Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
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Weg frei für starkes Verkehrsnetz: Baufreigabe für dritten Bauabschnitt der B 169 setzt Zeichen für moderne Verkehrsinfrastruktur
Die Sächsische Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, begrüßt die heutige Baufreigabe für die B 169 zwischen Salbitz und der B 6 durch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: »Mit der Baufreigabe für den dritten Bauabschnitt der B 169 zwischen Salbitz und der B 6 setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal, und dafür bin ich dankbar. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur bestimmt maßgeblich den Puls unseres Freistaates – sie sichert die Mobilität der Menschen in Stadt und Land und damit unsere wirtschaftliche Entwicklung. Der neue Abschnitt der B 6 wird den Verkehrsfluss im Zuge des Industriebogens zwischen Riesa und dem Autobahnnetz deutlich verbessern. Aber auch für die Bürgerinnen und Bürger kommt ein gutes Signal: Denn die Verkehrswege in der Region um Riesa werden entlastet, Lärm und Stau werden sich erheblich reduzieren. Ich danke insbesondere meinem Kollegen, Herrn Bundesminister Patrick Schnieder, der die dringend erwarteten Haushaltsmittel für alle noch ausstehenden Bauleistungen in diesem Projekt unmittelbar nach der Entscheidung für den Bundeshaushalt 2026 bereitstellen ließ. Damit kann das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nunmehr weitere Ausschreibungsverfahren für die Baudurchführung vorbereiten. Es ist entscheidend, dass der Bund ein zuverlässiger Partner der Länder bleibt. Es wäre wichtig, wenn der Bund auch künftig die notwendigen Mittel für die Straßeninfrastruktur in Sachsen bereitstellt.« -
Schriftliche Urteilsgründe im Normenkontrollverfahren Nationalpark Sächsische Schweiz liegen jetzt vor
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat der Gemeinde Lohmen als Antragstellerin und dem Freistaat Sachsen als Antragsgegner die schriftlichen Urteilsgründe im Normenkontrollverfahren zur Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz zugestellt. Der 4. Senat hat mit Urteil vom 28. August 2025 festgestellt, dass die Verordnung des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz in ihren wesentlichen Teilen mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Hauptkritik der Antragstellerin war, dass es sich bei dem Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz schon nicht um ein großräumiges Gebiet im Sinne von § 17 des Sächsischen Naturschutzgesetzes in der im Jahr 2003 anwendbaren Fassung handele. Vor allem aber sei das Gebiet in den vergangenen Jahrhunderten in einer Weise menschlichen Einflüssen ausgesetzt gewesen, die die Ausweisung eines Nationalparks ausschließe. Diesen Einwänden ist der Senat nicht gefolgt. Der Nationalpark werde auf einem hinreichend großräumigen Gebiet ausgewiesen. Hierfür sei zu berücksichtigen, dass der Nationalpark nicht durch die Größe seiner Fläche geprägt sei, sondern durch besondere geomorphologische Formen, die die Ausweisung eines mit ca. 9.350 ha vergleichsweise kleinen Gebiets rechtfertigten. Das Gebiet weise auch einen hinreichenden Grad an Naturnähe auf. Zwar träfen die Einwände der Antragstellerin zu, wonach sich der Wald nicht in einem unbeeinflussten Zustand befinde. Insbesondere dominierten in weiten Teilen Fichtenbestände, die nicht der natürlichen Vegetation des Gebiets entsprächen. Allerdings sei, so der Senat, der Schutzgrund für den Nationalpark Sächsische Schweiz weniger die Waldausstattung als vielmehr die in Europa einzigartige, komplex ausgestattete Erosionslandschaft, die ein außergewöhnliches Beispiel für die geologische Formung der Erdoberfläche darstelle. Diese Landschaftsteile befänden sich in einem naturnahen Zustand, sie seien daher schutzwürdig. Auch die Zweifel der Antragstellerin an der Schutzwürdigkeit des Bastei- und des Liliensteinareals seien unbegründet. Bei der Bastei handele es sich zwar um ein touristisch geprägtes Gebiet. Allerdings sei diese Prägung auch vor dem Hintergrund noch hinnehmbar, dass das Naturerlebnis im Nationalpark auch Personen zu ermöglichen sei, die sich die Schönheit der Sächsischen Schweiz nicht durch Wanderungen und Aufstiege erschließen könnten. Im Übrigen prägten die markanten Felsformationen der Bastei die nähere und weitere Umgebung. Bei dem Lilienstein handele es sich um den einzigen Tafelberg auf der rechten Elbseite, der weite Teile der Landschaft und die Sichtbeziehungen beidseits der Elbe präge. Er habe wegen seiner Eigenart und Schönheit und als eines der Wahrzeichen der Sächsischen Schweiz überragende Bedeutung. Schutzwürdig sei im Wesentlichen auch das Gebiet des den Nationalpark umgebenden Landschaftsschutzgebiets Sächsische Schweiz. Der Normenkontrollantrag hatte dennoch in einem kleinen Umfang Erfolg. So seien die Bestimmungen über die Ausweisung des Nationalparks als Natura 2000-Gebiet, eines Europäischen Schutzgebiets, aus formalen Gründen rechtswidrig. Der Antragsgegner habe es unter Verstoß gegen Artikel 75 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Verfassung unterlassen, die Rechtsgrundlage der Ausweisung anzugeben. Auch seien einige in das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz und in den Nationalpark nur teilweise einbezogene Flurstücke nicht hinreichend genau abgegrenzt, sodass nicht klar sei, wo genau die Grenze des Schutzgebiets verlaufe. Die Verordnung sei unwirksam, soweit sie sich auf diese Flurstücke beziehe. Außerdem sei die Einbeziehung des ehemaligen Uranabbaubetriebs Wismut in Leupoldishain in das Landschaftsschutzgebiet rechtswidrig. Bei diesem Betriebsgrundstück handele es sich nicht um einen schutzwürdigen Landschaftsteil. Er präge die Umgebung vielmehr auch noch in Zukunft in einer negativen Weise. Schließlich seien auch Verbotstatbestände unwirksam, die den Luftverkehr über dem Nationalpark und dem Landschaftsschutzgebiet beschränkten. Für derartige Regelungen sei allein der Bund zuständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen. Hiergegen kann binnen einen Monats die Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das Urteil ist in der Entscheidungsdatenbank des Oberverwaltungsgerichts eingestellt und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23C38.pdf SächsOVG, Urt. v. 28. August 2025 - 4 C 38/23 - -
Schneller, einfacher und bürgernäher – Die Digitalisierung der Justiz erreicht weiteren Meilenstein
Dresden (2. Dezember 2025) – Ab Januar 2026 wird die elektronische Akte (E-Akte) in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaats Sachsen eingeführt sein. Die sächsische Justiz steht vor der Herausforderung, auch in Zukunft leistungsfähig und bürgernah zu bleiben. Dies ist besonders vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Gerichts- und Ermittlungsverfahren sowie des Generationenwandels von zentraler Bedeutung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt das Staatsministerium der Justiz auf eine konsequente Digitalisierung. Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Die Digitalisierung ist der Schlüssel, um unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen. Durch die Einführung der E-Akte und den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen wir effiziente, moderne und bürgernahe Lösungen. Damit verbessern wir nicht nur unsere Arbeitsprozesse, sondern auch die Qualität und Zugänglichkeit der Justiz für die Menschen in Sachsen. Zugleich bedeutet der Digitalisierungsprozess für unsere Mitarbeiter derzeit aber auch eine Mehrbelastung und Verzögerungen in den Arbeitsabläufen. Ich möchte daher allen Beschäftigten in der Justiz ausdrücklich für ihren bisherigen Einsatz danken, da ihnen die Digitalisierung im Arbeitsalltag viel abverlangt. Letztlich bleibt die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Sachsen jedoch ein entscheidender und wichtiger Grundstein für den digitalen Rechtsstaat von morgen.« 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten Ab kommendem Jahr ist in der Justiz die flächendeckende Arbeit mit der digitalen Akte möglich, die ein entscheidender Grundstein für die weiteren Digitalisierungsetappen, wie z. B. die Einführung von KI-Anwendungen in der Justiz, ist. Bislang wurden über 1,1 Millionen digitale Gerichtsakten in Sachsen angelegt. Damit wird perspektivisch eine effizientere Bearbeitung von Verfahren möglich. Mittlerweile werden monatlich bereits fast 300.000 elektronische Anträge und Klageschriften in der sächsischen Justiz eingereicht. 3.000 Onlineverhandlungen Dank einer umfassenden technischen Ausstattung der sächsischen Gerichte sind allein im Jahr 2024 rund 3.000 Onlineverhandlungen durchgeführt worden. Damit können Beteiligte unabhängig von ihrem Standort zugeschaltet werden, was Anreisezeiten und Kosten spart und für mehr Bürgernähe der Justiz sorgt. Bereits jetzt sind alle sächsischen Gerichte mit den notwendigen Videokonferenzanlagen ausgestattet, insgesamt 182 mobile Anlagen stehen zur Verfügung. Onlineverhandlungen verbessern die Effizienz und sorgen gleichzeitig für nutzerfreundliche Zugänge zur Justiz, ohne die Grundsätze der Öffentlichkeit und des fairen Verfahrens zu gefährden. 1.312 Behandlungen via Telearzt im Justizvollzug Die Einführung der Telemedizin im Justizvollzug ist ein weiteres erfolgreiches Digitalisierungsprojekt. Seit Januar 2023 wird die Telemedizin in den sächsischen Justizvollzugsanstalten erprobt und seit Sommer 2025 wurde die Telemedizin in allen Justizvollzugsanstalten eingeführt. Bis Ende August 2025 wurden bereits 1.312 Behandlungen über den Telearzt durchgeführt. Diese digitale Lösung ermöglicht eine schnelle und effiziente medizinische Versorgung, indem ärztliche Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden. So können Gefangene in einer Vielzahl von medizinischen Bereichen behandelt werden, ohne die Justizvollzugsanstalten zu verlassen – ein großer Vorteil sowohl für die Gefangenen als auch für das Personal. IT-Forensik in der Strafverfolgung Die sächsischen Staatsanwaltschaften setzen bereits KI-gestützte Softwarelösungen zur Datenanalyse ein, um große Datenmengen schnell auszuwerten. Neue Software wie »MoNA« verspricht zudem besonders im Bereich der Organisierten Kriminalität enorme Vorteile. Bei »MoNA« handelt es sich um eine Plattform zur Analyse mobiler Kommunikation. Diese Software stellt eine Eigenentwicklung der Hochschule Mittweida dar und wird seit Anfang 2025 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Leipzig erprobt. Das Programm ist in der Lage, Chatverläufe aus beschlagnahmten Mobilfunkendgeräten über mehrere Geräte hinweg auf einmal zu analysieren, Sprachnachrichten automatisch zu transkribieren und fremdsprachige Nachrichten automatisch zu übersetzen. Mithilfe weiterer Software wie »Physical Analyzer« und des Moduls »Excire Forensics« können mittlerweile Bild- und Videodateien auf beschlagnahmten Datenträgern zielgerichtet und schnell analysiert werden. Ein Hauptanwendungsbereich ist hier die Entdeckung kinderpornografischer Inhalte. Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern wurde nun eine KI-Strategie für die Justiz entwickelt, die auf ressourcenschonende, landesübergreifende Lösungen setzt. Das Potenzial von KI-Anwendungen liegt dabei nicht im Ersatz menschlicher Urteilskraft, sondern in der gezielten Unterstützung derjenigen, die Recht sprechen. »Die auf Sprachmodellen basierte KI ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Justiz«, so Justizministerin Geiert. »Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gerichtsakten schaffen wir die Grundlage für die schrittweise Erprobung von KI und ihre verantwortungsbewusste Einführung, um so die Justiz in Sachsen von morgen leistungsfähiger und bürgernah aufzustellen.« In Sachsen werden bereits verschiedene KI-Anwendungen erprobt. Zu den laufenden Projekten zählen die Automatisierung von Prozessen durch Robotic-Process-Automation (RPA) am Amtsgericht Bautzen, die Transkription von Sprache in Text im Rahmen des ASEL-Projektes und die Analyse von Asylakten mit dem KI-Tool »Akten-Durchdringungs-Assistent« (ADA) am Verwaltungsgericht Dresden. Ein Partner in der Entwicklung und Umsetzung von KI-Lösungen in der Justiz ist seit 2024 das Institut für Angewandte Informatik (InfAI) der Universität Leipzig. Digitalisierung der juristischen Ausbildung In der Referendarausbildung können seit dem Start des Pilotprojektes »E-Klausur« im Jahr 2021 die Klausuren im Rahmen der Ausbildung elektronisch angefertigt werden. Ab 2026 wird neben der digitalen Ableistung der schriftlichen Prüfungen zukünftig auch die digitale Korrektur der Klausuren möglich. Dieser Schritt wird den Prüfungsprozess schneller und effizienter machen – sowohl für den juristischen Nachwuchs als auch für die Prüferinnen und Prüfer. Voraussichtlich im Januar 2026 werden die zum 1. November 2025 neu eingestellten Referendarinnen und Referendare mit Dienstlaptops ausgestattet. Die Justizsekretär- und die Rechtspflegeranwärter wurden beginnend mit dem neuen Ausbildungsjahrgang im September ebenfalls mit mobilen Endgeräten (detachables) ausgestattet. Auch die künftigen Geschäftsstellen und Rechtspflegerinnen und -pfleger werden so von Anfang an mit den elektronischen Verfahren vertraut gemacht. Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ist die Einführung der elektronischen Akte für die gesamte Justiz grundsätzlich verbindlich. Mehr Informationen zur Digitalisierung in der Justiz gibt es unter: https://www.justiz.sachsen.de/lit/karriere-und-jobs-3979.html -
Modernisierung des Museumsshops und des Kassenbereichs auf Schloss Weesenstein
Vor über 30 Jahren wurden Museumsshop und Kasse von Schloss Weesenstein in einem ehemaligen Pferdestall des Vorschlosses eingerichtet. Ein vom Sattler erworbenes präpariertes Pferd fand dort seinen Platz und prägte seither die besondere Atmosphäre des Raumes. Nach drei Jahrzehnten war eine umfassende Erneuerung notwendig. Unter der Projektleitung der SIB-Niederlassung Dresden I wurden Shop und Kassenbereich nun vollständig modernisiert. In enger Abstimmung mit dem Schlossbetrieb entstand ein zeitgemäßes Konzept, das historische Substanz und moderne Anforderungen verbindet. Zu Beginn der Baumaßnahmen wurde das empfindliche Pferdepräparat fachgerecht ausgebaut und sicher gelagert. Anschließend erfolgte eine grundsätzliche Instandsetzung: Oberflächen wurden erneuert, konserviert oder restauriert, eine moderne Beleuchtung installiert und auf der Galerie ein mobiler Arbeitsplatz eingerichtet. Nach Abschluss der Ausführungsplanung 2024 fand die Bauausführung von Februar bis Oktober 2025 statt. Die genehmigten Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 85.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Mit der Modernisierung wurden sowohl die Funktionalität als auch die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert, ohne den charakteristischen Charme des Schlosses zu beeinträchtigen. Der Raum wirkt nun offener und einladender. Auch das präparierte Pferd ist an seinen ursprünglichen Platz zurückgekehrt und begrüßt weiterhin die Gäste – als stummer Zeitzeuge und einzigartiges Detail, das Schloss Weesenstein zu einem Ort voller Geschichten macht. -
Streit an Haltestelle | In Wohnhaus eingebrochen | Brand in Wohnung
Chemnitz Streit an Haltestelle Zeit: 01.12.2025, 19:05 Uhr Ort: OT Kappel (4041) An der Bahnhaltestelle »Südring« an der Stollberger Straße kam es gestern zu einem Disput zwischen zwei Männern (26, 30) und zwei Jugendlichen beim Ein- bzw. Aussteigen der Straßenbahn der Linie 4. Der Streit mündete in einer körperlichen Rangelei, bei welcher einer der Jugendlichen Reizgas sprühte. Die beiden Männer erlitten dadurch Augenreizungen, welche durch einen hinzugerufenen Rettungsdienst vor Ort behandelt wurden. Die beiden Jugendlichen fuhren mit der Straßenbahn stadteinwärts davon. (ds) Renault-Fahrerin bei Verkehrsunfall verletzt Zeit: 01.12.2025, 19:05 Uhr Ort: OT Schloßchemnitz (4042) Ein 29-Jähriger befuhr abends mit einem Pkw BMW die Limbacher Straße stadtauswärts und bog an einer Kreuzung nach links in die Barbarossastraße ab. Dabei kam es zur Kollision mit einem Pkw Renault (Fahrerin: 45), der auf der Limbacher Straße stadteinwärts fuhr. Die 45-Jährige erlitt beim Unfall leichte Verletzungen. Sachschaden: Insgesamt rund 15.000 Euro. (Ry) Unfall an Anschlussstelle Zeit: 01.12.2025, 22:05 Uhr Ort: OT Siegmar, Bundesautobahn 72, Hof - Leipzig (4043) Ein 44-jähriger VW-Fahrer fuhr an der Anschlussstelle Chemnitz-Süd auf die BAB 72 in Richtung Leipzig auf. Ein Sattelzug MAN (Fahrer: 48), der bereits auf der Autobahn in Richtung Leipzig fuhr, wechselte im weiteren Verlauf nach rechts in diesen Fahrstreifen, wobei es zum Zusammenstoß mit dem Pkw kam. Der VW schleuderte anschließend vor dem Lkw nach links und stieß gegen die linke Schutzplanke. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 17.400 Euro. Verletzt wurde niemand. (ds) Landkreis Mittelsachsen In Wohnhaus eingebrochen Zeit: 01.12.2025, 06:45 Uhr polizeibekannt Ort: Flöha (4044) In den zurückliegenden Tagen sind Einbrecher in ein Einfamilienhaus in der Dresdner Straße eingedrungen. Die Täter öffneten gewaltsam die Hauseingangstür und durchsuchten mehrere Räumlichkeiten und Schränke. Nach derzeitigem Kenntnisstand entwendeten die Einbrecher einige Münzen sowie Bargeld. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro. (ds) Opel stieß gegen Telefonmast Zeit: 01.12.2025, 17:00 Uhr Ort: Frankenberg (4045) Der Fahrer (76) eines Pkw Opel war am späten Nachmittag auf der B 180 aus Richtung Frankenberg kommend in Richtung Flöha unterwegs. Dabei kam der Senior plötzlich mit seinem Auto nach rechts von der Fahrbahn ab, überfuhr ein Verkehrszeichen und stieß gegen einen Telefonmast. Durch die Wucht des Aufpralls brach der Mast, der Opel blieb abseits der Straße auf einem Feld stehen. Bei dem Verkehrsunfall entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro. (Ry) Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall Zeit: 01.12.2025, 14:55 Uhr Ort: Penig, OT Wernsdorf (4046) Aus Richtung Langenleuba-Oberhain befuhr eine 62-Jährige mit einem Pkw VW die S 51 in Richtung Penig. An der Einmündung zur Straße Am Zeisig bog die VW-Fahrerin nach links ab, wobei es zum Zusammenstoß mit einem auf der S 51 entgegenkommenden Pkw Skoda (Fahrerin: 27) kam. Beide Autofahrerinnen erlitten bei dem Unfall leichte Verletzungen. An den Fahrzeugen, die abgeschleppt werden mussten, entstand Sachschaden in Höhe von ca. 35.000 Euro. (Ry) Erzgebirgskreis Einbruch in Firmengebäude Zeit: 29.11.2025, 16:00 Uhr bis 01.12.2025, 07:00 Uhr Ort: Annaberg-Buchholz (4047) In der Robert-Blum-Straße brachen Einbrecher ein vergittertes Fenster eines Firmengebäudes auf und verschafften sich so Zutritt ins Innere. Sie suchten nach Brauchbarem und öffneten gewaltsam einen Tresor. Eine konkrete Schadensaufstellung steht noch aus. Der entstandene Sachschaden wird vorläufig auf einige tausend Euro geschätzt. (ds) Sattelzug beschädigte Skoda erheblich Zeit: 01.12.2025, 06:45 Uhr Ort: Annaberg-Buchholz (4048) Ein 60-Jähriger befuhr mit einem Sattelzug Scania am Montagmorgen den Badeweg aus Richtung Schneeberger Straße. Dabei streifte der Lkw einen am Fahrbahnrand geparkten Pkw Skoda, der dadurch auch noch gegen eine Mauer geschoben wurde. Am Skoda entstand ca. 14.000 Euro Sachschaden, der unfallbedingte Sachschaden am Lkw ist vergleichsweise gering. (Ry) Brand in Wohnung Zeit: 01.12.2025, 22:30 Uhr polizeibekannt Ort: Zschopau (4049) In der Straße Launer Ring hat die Bewohnerin (65) eines Mehrfamilienhauses offenbar in ihrer Wohnung gezündelt, sodass es zu einer Rauchentwicklung kam und der Rauchmelder auslöste. Es folgte ein Feuerwehr- und Polizeieinsatz. Die Bewohner des Hauses mussten dieses kurzzeitig verlassen. Die Wohnung ist weiterhin bewohnbar. Der Schaden wird vorläufig auf einige hundert Euro geschätzt. Die 65-Jährige wurde zur weiteren Untersuchung in eine Klinik gebracht. (ds) VW landete im Zaun Zeit: 01.12.2025, 11:00 Uhr Ort: Burkhardtsdorf (4050) Mit einem Pkw VW war ein 69-Jähriger mittags auf der B 95 aus Richtung Chemnitz kommend in Richtung Gelenau unterwegs. An der Einmündung zur Straße Am Auenberg verlor der Mann offenbar aufgrund gesundheitlicher Probleme die Kontrolle über den VW, der nach links von der Straße abkam, über einen Grünstreifen und in einen Zaun eines Privatgrundstücks fuhr, wo er letztlich zum Stehen kam. Bei dem Unfall wurde auch eine Hinweistafel beschädigt. Der Gesamtsachschaden wurde auf mindestens 10.000 Euro beziffert. Der 69-Jährige blieb unverletzt. (Ry)