter auf unbekannte Weise in einen Ford Mondeo. Sie durchsuchten den Wagen und stahlen Schlüssel. Eine Schadenssumme ist noch nicht bekannt. In einen Skoda sind Unbekannte auf unbekannte Weise auf der Annenstraße eingedrungen. Sie stahlen unter anderem eine Geldbörse samt Bargeld, Dokumenten und Geldkarten sowie eine Brille und Tankkarten. Der Wert des Diebesguts beträgt rund 1.200 Euro. (lr) Fassaden beschmiert Zeit: 14.07.2026, 16:30 Uhr bis 15.07.2026, 10:45 Uhr Ort: Dresden-Löbtau Unbekannte haben die Fassaden von zwei Häusern an der Malterstraße beschmiert. Die Täter hinterließen mit schwarzer Farbe einen Spruch und Buchstabenkürzel. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro. (lr) Landkreis Meißen Kabel gestohlen – Tatverdächtige gestellt Zeit: 15.07.2026, 10:00 Uhr der Polizei bekannt / 18:30 Uhr Ort: Radebeul Diebe haben aus einem ehemaligen Gewerbeobjekt an der Wasastraße Kabel gestohlen und Schäden hinterlassen. Am Abend stellten Polizisten zwei mutmaßliche Einbrecher. Die Täter rissen in mehreren Räumen Kabel aus Wänden und Schaltschränken und stahlen diese. Zudem beschädigten sie Fenster, Türen und Wände. Durch den Kabeldiebstahl verursachten sie einen Stromausfall an einem Funkmast für Telefon- und Internetempfang. Der Wert des Diebesguts wurde mit etwa 1.000 Euro, der Sachschaden mit rund 10.000 Euro beziffert. Am Abend wurden Polizisten erneut zu dem Gebäude gerufen, weil Zeugen zwei Männer beobachtet hatten, die ein Fenster aufgedrückt und in das Haus eingedrungen waren. Anschließend floh das Duo in Richtung Dresden, wurde aber von den Beamten gestellt. Die beiden Männer (34, 36) hatten ein als gestohlen gemeldetes Fahrrad und Tierabwehrspray dabei. In den Wohnungen der beiden Deutschen fanden die Polizisten zudem Kupferkabel und leere Isolierungen. Die Polizisten ermitteln nun, ob das Duo auch für den ersten Einbruch verantwortlich ist. (lr/uh) Schuppen brannte Zeit: 15.07.2026, 14:00 Uhr Ort: Großenhain An der Beethovenallee hat es am Mittwoch gebrannt. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet ein Holzunterstand an einem Mehrfamilienhaus in Brand. Die Feuerwehr löschte, bevor die Flammen auf das Haus übergriffen. Eine Schadenssumme ist nicht bekannt. Brandursachenermittler nehmen die Arbeit auf. (lr) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bargeld und Münzen aus Wohnung gestohlen Zeit: 15.07.2026, 10:00 Uhr Ort: Pirna-Zehista Unbekannte haben aus einem Haus an der Liebstädter Straße Bargeld und zwei Münzen gestohlen. Die Täter stiegen durch ein Erdgeschossfenster in ein Zimmer des Hauses ein und durchsuchten dieses. Sie wurden von einer Bewohnerin überrascht und flohen durch das Fenster. Der Wert des Diebesguts beträgt rund 400 Euro. Schaden entstand nicht. (lr) Gegen Geländer gestoßen Zeit: 15.07.2026, 09:20 Uhr Ort: Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel Am Mittwochvormittag ist ein Ford Fiesta (Fahrer 53) auf der Alten Hauptstraße gegen ein Geländer gestoßen. Der 53-Jährige war in Richtung Stolpen unterwegs. In einer Rechtskurve kam er nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen das Geländer. Verletzt wurde niemand. Der Wagen musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Schaden in Höhe von rund 11.000 Euro. (lr) -
Studie zeigt: Dorftreffs leben vom Mitmachen
Dorfgemeinschaftshäuser und Bürgerzentren sind in vielen sächsischen Dörfern mehr als Räume für Versammlungen oder Feste. Sie sind Treffpunkte, Orte des Ehrenamts und häufig Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen im Ort. Das zeigt die neue Studie »Dorfgemeinschaftshäuser in ländlichen Räumen Sachsens«, die das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Auftrag gegeben hat. Die Studie untersucht qualitativ, wie Dorfgemeinschaftshäuser entstehen, betrieben und genutzt werden und wie Eigentümer, Betreiber sowie Nutzer zusammenarbeiten. Dafür wurden acht Fallstudien in sächsischen Dörfern erstellt, darunter Kletzen in der Gemeinde Krostitz, Brößnitz in der Gemeinde Lampertswalde und Wittgendorf in der Stadt Zittau. Grundlage waren leitfadengestützte Interviews mit Beteiligten, unter anderem mit Eigentümern, Betreibern und Nutzern. Diese wurden bei persönlichen Begegnungen vor Ort geführt und im Nachgang jeweils in sogenannten Fallberichten zusammengefasst. Ein zentrales Ergebnis: Dorfgemeinschaftshäuser funktionieren besonders gut, wenn Zuständigkeiten klar sind und sich Menschen dauerhaft kümmern. Häufig gehören die Gebäude der Gemeinde. Betrieb, Veranstaltungen und Weiterentwicklung werden aber oft von Vereinen, Ortsvorstehern oder besonders engagierten Einzelpersonen getragen. Die Studie beschreibt diese Akteure als wichtige Vermittler zwischen Verwaltung, Vereinen und Dorfgemeinschaft. »Die Studie zeigt, wie viel Kraft in unseren Dörfern steckt, wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger mit der Kommune, mit Vereinen, Kirchgemeinden, Feuerwehren und vielen weiteren Akteuren an einem Strang ziehen. Denn ein Dorfgemeinschaftshaus wird nicht durch Mauern, Tische und Stühle lebendig, sondern einzig durch die Menschen, die Verantwortung übernehmen. Mit LEADER, Regionalbudgets, Dorfwerkstätten, dem Programm Vitale Dorfkerne und dem Wettbewerb ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ unterstützen wir diese Eigenverantwortung gerne. So werden aus Treffpunkten Orte, die Heimat, Zusammenhalt und Vertrauen in die eigene Gestaltungskraft stärken«, ordnet Staatsministerin Regina Kraushaar ein. Dorfgemeinschaftshäuser als soziale Infrastruktur im Dorf Dorfgemeinschaftshäuser werden in der Studie als gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen in ländlichen Orten verstanden. Sie können soziale Infrastruktur sein: Orte, die Begegnung, Austausch, Ehrenamt und gemeinschaftliche Aktivitäten ermöglichen. Viele der untersuchten Häuser sind in früheren Schulen, Gasthöfen, Konsumgebäuden oder anderen ortsbildprägenden Häusern untergebracht. Damit verbinden sie praktische Nutzung mit lokaler Identität. Sie bieten Raum für Vereinsarbeit, Ortschaftsratssitzungen, Feste, private Feiern, Jugendangebote oder Seniorentreffen. Wegfallende Angebote wie Dorfladen, Gaststätte, Bankfiliale oder Schule können sie nicht einfach ersetzen. Sie können aber helfen, Begegnung im Ort zu ermöglichen und soziale Beziehungen zu stärken. Betrieb braucht klare Verantwortung Die Studie macht deutlich, dass der Betrieb solcher Häuser anspruchsvoll ist. Zu den häufig genannten Themen gehören steigende Betriebs- und Energiekosten, bauliche Anforderungen, die Gewinnung jüngerer Engagierter und begrenzte personelle Ressourcen im Ehrenamt. Entscheidend sei deshalb, die Nutzung realistisch zu planen, Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und Angebote an den tatsächlichen Bedarfen im Ort auszurichten. Für Kommunen, Vereine, Lokale Aktionsgruppen und Regionalmanagements bietet die Studie Orientierungswissen aus der Praxis. Sie zeigt, welche Rolle einfache Nutzungsregeln, transparente Belegung, gute Kommunikation und Wertschätzung für Ehrenamtliche spielen. Beispiele aus den Fallstudien reichen von digitalen Terminübersichten über angepasste Mietmodelle bis zu offenen Formen der Zusammenarbeit als Ergänzung klassischer Vereinsstrukturen. Finanzielle Unterstützung für Entwicklung vor Ort Die Ergebnisse der Studie zeigen einen Zusammenhang mit bestehenden Instrumenten der ländlichen Entwicklung in Sachsen. Das LEADER-Programm der Europäischen Union unterstützt die Entwicklung ländlicher Räume auf Grundlage regionaler Entwicklungsstrategien. Entscheidungen über konkrete Vorhaben werden in den LEADER-Gebieten vorbereitet und getroffen. Damit liegt ein wesentlicher Teil der Verantwortung dort, wo die Projekte entstehen: in den Regionen selbst. Die »Regionalbudgets« ergänzen LEADER für kleinere Vorhaben. Über sie können Kleinprojekte bis 20.000 Euro unterstützt werden, die zur jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie passen und in regionaler Verantwortung ausgewählt werden. Dazu können etwa Anschaffungen, kleinere bauliche Maßnahmen oder Ausstattung gehören, die das Dorfleben praktisch unterstützen. Mit dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« setzt Sachsen zusätzlich Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden, unter anderem für öffentliche Einrichtungen, dörfliche Begegnungszentren, Platzgestaltungen und Angebote der Grundversorgung. Der Wettbewerb »Unser Dorf hat Zukunft« macht bürgerschaftliches Engagement und gemeinschaftliche Dorfentwicklung sichtbar. Dorfwerkstätten unterstützen Bürgerinnen und Bürger dabei, eigene Themen zu beraten, Beteiligung zu organisieren und Entwicklungsschritte vorzubereiten. Die Studie »Dorfgemeinschaftshäuser in ländlichen Räumen Sachsens« umfasst 148 Seiten und ist ausschließlich elektronisch verfügbar. Autoren der Studie sind Andreas Paul und Stefanie Schaper vom Büro für urbane Projekte. Redaktionsschluss war der 27. Mai 2026. -
Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Chemnitz (16. Juli 2026) – Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz (JVA Chemnitz) hat am 15. Juli 2026 die Person Marla Svenja LIEBICH in den Strafvollzug aufgenommen. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Halle vom 13. Juli 2023 hat die Person eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, Verstoßes gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG), übler Nachrede und Beleidigung zu verbüßen. Der Aufnahme lag ein entsprechendes Ersuchen der zuständigen Vollstreckungsbehörde, Staatsanwaltschaft Halle, zugrunde. Die Zuständigkeit der JVA Chemnitz ergibt sich grundsätzlich aus § 106 Absatz 1 Sächsischen Strafvollzugsgesetz (SächsStVollzG) und der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen (VwV Vollstreckungsplan) aufgrund des formalen Geschlechtseintrags der Person. Nach Aufnahme in der JVA Chemnitz hat die Anstaltsleitung entschieden, dass eine Unterbringung der Person LIEBICH nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls in der JVA Chemnitz nicht erfolgen kann. Die Person LIEBICH wurde daher zuständigkeitshalber am 15. Juli 2026 in die Justizvollzugsanstalt Zeithain verlegt. Weitere Auskünfte zum angefragten Einzelfall können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erteilt werden. Im Allgemeinen kann jedoch zu den Verfahrensgängen im Strafvollzug mitgeteilt werden, dass diese sich bei Strafgefangenen nach dem Sächsischen Strafvollzugsgesetz und den Regelungen einer Verwaltungsvorschrift richten. Demnach prüft die Anstalt im Rahmen der Aufnahme zunächst unter anderem, ob sie nach dem Vollstreckungsplan zuständig ist. Weitere wesentliche Bestandteile des Aufnahmeverfahrens sind gemäß § 6 SächsStVollzG das Zugangsgespräch und die medizinische Untersuchung. Darüber hinaus wird die sachgerechte Unterbringung in Bezug auf das Geschlecht der Gefangenen geprüft. Diese wiederum richtet sich bei Gefangenen im sächsischen Justizvollzug nach § 10 Absatz 1 SächsStVollzG, wonach Gefangenen unterschiedlichen Geschlechts grundsätzlich voneinander getrennt untergebracht werden. Anlässlich mehrerer Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten transgeschlechtlicher Personen wurde 2024 eine Regelung zum Umgang mit Gefangenen unterschiedlichen Geschlechts in die sächsischen Vollzugsgesetze aufgenommen. Danach kann vom o.g. Trennungsgrundsatz im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der betreffenden Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der anderen Gefangenen, abgewichen werden (§ 10 Absatz 2 SächsStVollzG). Der Schutz Gefangener vor Übergriffen durch andere Gefangene ist unabhängig vom Geschlecht der verurteilten Person ein gewichtiger Faktor bei der Entscheidung über die Unterbringung. Es wird nach Abwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Aspekte entschieden, ob bei transgeschlechtlichen Personen eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug und somit möglicherweise eine Verlegung von betreffenden Gefangenen angezeigt ist. Die Entscheidung liegt bei der Anstaltsleitung (§ 99 Absatz 2 SächsStVollzG). Die JVA Chemnitz ist grundsätzlich sachlich zuständig für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, der Untersuchungshaft, der Jugendstrafe sowie des Jugendarrests an weiblichen Gefangenen des Freistaates Sachsen und des Freistaates Thüringen. Mit Stichtag zum 15.07.2026 (0.00 Uhr) waren in der JVA Chemnitz insgesamt 213 Gefangene untergebracht. Hierunter befanden sich auch 6 männliche Gefangene, die ausschließlich im Bereich des offenen Vollzugs untergebracht sind. Weitere Informationen zur Justizvollzugsanstalt Chemnitz finden Sie auf der Homepage unter https://www.justiz.sachsen.de/jvac/. -
Sicherheit für Mensch und Tier: klare Regeln für verantwortungsvolle Hundehaltung
Der aktuelle tragische Beißvorfall in Sachsen-Anhalt, bei dem ein 4-jähriges Mädchen ums Leben kam, rückt aggressives Hundeverhalten erneut in den Fokus. In Sachsen wurden allein im Jahr 2025 in den Landkreisen und kreisfreien Städten 613 Beißvorfälle mit Hunden gemeldet. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden in Sachsen 49 Hunde mit vermuteter Gefährlichkeit sowie 133 Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit gehalten. Zum Vergleich: Ende 2023 waren in Sachsen 72 Hunde mit vermuteter Gefährlichkeit gemeldet, 2022 waren es 91. LDS-Präsident Béla Bélafi betont: »Die große Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter in Sachsen handelt verantwortungsbewusst. Unser gesetzlicher Auftrag richtet sich nicht gegen bestimmte Hunderassen oder Personen, sondern dient dem Schutz aller Menschen im Freistaat. Entscheidend sind ein achtsamer Umgang, verlässliche Erziehung und die Bereitschaft, geltende Regeln einzuhalten. Wer das beherzigt, leistet einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren und respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum.« Statistik: Beißvorfälle in Sachsen Beißvorfälle gesamt 2013: 403 2014: 482 2015: 461 2016: 485 2017: 448 2018: 520 2019: 519 2020: 694 2021: 563 2022: 622 2023: 424 2024: 737 2025: 613 davon: Beißvorfälle mit vermutet gefährlichen Hunden 2013: 1 2014: 7 2015: 1 2016: 18 2017: 12 2018: 19 2019: 11 2020: 19 2021: 11 2022: 23 2023: 11 2024: 24 2025: 6 Klare gesetzliche Vorgaben sorgen für mehr Sicherheit Wenn Hunde durch aggressives Verhalten auffallen oder besondere Auflagen notwendig werden, greifen in Sachsen klare gesetzliche Regelungen. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), das seit 2000 in Kraft ist. Die Landesdirektion Sachsen arbeitet eng mit den Kommunen zusammen, um das Gesetz praktisch umzusetzen. Unterscheidung nach Gefährlichkeit Das Gesetz unterscheidet zwischen Hunden, bei denen die Gefährlichkeit aufgrund der Rasse vermutet wird, und Hunden, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde – etwa nach einem Angriff auf Menschen oder Tiere. Für bestimmte Rassen wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen gilt die gesetzliche Vermutung der Gefährlichkeit. Diese Vermutung kann durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen widerlegt werden. Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde Wer einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Zuständig sind die Ordnungsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Erteilung sind unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, persönliche Zuverlässigkeit, der Nachweis der erforderlichen Sachkunde, eine besondere Haftpflichtversicherung sowie eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes. Für gefährliche Hunde gilt grundsätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Auch steuerlich können Unterschiede bestehen: So erhebt beispielsweise die Stadt Chemnitz für gefährliche Hunde eine Hundesteuer von derzeit 750 Euro jährlich, während für nicht gefährliche Hunde 100 Euro fällig werden. Fachaufsicht und Beratung durch die Landesdirektion Sachsen Die Landesdirektion Sachsen nimmt in diesem Bereich die Fachaufsicht wahr. Sie berät und unterstützt die Kreisfreien Städte und Landkreise bei der Anwendung des GefHundG und entscheidet über Widersprüche gegen entsprechende behördliche Bescheide. Darüber hinaus ist sie zuständige Widerspruchsbehörde für bestimmte ordnungsrechtliche Maßnahmen, die die Kreisfreien Städte auf Grundlage des Polizeibehördengesetzes erlassen. Das betrifft etwa die Anordnung eines vorübergehenden Leinen- und Maulkorbzwangs oder einer ausbruchsicheren Unterbringung nach einem Angriff durch den Hund. -
Zwickau: 28-Jähriger aus Zwickau vermisst
Verantwortlich: Karolin Hemp Der 28-Jährige wurde wohlbehalten wieder aufgefunden. (kh)