Neues aus Sachsen
Aktuelle Meldungen des Medienservice Sachsen
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Weitere Anklage gegen ehemalige Ultra-Gruppierung »Starke Jugend«
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen weitere sieben Deutsche im Alter zwischen 21 und 30 Jahren Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden vor allem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder in dem »Projekt Starke Jugend« gewesen zu sein. Dieses wurde Anfang des Jahres 2020 als neue Nachwuchsgruppe in der Ultraszene eines erzgebirgischen Fußballklubs gegründet. Der Zweck der Gruppe sei spätestens seit Februar 2022 die Begehung von Straftaten gewesen. Zur Erreichung des gemeinsamen Ziels suchten die Angeschuldigten zusammen mit weiteren Personen mehrfach die Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans, bedrohten diese und griffen sie an, um ihnen Fanartikel abzunehmen, um diese später als Trophäen präsentieren zu können. Im Zeitraum Mai bis Dezember 2022 sei es an verschiedenen Orten im Erzgebirge und in Zwickau sowie auch in Würzburg zu gewalttätigen Übergriffen auf gegnerische Fans gekommen. Dabei seien Gewalttaten, insbesondere Körperverletzungen und Raubdelikte, begangen worden. Die Gruppe habe während des Tatzeitraums die Bezeichnung als »Starke Jugend« aufgegeben. Ein rechtsextremistischer Hintergrund der Taten war nach Abschluss der Ermittlungen nicht festzustellen. Das Landgericht Dresden – Staatsschutzkammer – wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Bereits in einem ersten Verfahren verurteilte das Landgericht Dresden – Staatsschutzkammer – am 21. Mai 2025 die dortigen fünf Angeklagten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu drei Jahren. Nach weitestgehender Verwerfung von zwei Revisionen der Verurteilten sind nunmehr alle Verurteilungen aus diesem Verfahren rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof und das Landgericht Dresden hatten die »Starke Jugend« als eine auf besonders schwere Straftaten gerichtete kriminelle Vereinigung eingestuft. Zum Hintergrund: Zu diesem Verfahrenskomplex wurden bereits Medieninformationen am 31. Mai 2023 und am 19. Februar 2024 veröffentlicht. Zum ersten Verfahren wird auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2026, Nr. 168/2026, verwiesen. -
Sachsen stärkt Wolfsmanagement: Landtag beschließt Änderung des Jagdgesetzes
Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch (16.09.) das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften verabschiedet und damit den Weg für die Umsetzung eines praxisnahes Wolfsmanagement im Freistaat geebnet. Mit dem Beschluss werden die durch das geänderte Bundesjagdgesetz seit dem 2. April 2026 eröffneten Möglichkeiten konsequent in sächsisches Landesrecht überführt. Eine Grundlage für ein aktives, populationsbezogenes Bestandsmanagement ist geschaffen. Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch erklärte im Sächsischen Landtag dazu: »Es war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir beim Thema Wolf endlich handlungsfähig werden. Mit der heutigen Entscheidung setzen wir insbesondere ein starkes Signal an die Weidetierhalter, welches zeigt, dass wir ihre Belange sehr ernst nehmen.« Mit dem beschlossenen Gesetz werden konkrete Zuständigkeiten im Wolfsmanagement auf die oberste und obere Jagdbehörde übertragen, darunter die Erarbeitung eines revierübergreifenden Managementplans. Neue Verordnungsermächtigungen ermöglichen zudem Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen, die auf die spezifischen sächsischen Verhältnisse zugeschnitten sind. Ein weiteres wesentliches Element: Der Schadenausgleich für durch Wölfe verursachte Schäden wird künftig im Jagdrecht verankert. Besonders bedeutsam ist dabei der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachte und ebenfalls beschlossene Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW, wonach der bisherige Haushaltsvorbehalt für Schadensausgleichszahlungen entfällt. Weidetierhalter erhalten damit eine verlässliche, von Haushaltsschwankungen unabhängige Absicherung ihrer Ansprüche. Das geänderte Sächsische Jagdgesetz bildet nun die Grundlage, um in einem nächsten Schritt die Sächsische Jagdverordnung anzupassen und den landesweiten Managementplan so rasch wie möglich in Kraft zu setzen. In die Erarbeitung des Managementplanes für den Wolf sind Verbände der Jägerinnen und Jäger, der Weidetierhalter und Flächenbewirtschafter sowie des Naturschutzes eng eingebunden. Herdenschutz bleibt dabei weiterhin eine unverzichtbare Säule. Das aktive jagdliche Bestandsmanagement soll jedoch wolfsbedingte Schäden möglichst spürbar reduzieren und den Aufwand für die Tierhalter perspektivisch verringern. Staatsminister von Breitenbuch hat sich darüber hinaus bereits im Bundesrat dafür eingesetzt, dass der Bund seine koordinierende Rolle bei der länderübergreifenden Abstimmung von Managementplänen und Populationsverteilung wahrnimmt, und wird dieses Engagement fortsetzen. Hintergrund Seit mehr als 25 Jahren ist der Wolf in Sachsen und Deutschland wieder heimisch und hat sich zu einem festen Bestandteil der Tierwelt entwickelt. Mit der wachsenden Population sind jedoch erhebliche Herausforderungen für Landwirtschaft und Kulturlandschaft entstanden: Tierverluste sowie der Aufwand für den Herdenschutz belasten Schaf-, Ziegen- und andere Weidetierhalter spürbar wirtschaftlich und auch emotional. Das vom Sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz schließt eine mehrstufige Rechtsentwicklung ab, die auf internationaler Ebene mit der Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention und auf EU-Ebene mit der Überführung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie im Oktober 2025 eingeleitet worden war. Deutschland hat 2025 im Rahmen der FFH-Berichterstattung den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen und atlantischen biogeografischen Region gegenüber der EU gemeldet. Ein Befund, zu dem Sachsen als vollständig in der kontinentalen Region gelegener Freistaat wesentlich beiträgt. -
LEADER-Erlebnistage starten in Sachsen
Die sächsischen LEADER-Regionen laden ab heute (17. September 2026) zu Führungen, Gesprächen, Festen, Wanderungen und Mitmachangeboten im ländlichen Raum ein. Während der LEADER-Erlebnistage können Interessierte verschiedene Projekte kennenlernen, die vor Ort über das EU-Programm zur Stärkung des ländlichen Raums entstanden sind und mit den Menschen ins Gespräch kommen, die ihre Region gestalten. Staatsministerin Regina Kraushaar, Schirmherrin der LEADER-Erlebnistage, sagt: »Mit den LEADER-Erlebnistagen wird eindrucksvoll deutlich, wie gut die LEADER-Förderung wirkt. Da die Menschen in den ländlichen Räumen unseres Freistaats am besten wissen, was vor Ort, in den Gemeinden, gebraucht wird und was die beste Wirkung erzielt, gibt es diese Förderung auf direktem Weg zur eigenen Bewirtschaftung. Gerade in der Debatte über die künftige europäische Förderpolitik müssen wir diesen Gestaltungsspielraum deutlich machen und für den ländlichen Raum sichern. Ich danke den engagierten Menschen Ort, die neue Perspektiven für ihre Heimat ermöglichen.« Bis Anfang Oktober zeigen die sächsischen LEADER-Regionen die Vielfalt ihrer Arbeit: Geplant sind unter anderem eine Wanderung durch das Schöpstal in der Östlichen Oberlausitz, eine Radtour zu LEADER-Projekten im Dresdner Heidebogen, eine Bustour durch das Elbe-Röder-Dreieck sowie Führungen und Pilgerwanderungen im Erzgebirge. Die einzelnen LEADER-Regionen gestalten ihre Programme selbst. Informationen zu Terminen, Orten und Veranstaltungen gibt es auf dem gemeinsamen Internetportal der sächsischen LEADER-Regionen unter: www.leader-in-sachsen.de. Dort finden Interessierte auch Informationen zu den beteiligten LEADER-Regionen und ihren Projekten. In Sachsen gibt es 30 LEADER-Regionen. Die Lokalen Aktionsgruppen entwickeln regionale Strategien, setzen Förderschwerpunkte und wählen Projekte aus, die zu den Bedarfen vor Ort passen. Für die Förderperiode 2023 bis 2027 stehen dafür insgesamt 239,8 Millionen Euro zur Verfügung. Seit dem Start von LEADER im Jahr 1995 wurden in Sachsen mehr als 13.000 Projekte auf den Weg gebracht. Hintergrund LEADER steht für »Liaison entre actions de développement de l’économie rurale«. Das LEADER-Programm ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, das seit über 30 Jahren erfolgreich für nachhaltige Entwicklung, Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt im ländlichen Raum sorgt. Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der Freistaat Sachsen und seine Kommunen ergänzen dies durch eine nationale Kofinanzierung. 36 Prozent der gesamten ELER-Mittel gehen in Sachsen so in die Entwicklung der Dörfer und kleineren Städte im ländlichen Raum. Hinweis für Redaktionen Die einzelnen Veranstaltungen bieten regionale Bild- und Gesprächsanlässe. Die Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppen vermitteln auf Anfrage Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Kontakte zu Projektträgern vor Ort. Medienanfragen nimmt das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung unter medien@smil.sachsen.de entgegen. -
Kellermauer eines Vorgängerbaus von Schloss Hinterglauchau entdeckt
Seit Anfang September 2026 begleitet das Landesamt für Archäologie Sachsen eine bauliche Maßnahme im Hof des renaissancezeitlichen Schlosses Hinterglauchau in Glauchau. Anlass ist die teilweise Neugestaltung des Hofes sowie die Verlegung neuer Medientrassen. Parallel zum Nordflügel des Schlosses stieß man auf eine ca. acht Meter lange und 80 cm breite, gut erhaltene Ziegelmauer mit östlicher Quermauer. Die Außenseite war mit einer dicken Lehmpackung abgedichtet. Gegen die aufsteigende Feuchtigkeit wurde eine horizontale Sperrschicht aus dünnen Schieferplatten verbaut. Bei dem Befund handelt es sich wohl um einen verfüllten Keller, der zu einem Vorgängerbau des ab etwa 1470 errichteten Nordflügel des Schlosses gehörte. Somit muss er älter als um 1400 sein. Eine Verbindung zu den noch im Inneren des Nordflügels erhaltenen Bauresten der ehemaligen Burganlage muss noch überprüft werden. Die wenige Keramik aus der Verfüllung des Mauerbefundes datiert in das späte 14. / frühe 15. Jahrhundert. Für die Dauer der Baumaßnahme ist ein Archäologe vom Landesamt für Archäologie Sachsen vor Ort, der zeitweise durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter unterstützt wird. -
Verwaltungsturbo: Fördergeld für Investitionen kommt jetzt schneller bei den Kommunen an
Sachsens Kommunen können jetzt einfacher und schneller auf Fördermittel für Investitionen zugreifen. Insgesamt stehen ihnen aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität rund 1,74 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld möglichst schnell vor Ort ankommt, haben die Landesdirektion Sachsen (LDS) und die Sächsische Aufbaubank (SAB) innerhalb von nur zwei Monaten ein schlankes, digitales Förderverfahren entwickelt. Ab 17. September 2026 können Kommunen ihre Investitionsvorhaben digital über das Förderportal der SAB beantragen. Die Bewilligung und Bewirtschaftung der Mittel übernimmt die Landesdirektion Sachsen. Christian Piwarz, Sächsischer Staatsminister der Finanzen, hob hervor: »Das digitale Förderverfahren setzt weitere Impulse für Investitionen. Mit dem Sachsenfonds steht uns im Freistaat ein besonders kommunalfreundliches Instrument für den Einsatz der Bundesmittel aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Anders als im Regelfall müssen die Investitionen nicht von den Kommunen vorfinanziert werden. Durch das Abrufverfahren, mit dem wir als Land in die Vorhand gehen, können Mittel bis zu sechs Monate im Voraus und voll digitalisiert angefordert werden. Das schont die kommunale Finanzwirtschaft und befördert die Investitionstätigkeit zusätzlich.« »Das Geld soll schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird – bei unseren Kommunen. Deshalb haben wir das Förderverfahren in nur zwei Monaten komplett digital auf die Beine gestellt: Antrag, Bewilligung und weitere Schritte laufen jetzt digital. Das ist ein echter Turbo für Sachsens Förderverwaltung«, erklärte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen und ergänzte zugleich: »Das war nur durch die starke Zusammenarbeit von Finanzministerium, Aufbaubank und Landesdirektion möglich – dafür ein großes Dankeschön an alle Beteiligten.« Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank, sagt: »Das Kommunalinvestitionsbudget zeigt, wie schnell Förderung digital und unkompliziert werden kann, wenn alle zusammenarbeiten. Vielen Dank an die Landesdirektion und das Finanzministerium für die gute Partnerschaft. Dieses besondere Beispiel zeigt, wie moderne Förderung in Sachsen in Zukunft aussehen kann: mit einer digitalen Förderservice-Plattform, die Antragstellung und Prozesse schnell und ohne Medienbrüche ermöglicht.« Für den ersten Förderzeitraum von 2025 bis 2028 stehen zunächst 580 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen haben dafür bereits in einer ersten Abfrage Investitionsvorhaben im Umfang von rund 507 Millionen Euro angemeldet. Besonders viel soll in folgende Bereiche fließen: Verkehrsinfrastruktur (rund 30 Prozent), Bildungsinfrastruktur (rund 27 Prozent) sowie Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz (rund 19 Prozent). Der Fördersatz kann dabei bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestitionskosten betragen. Mit der Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO) regelt Sachsen die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes. Ein Bestandteil stellen kommunale Investitionsbudgets dar, welche in drei Förderzeiträumen bis Ende 2036 als Festbetragsfinanzierung ausgegeben werden. Es stehen insgesamt 1,74 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in drei Förderzeiträumen bis Ende 2036 ausgereicht Die geplanten Sachinvestitionsvorhaben werden durch die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte gesammelt und umfassen folgende Investitionsbereiche: • Bildungsinfrastruktur, • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, • Stärkung der digitalen Verwaltung, • Sport und Kultur, • Krankenhausbau und Hochschulmedizin, einschließlich Digitalisierung sowie der Pflegeinfrastruktur, • klimafreundliche Mobilität und öffentlicher Personennahverkehrs (ÖPNV), • Wohnraumförderung, • Verkehrsinfrastruktur, • Stärkung des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Sachsen und • staatlicher Hochbau Das Gesamtinvestitionsvolumen muss dabei je Maßnahme mindestens 250.000 Euro betragen. Insgesamt soll der Anteil der Investitionsvorhaben der Kommunen 66-68,5 Prozent und der Landkreise selbst 31,5-34 Prozent betragen. Das Erstellen des Vorhabenkatalogs liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Budgets bilden jeweils die Obergrenze für die Summe der aus ihnen (landkreisbezogen bzw. je kreisfreie Stadt) bewilligten Einzelzuweisungen. Die Mittel werden in drei Tranchen vergeben. 1. Tranche 2025-2028, 2. Tranche 2029-2032, 3. Tranche 2033 bis 2036 Die Prüfung der Verwendungsnachweise läuft anschließend bis Ende 2042. Über Aktuelles zu den Kommunalinvestitionsbudgets, über Fristen und Termine sowie zu FAQ und Hintergründen informiert die LDS als Bewilligungsbehörde auf ihrer Webseite: https://www.lds.sachsen.de/kib/